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LG Leipzig, 13.11.2008 - 1 O 325/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arglistig täuschende Angaben über Verkaufsangebot bei gewerblichen Mietvertrag
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Mieter von Geschäftsräumen muss Vermieter über beabsichtigten Verkauf von Waren mit zweifelhaftem Ruf informieren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05
Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen …
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2008 - 1 O 325/08
Diese Marke wurde u.a. durch das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.09.2005, Az: 1 Ss 58/05 , rechtlich bewertet.Auch aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 12.09.2005, Az: 1 Ss 58/05 , lässt sich zumindest eine ideologische Belastung der Marke "Thor Steinar" entnehmen.
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2008 - 1 O 325/08
Insbesondere sind auch sogenannte innere Tatsachen dem Beweis zugänglich bzw. müssen von der jeweils beweisbelasteten Partei durch die zur Verfügung stehenden Beweismittel nachgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2005, Az: VIII ZR 368/03 , Rn. 21 - zitiert nach Juris - Zöller/Greger, 26. Auflage zu § 286 ZPO Rn. 9 bzw. vor § 284 ZPO Rn. 24a). - LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07
Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2008 - 1 O 325/08
Im Hinblick auf die Mitteilungspflichten folgt die Kammer der Auffassung des Landgerichts Magdeburg, dass diese nicht nur von Seiten des Vermieters gegenüber dem Mieter, sondern auch umgekehrt von Seiten des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2008, Az: 5 O 1879/07 ).
- KG, 28.05.2009 - 8 U 223/08
Geschäftsraummiete: Aufklärungspflicht des potentiellen Mieters eines Ladenlokals …
Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Marke " ... " in der öffentlichen Meinung mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht wird, was im Übrigen auch dem Senat bekannt ist (vgl. auch OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194 - Anlage K 21; LG Leipzig, Urteil vom 13. November 2008 zu 01 O 325/08 - Anlage K 21; LG Magdeburg…, Urteil vom 13. Februar 2008 zu 5 O 1879/07, juris Rn. 67 - Anlage K 8).