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   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/2005   

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Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/2005 (https://dejure.org/2006,79778)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 26.06.2006 - VK 1/2005 (https://dejure.org/2006,79778)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - VK 1/2005 (https://dejure.org/2006,79778)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 10 PfBVO; § 18 Abs. 1 PfBVO
    Erledigung der Hauptsache, Familienzuschlag, Gleichbehandlung, Hinterbliebenenversorgung, eingetragene Lebenspartnerschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Daran ändere auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03 - nichts, denn diese betreffe nur Arbeitsverhältnisse und die daraus resultierenden, tarifvertraglich geregelten Vergütungen, nicht aber besoldungsrechtliche Regelungen.

    Er beziehe sich insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03.

    Insoweit werde auf das Urteil des BAG vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - verwiesen.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - ausgeführt hat, haben die Tarifparteien, die die Stufen des früheren Ortszuschlages ab dem 17.05.1982 von den (übrigen) besoldungsrechtlichen Regelungen abgekoppelt und eigenständig im Tarifvertrag geregelt haben, sich nach dem Inkrafttreten des LPartG nicht mit der Frage befasst, ob auch Angestellte, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, den Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.

    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).

    Zudem würde auch dann das Sechsfache des Familienzuschlages bzw. der Betrag von 600,-Euro monatlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O) überschritten.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber keine Ehe im Sinne des allgemeinen und des gesetzlichen Sprachgebrauchs, sondern ein eigenständiger, wenn auch in vielerlei Hinsicht der Ehe angenäherter Familienstand (so BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 347ff).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so im Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01, BVerfGE 105, 313 ff., 352 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 6 A 3280/03

    Klage eines Beamten auf Verpflichtung des Dienstherrn, ihm den Familienzuschlag

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Diese Begründungserwägung gibt gemäß Art. 253 EGV einen der Gründe wieder, von dem der Rat als zuständiges Organ sich bei Erlass der Richtlinie hat leiten lassen, ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie und als solcher mitentscheidend für ihre Auslegung ( so EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs. 131/86 - Slg. 1988, I - 905 Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99

    Rückforderung eines Ortszuschlages - Unterhaltszahlungen für nichteheliches Kind

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in der Entscheidung vom 21.05.1999 - 1 BvR 726/98 - ausgeführt, dass der bloße Verweis auf Art. 6 GG nicht geeignet sei, jegliche Privilegierung von Ehepaaren gegenüber sonstigen Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen, ohne dass für die Privilegierung eine inhaltliche Begründung vorläge.
  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "verpartnert" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (so BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82/99 - , Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.04.1996 - VK 3/96
    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
    Die Verwaltungskammer, die kein kirchliches Verfassungsgericht ist, ist an Kirchengesetze gebunden und darf deren Verfassungsmäßigkeit nicht überprüfen (vgl. Urteile vom 4. September 1991 - VK 7/1991 - und vom 22.4.1996 - VK 3/1996 - ).
  • VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 3793/08

    Versagung oder Zuerkennung des Familienzuschlags an einen im Dienste stehenden,

    Seine Klage wurde durch Urteil der Verwaltungskammer der Beklagten vom 26. Juni 2006 - VK 1/2005 - abgewiesen.

    Der Kläger beantragt nunmehr, die Beklagte unter Abänderung des Urteils der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 26. Juni 2006 (VK 1/2005) und des auf die mündliche Verhandlung vom 07. September 2007 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (VGH 11/06) sowie des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 27. Januar 2008 (VGH 11/06) und unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 23. Juli 2004 und des Widerspruchsbescheides vom 20. Dezember 2004 zu verpflichten, ihm für die Zeit vom 01. August 2001 bis zum 31. März 2009 den Familienzuschlag der Stufe I zu gewähren, Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

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