Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 15.11.2017 - 2-06 O 120/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rka-law.de
- aw3p.de
Abstrakte Nutzungsmöglichkeiten reichen zur Entlastung in Filesharingfällen nicht
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.11.2017 - 6 O 120/17
Der Inhaber eines Internetanschlusses wird der ihn treffenden sekundären Darlegungslast in Bezug darauf, ob andere Personen als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, dagegen gerecht, wenn er nachvollziehbar vorträgt, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen (BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15 , RdNr. 34 - Everytime we touch;… Urteil vom 30.03.2017, I ZR 19/16 , Rn. 15 - Loud).Die Klägerin nimmt insoweit auf BGH GRUR 2016, 1280 (Everytime we touch) Bezug.
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15
Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.11.2017 - 6 O 120/17
Nur die pauschale Behauptung der bloßen theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss erfüllt die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast nicht (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2016, I ZR 154/15 , RdNr. 15 - Afterlife).Ebenfalls unzumutbar ist es, dem Anschlussinhaber die Untersuchung des Computers seines Ehegatten oder volljähriger Haushaltsangehöriger im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software abzuverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2016, I ZR 154/15 , RdNr. 26 - Afterlife).
- BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16
Filesharing über einen Familienanschluss
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.11.2017 - 6 O 120/17
Der Inhaber eines Internetanschlusses wird der ihn treffenden sekundären Darlegungslast in Bezug darauf, ob andere Personen als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, dagegen gerecht, wenn er nachvollziehbar vorträgt, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen (BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15 , RdNr. 34 - Everytime we touch; Urteil vom 30.03.2017, I ZR 19/16 , Rn. 15 - Loud). - OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13
Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.11.2017 - 6 O 120/17
In der Vergangenheit haben die Kammer und der 11. Zivilsenat des OLG Frankfurt den durch das öffentliche Zugänglichmachen eines Musikwerks entstandenen Schaden nach der Lizenzanalogie bereits auf 200, 00 EUR geschätzt (OLG Frankfurt, MMR 2014, 687 ); angesichts dessen erscheint ein Schadensersatz in Höhe von 1 000, 00 EUR angemessen.
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