Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 42/2008   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,79230
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 42/2008 (https://dejure.org/2009,79230)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 11.09.2009 - VK 42/2008 (https://dejure.org/2009,79230)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 11. September 2009 - VK 42/2008 (https://dejure.org/2009,79230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,79230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 2 Abs. 2 PfDG; § 27 Abs. 1 PfDG; § 27 Abs. 2 PfDG; § 87 Abs. 2 PfDG; § 90 Abs. 2 PfDG; Beschluss Nr. 9 der Landessynode vom 10.01.2007; Richtlinien zum zentralen Bewerbungsverfah... ren für den Pfarrdienst vom 29.11.2007
    Ermessen, Fürsorgepflicht, Vertrauensschutz, Wartestand, Widerruf eines Beschäftigungsauftrages, zentrales Auswahlverfahren

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Münster, 11.11.2008 - VK 18/08

    Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 42/08
    Mit Beschluss vom 21. Juli 2008 - VK 18/2008 - hat die Verwaltungskammer die aufschiebende Wirkung des gegen den Bescheid vom 20. Mai 2008 eingelegten Widerspruchs des Klägers wiederhergestellt.

    Zum anderen hat die Kammer mit Beschluss vom 21. Juli 2008 - VK 18/2008 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid vom 20. Mai 2008 wiederhergestellt mit der Folge, dass der Kläger über den 30. Juni 2008 hinaus weiter unter Fortzahlung der Bezüge und mit der hemmenden Wirkung des § 91 Abs. 1 S. 2 PfDG seinen Beschäftigungsauftrag erfüllen konnte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht