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   VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03   

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https://dejure.org/2003,25893
VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03 (https://dejure.org/2003,25893)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2003 - 15-IV-03 (https://dejure.org/2003,25893)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2003 - 15-IV-03 (https://dejure.org/2003,25893)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    liefern würde (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [49]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist nicht gehindert, die Anwendung von bundesrechtlichem Verfahrensrecht in den angegriffenen Beschlüssen an den Grundrechten der Landesverfassung zu überprüfen, soweit diese den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben (vgl. BVerfG, NJW 1998, 1296 f.; SächsVerfGH, NJW 1998, 3266).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    liefern würde (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [49]).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Ist die geltend gemachte Beschwer zwischenzeitlich weggefallen, kommt es für den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses entscheidend darauf an, dass entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 99, 129 [138]) oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 91, 125 [133]).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Anders als in der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 (StV 2002, S. 177 f.) zugrunde liegt, war den Ermittlungsbehörden hier der Lieferant des Beschwerdeführers bereits bekannt.
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Das Rechtsschutzinteresse muss noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (vgl. BVerfGE 81, 138 [140]).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Ist die geltend gemachte Beschwer zwischenzeitlich weggefallen, kommt es für den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses entscheidend darauf an, dass entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 99, 129 [138]) oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 91, 125 [133]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist nicht gehindert, die Anwendung von bundesrechtlichem Verfahrensrecht in den angegriffenen Beschlüssen an den Grundrechten der Landesverfassung zu überprüfen, soweit diese den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben (vgl. BVerfG, NJW 1998, 1296 f.; SächsVerfGH, NJW 1998, 3266).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
    Denn das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist zunächst dazu bestimmt, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen (vgl. BVerfGE 6, 273 [282]).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
  • VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 17-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 78-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 83-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07

    Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in

    Zwar kann es mit Art. 14 Abs. 1 SächsVerf unvereinbar sein, wenn ein Zeuge zu einer Aussage gezwungen wäre, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung schaffen würde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 15-IV-03).

    Die Möglichkeit, dass sich der Angeklagte G. wegen der Aussage des Antragstellers seinerseits zu Angaben über Betäubungsmitteldelikte entschließen könnte, wird von der verfassungsrechtlichen Gewährleistung, nicht zur eigenen Strafverfolgung beitragen zu müssen, nicht erfasst (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 15-IV-03; siehe BVerfG NJW 2003, 3045 [3046]).

  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kommt demnach in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe in Betracht, wenn die direkte Belastung durch die angegriffene Maßnahme sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Beschwerdeführer nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kaum erlangen konnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 15-IV-03, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04
    Zwar schützt diese jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. SächsVerfGHG JbSächsOVG 5, 57 [68] m.w.N.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 15-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 50-IV-04
    Dem Verfassungsgerichtshof ist es von Gesetzes wegen verwehrt, einem Beschwerdeführer Entschädigung für eine erlittene Grundrechtsverletzung zuzusprechen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 15-IV-03).
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