Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 12.11.2010

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 2-06 O 167/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7839
LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Namensschutz für Domain "rheingau.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "rheingau.de" lediglich Hinweis auf geografischen und kulturellen Raum

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rheingau.de - Zweckverband gibt vor OLG auf

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 31 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Dies kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Abmahnung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht und die Gegenabmahnung eine Aufklärung dieser unrichtigen Annahmen bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2004 - Az. I ZR 233/01 - Gegenabmahnung).

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Abmahnung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruhte und die Zwecksetzung der Gegenabmahnung eine Aufklärung dieser unrichtigen Annahmen bezweckt hätte (vgl. BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 43/03

    solingen.info

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Auch Gebietskörperschaften können Namensrechte in Anspruch nehmen (mit Verweis auf: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2003 - Az. I-20 U 43/03 - solingen.info).

    Soweit der Rheingau-Taunus-Kreis zwar die Eigenschaft einer Gebietskörperschaft hat, der grundsätzlich Namensrechte zuerkannt werden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 383 - solingen-info.de), kann er nur in Bezug auf die tatsächliche Bezeichnung dieser Gebietskörperschaft Namensrechte in Anspruch nehmen.

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Ein Schadensersatzanspruch wegen des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 BGB in Höhe der anwaltlichen Gebühren besteht ebenfalls nicht, da die Klägerin hinreichend ihre rechtlichen Interessen im Rahmen des hiesigen gerichtlichen Verfahrens wahrnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2005, 882, 884 - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Schließlich ist die Ermächtigung des Rheingau-Taunus-Kreises auch wirksam, da Namensrechte grundsätzlich auch von Dritten wahrgenommen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 918, 919).
  • LG Berlin, 10.08.2000 - 10 O 101/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Die vom Beklagten herangezogene Rechtsprechung zur Frage, ob das Weglassen der Rechtsform des Namensträgers einem Eingriff in seine Namensrechte entgegensteht (vgl. LG Berlin MMR 2001, 57, 59 - "deutschland.de"), ist mit dem Weglassen eines eigenständigen Namensbestandteiles nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10   

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https://dejure.org/2010,15780
LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10 (https://dejure.org/2010,15780)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2010 - 6 O 167/10 (https://dejure.org/2010,15780)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2010 - 6 O 167/10 (https://dejure.org/2010,15780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Elternzeiten keine Wartezeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Regelung zu Betriebsrenten in der Satzung der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBLS); Verstoß gegen höherrangiges Recht der Regelung zu Betriebsrenten in der Satzung der Zusatzversorgung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Regelung zu Betriebsrenten in der Satzung der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBLS); Verstoß gegen höherrangiges Recht der Regelung zu Betriebsrenten in der Satzung der Zusatzversorgung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeiten in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Die Bestimmungen der VBLS finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341).

    Darauf kann sich auch die Klägerin als aus der Satzung unmittelbar Berechtigte berufen (vgl. BGHZ 142, 103, 107).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Der Normgeber muss demnach auch darauf achten, dass Kindererziehende in den bestehenden Alterssicherungssystemen gegenüber Erwerbstätigen benachteiligt sind, er darf also diese Nachteile nicht sachwidrig außer Acht lassen (vgl. zum ganzen BVerfGE 87, 1/36 ff und VGH Mannheim, U. vom 26.02.2001 in VGH BW-Ls 2001, Beilage 4, B 1).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Die Bestimmungen der VBLS finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-356/03

    Mayer - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Erwerb von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Der EuGH hat mit Urteil vom 13. Januar 2005 - Az.: C - 356/03 - entschieden, dass Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung dahingehend auszulegen ist, dass er nationalen Bestimmungen entgegen steht, nach denen eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs keine Anwartschaften auf eine Versicherungsrente, die Teil des Zusatzversorgungssystems ist, erwirbt, weil die Entstehung solcher Anwartschaften davon abhängt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs steuerpflichtigen Arbeitslohn enthält.
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Andernfalls könnte sie solche Leistungen nur durch eine Erhöhung der Umlagen für andere Arbeitnehmer finanzieren, was dem Grundsatz der Gewährung gleicher Leistungen für gleiche Beiträge jedoch gerade widerspräche (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 09.07.2003 - IV ZR 100/02).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Bei der gebotenen umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen sind auch die objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die Grundrechte zu berücksichtigen (BGHZ 103, 370, 383; BVerfG a.a.O.).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Selbst der Gesetzgeber muss jedoch nicht jede mit der Mutter- oder Vaterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung ausgleichen (BVerfGE 60, 68, 74).
  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 25/08

    VBL: Berechnung der Startgutschrift bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Nach Auffassung der Kammer ist es nicht möglich, aus der Erwerbsbiographie eines Versicherten willkürlich Teile "herauszuschneiden" und so zu errechnen, was geschehen wäre, wenn der jeweilige Versicherte ein anderes Leben mit einem anderen Beschäftigungsumfang geführt hätte (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2008 - 6 S 25/08).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 6 S 98/02

    Rechtsstreit um Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirkungslosigkeit eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Die Kammer hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Anspruch darauf, dass das Erwerbsleben gänzlich unberücksichtigt bleibt oder der tatsächliche Beschäftigungsumfang unberücksichtigt bleibt, nicht besteht (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2006, - 6 O 380/05, Seiten 6 - 9; Urt. v. 13.10.2000, Az. 6 S 6/00; Urt. v. 14.11.2003, Az. 6 S 98/02).
  • LG Karlsruhe, 10.02.2006 - 6 O 380/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 167/10
    Die Kammer hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Anspruch darauf, dass das Erwerbsleben gänzlich unberücksichtigt bleibt oder der tatsächliche Beschäftigungsumfang unberücksichtigt bleibt, nicht besteht (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2006, - 6 O 380/05, Seiten 6 - 9; Urt. v. 13.10.2000, Az. 6 S 6/00; Urt. v. 14.11.2003, Az. 6 S 98/02).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2011 - 12 U 44/11

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berücksichtigung von Elternzeit bei der

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. November 2010 - 6 O 167/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. November 2010 - 6 O 167/10 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin beginnend mit dem 14. Juni 2010 eine monatliche Rente in Höhe von EUR 452, 64 sowie einen Betrag in Höhe von EUR 9.958,08 sowie für jeweilige Teilbeträge in Höhe von EUR 452, 64 Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2009 monatlich fortlaufend bis zum 14. Mai 2010 zu zahlen.

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