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   Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15   

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https://dejure.org/2015,44125
Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15 (https://dejure.org/2015,44125)
Wahlprüfungsgericht Bremen, Entscheidung vom 21.12.2015 - 14 K 1330/15 (https://dejure.org/2015,44125)
Wahlprüfungsgericht Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 14 K 1330/15 (https://dejure.org/2015,44125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremWahlG § 31; BremWahlG § 37; BremWahlG § 38
    Wahlprüfungsverfahren zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft vom 10. Mai 2015 - Bürgerschaftswahl; Neuauszählung; Substantiierungsgebot; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Zählfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahlprüfungsgericht Bremen - Entscheidung zur Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vom 10.05.2015

  • welt.de (Pressebericht, 22.12.2015)

    Bremen-Wahl: Schüler zählten falsch, nun ein Sitz mehr für die AfD

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.07.2015)

    Antrag auf Wahlprüfung eingegangen

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.05.2015)

    Bürgerschaftswahl: AfD will Neuauszählung in Bremerhaven

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.05.2015)

    Bremerhaven - Nach Wahlfälschung: Wie geht's weiter?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15

    Wahlprüfungsverfahren zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft vom 10. Mai 2015 -

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Petra Jäschke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Nach der gesetzlichen Regelung ist die Neuauszählung ein Erkenntnismittel des Gerichts zur Herbeiführung eines der nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BremWahlG zulässigen Entscheidungsinhalte, nicht aber selbst zulässiger Inhalt einer das Verfahren abschließenden Entscheidung (vgl. BremStGHE 8, 13 ).

    Es muss vielmehr eine "in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit der Beeinflussung der Sitzverteilung" bestehen (vgl. BremStGHE 8, 13 ).

    Eine Delegation der gerichtlichen Beweiserhebung an den Landeswahlleiter lässt das Bremische Wahlgesetz nicht zu (vgl. BremStGHE 8, 13 ).

    Ein allgemeines Prinzip, dass bei knappem Wahlausgang stets eine Neuauszählung aller Wahlbezirke, aus denen sich das beanstandete Wahlergebnis errechnet, geboten sei, lässt sich daraus nicht herleiten (vgl. BremStGHE 8, 13 ).

    Jedenfalls reicht die bloße Tatsache eines knappen Wahlergebnisses nicht aus, die Integrität des Wahlprozesses unsubstantiiert in Frage zu stellen (vgl. BremStGHE 8, 13 ).

    Trotz der für 23 Wahlbezirke erhobenen Rügen sah der Staatsgerichtshof keine Veranlassung zu Zweifeln an den festgestellten Wahlergebnissen (vgl. BremStGHE 8, 13 ).

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bremische Staatsgerichtshof gehen in ihrer Rechtsprechung davon aus, dass das Risiko von Zählfehlern nicht unbeträchtlich ist (vgl. BVerfGE 85, 149 ; BremStGHE 8, 13 ).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Auch dann, wenn die für einen Wahlbewerber gültig abgegebenen Stimmen nicht sämtlich als gültig bewertet und gezählt werden oder wenn für andere Bewerber abgegebene Stimmen ungültig sind, aber gleichwohl als gültig gewertet werden, kann - insbesondere bei knappem Wahlausgang - der Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt sein (vgl. BVerfGE 85, 148 ).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Wahlrecht (BVerfGE 85, 148 ) festgestellt, dass die erforderliche Nachzählung in jedem Fall in den Stimmbezirken stattzufinden habe, für die die gerügten Verfahrensfehler bei der Stimmauszählung festgestellt worden seien.

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Vielmehr richtet sich ihr Umfang nach dem Einspruch, durch den der Einspruchsführer den Anfechtungsgegenstand bestimmt (vgl. BVerfGE 40, 11 ).

    Das Wahlprüfungsgericht ist nur bei hinreichend substantiierten Tatsachenangaben verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen weiter zu erforschen (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 66, 369 ).

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Die unter Hinweis auf vorliegende Zählfehler begründete Annahme, Zählfehler könnten auch noch in anderen Fällen vorgekommen sein, löst für sich genommen noch keine umfassenden Sachverhaltsermittlungen in diese Richtung aus (vgl. BayVerfGH, E. v. 19.01.1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-92, Rn. 80, juris).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Das Wahlprüfungsgericht ist nur bei hinreichend substantiierten Tatsachenangaben verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen weiter zu erforschen (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 66, 369 ).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Die Amtsermittlungspflicht findet ihre - 31 - Grenze ganz allgemein dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachverhaltsaufklärung bietet (vgl. BVerwGE 109, 174).
  • VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00971

    Wahlanfechtung wegen Zählfehlern

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Allein ein knappes Wahlergebnis rechtfertigt es gleichwohl nicht, regelmäßig eine Neuauszählung aller Wahlbezirke vorzunehmen (vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 01.10.2008 - RN 3 K 08.00971, juris, Rn. 34 und 35).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, dass jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 12, 73 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 48, 64 ).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, dass jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 12, 73 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 48, 64 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
    Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, dass jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 12, 73 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 48, 64 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - VerfGH 10/90

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 20. September 1990

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

  • VG München, 06.10.2021 - M 7 K 20.2931

    Anfechtung einer Gemeinderatswahl, Zählfehler, Softwarefehler,

    Die von den Zeugen im Einzelfall vorgenommenen Korrekturen lassen weder aufgrund ihrer Zahl noch nach der Art der ihnen zugrundeliegenden Fehler auf einen flächendeckenden Mangel des Auszählvorgangs oder die prinzipielle Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften schließen (vgl. hierzu auch Wahlprüfungsgericht Bremen, B.v. 21.12.2015 - 14 K 1330/15 - juris Rn. 256).

    Auch wenn die Ermittlung des Wahlergebnisses im Anschluss an den Wahlakt als menschliches Handeln naturgemäß fehlerbehaftet ist, bietet daher allein der Umstand, dass erfahrungsgemäß auch in anderen als den konkret bezeichneten Fällen Fehler erfolgt sein könnten, regelmäßig keine ausreichende tatsächliche Grundlage für eine weiterreichende Prüfung (vgl. VerfGH NW, B.v. 18.12.2018 - 16/17 - juris Rn. 29 m.w.N.; vgl. auch Wahlprüfungsgericht Bremen, B.v. 21.12.2015 - 14 K 1330/15 - juris Rn. 254).

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