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   VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15 (https://dejure.org/2015,31180)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 20-IV-15 (https://dejure.org/2015,31180)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 20-IV-15 (https://dejure.org/2015,31180)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, jedoch erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2009, NJW-RR 2010, 268 [269]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).

    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind, oder die darauf hindeuten, dass das Gericht ein grundlegend unzutreffendes Verständnis von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf zugrunde gelegt hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).

  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    a) Innerhalb eines Spruchkörpers unterliegt auch das Verhältnis von Kollegium und einzelnem Richter den Grundsätzen des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2009, NJW-RR 2010, 268 [269]).

    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, jedoch erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2009, NJW-RR 2010, 268 [269]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    a) Der Rechtsschutz, den Art. 38 Satz 1 SächsVerf dem Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder die Durchsetzung seiner subjektiven öffentlichen Rechte gewährt, verlangt eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999, BVerfGE 101, 106 [122]).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Insbesondere bedarf keiner näheren Prüfung, ob eine Verfahrensordnungsnorm des Anwaltsgerichtshofs, auf die sich die Bewertung eines wiederholt gestellten "Selbstreinigungsantrags" nicht als Rechtsbehelf, sondern als unbeachtliche Eingabe stützt, zugleich eine Regelung der Berufsausübung für Rechtsanwälte enthält (vgl. zu Art. 12 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 267 [302]; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - juris).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Insbesondere bedarf keiner näheren Prüfung, ob eine Verfahrensordnungsnorm des Anwaltsgerichtshofs, auf die sich die Bewertung eines wiederholt gestellten "Selbstreinigungsantrags" nicht als Rechtsbehelf, sondern als unbeachtliche Eingabe stützt, zugleich eine Regelung der Berufsausübung für Rechtsanwälte enthält (vgl. zu Art. 12 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 267 [302]; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - juris).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Danach ist eine Wiederholung eines bereits beschiedenen Gesuchs, ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen, rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - VII B 56/90 - juris) und erfordert keine erneute gerichtliche Entscheidung (vgl. für Ablehnungsgesuche: BSG, Beschluss vom 29. März 2007, NZS 2008, 331 [331 f.], als verfassungskonform bestätigt von BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - juris; vgl. für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe: OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. September 2013, NJW-RR 2014, 250 [251]; vgl. allgemein: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., Einl. III Rn. 66).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.).
  • BFH, 04.12.1990 - VII B 56/90

    Zulässigkeit der Wiederholung eines Antrags auf Bewilligung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Danach ist eine Wiederholung eines bereits beschiedenen Gesuchs, ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen, rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - VII B 56/90 - juris) und erfordert keine erneute gerichtliche Entscheidung (vgl. für Ablehnungsgesuche: BSG, Beschluss vom 29. März 2007, NZS 2008, 331 [331 f.], als verfassungskonform bestätigt von BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - juris; vgl. für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe: OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. September 2013, NJW-RR 2014, 250 [251]; vgl. allgemein: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., Einl. III Rn. 66).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Danach ist eine Wiederholung eines bereits beschiedenen Gesuchs, ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen, rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - VII B 56/90 - juris) und erfordert keine erneute gerichtliche Entscheidung (vgl. für Ablehnungsgesuche: BSG, Beschluss vom 29. März 2007, NZS 2008, 331 [331 f.], als verfassungskonform bestätigt von BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - juris; vgl. für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe: OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. September 2013, NJW-RR 2014, 250 [251]; vgl. allgemein: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., Einl. III Rn. 66).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13

    Entschädigung für unangemessene Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens bei

  • BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15

    Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
    a) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des die Zuständigkeit regelnden einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 20-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 20-IV-15; st. Rspr.).
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