Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 02.09.2010 - 5 O 279/08 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren Francono Rhein-Main AG: Keine Nachbesserung bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2010 - 5 O 279/08
- OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11
Squeeze-Out: Angemessenheit der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre
Rn. 21 Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2010, Az. 3-5 O 279/08, sind zulässig, aber nicht begründet. - LG Frankfurt/Main, 27.01.2012 - 5 O 102/05
Squeeze-out Höchst AG
Gegenstand der Prüfung der Kammer ist daher im Spruchverfahren nur noch, ob diese vergleichsweise erhöhte Abfindung von EUR 63, 80 je Aktie der Höchst AG angemessen ist (vgl. auch OLG München NZG 2007, 635; KG AG 2009, 790; LG München BeckRS 2010, 06550; Kammerbeschluss vom 2.9.2010 - 3-05 0 279/08 -).
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