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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99 (https://dejure.org/2000,9886)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.06.2000 - 1 A 11964/99 (https://dejure.org/2000,9886)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 (https://dejure.org/2000,9886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses in einem wasserrechtlichen Verfahren hinsichtlich der Unterhaltspflicht eines künstlichen Gewässers durch die Grundstückseigentümer; Entscheidung der unteren Wasserbehörde bei Gewässern dritter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 20
  • DÖV 2001, 525
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1995 - 1 A 13441/94

    Verrohrung eines Gewässers; Ausbaugenehmigung; Anlage im Gewässer; Anlage am

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 26. Oktober 1995 (AS 25, 199 = ZfW 1997, 44 = NuR 1996, 417) entschieden, dass die Verrohrung eines Gewässers, die einer Ausbaugenehmigung gemäß § 31 WHG bedarf, im Einzelfall unterhaltungsrechtlich als Anlage im oder am Gewässer zu behandeln sein kann mit der Folge, dass insoweit § 77 WHG Anwendung findet.

    Das Gegenteil ergibt sich insbesondere nicht aus § 76 Abs. 1 Satz 2 LWG, der lediglich eine Vorschrift zur Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen in oder an Gewässern enthält, aber nichts zur Definition dieses Begriffs aussagt (vgl. dazu bereits AS 25, 199, 201 = NuR 1996, 417, 418).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1991 - 20 A 1272/90

    Anlage an fließenden Gewässern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99
    Ist dies der Fall, so kann die Anlage auch das Gewässerbett selbst bilden (so OVG Münster, Urteile vom 22. August 1991, ZfW 1992, 387, 388 und vom 13. Mai 1993, ZfW 1994, 373, 374).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09

    Eigentumsverhältnisse und Sanierungsansprüche hinsichtlich einer Bachverrohrung

    Kennzeichnendes Merkmal von Anlagen im Sinne des § 94 LWG NW ist, dass sie in besonderer Gestaltung an das Gewässer herangetragen werden und mit ihnen von ihrer Funktion her keine wasserwirtschaftlichen Ziele verfolgt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, ZfW 1994, 373, 374; ZfW 1992, 387, 388; Urteil vom 07.06.2004, 20 A 4757/01, zitiert nach Juris Rdnr. 22); dann kann die Anlage auch das Gewässerbett selbst bilden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 2001, 59, 61).

    Sie entspricht ferner der Rechtsauffassung anderer Gerichte (vgl. OLG Hamm, NVgZ, RR 2003, 107 ff., zitiert nach Juris Rdnr. 17: "Sie dient allein dem Verkehrsweg zur Überwindung des Gewässers"; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ZfW 2001, 59, 61: "Hinsichtlich der Funktion des in Rede stehenden Gewölbetunnels sind Anhaltspunkte dafür, dass diese aus wasserwirtschaftlichen Gründen errichtet wurden und erforderlich sein könnte, nicht erkennbar"; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ZfW 1994, 373, 375: "Sie ist nach Lage der Dinge ausschließlich zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Grundstücks zu Wohnzwecken erfolgt"; ZfW 1992, 387, 388: "Das in Rede stehende Durchlassbauwerk dient lediglich dazu, dass sich für den Verkehrsweg durch das Gewässer ergebende Hindernis zu überwinden").

  • BGH, 01.12.2022 - III ZR 54/21

    Amtshaftung im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht: Drittschützender

    Hat die Anlage eine wasserwirtschaftliche Zielsetzung, wird sie von der Gewässerunterhaltungspflicht miterfasst, anderenfalls trägt derjenige, der die Vorteile der Anlage nutzt, regelmäßig ihr Eigentümer oder Betreiber, die Unterhaltungslast (vgl. zB Senat, Urteil vom 24. Februar 1994 - III ZR 4/93, BGHZ 125, 186, 193; BVerwG aaO Rn. 37 f; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 20 f; OVG Münster, ZfW 1994, 373, 374 f; VG Magdeburg, BeckRS 2020, 21674 Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2015 - 17 K 1997/14, juris Rn. 24; VG Aachen, BeckRS 2011, 54682 [Seite 3]; BeckOK UmweltR/Riedel, 62. Ed. [Stand: 1. April 2022], § 36 Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 04.09.2015 - 17 K 1997/14
    Denn mit dem Ausbau einer Kanalisation und einer Kläranlage wurde ein anderes System zur Abwasserbeseitigung geschaffen, das gerade die Probleme, die mit der Abwassereinleitung in Gewässer einhergehen, vermeiden sollte, vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 -, juris Rn. 35 f.; Reinhardt, ZfW 2013, 121, 157.

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob eine etwaige damalige Abwassereinleitung, die seit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 26. April 1976 (BGBl. I, Nr. 48 vom 30. April 1976, S. 1109 ff., vgl. dort §§ 18 a und 18 b WHG a.F.) keine zulässige Form der Abwasserbeseitigung mehr darstellt, noch heute geeignet sein kann, dem Kläger als Unterhaltungspflichtigen weiterhin die Unterhaltungslast für Verrohrungen zum Zwecke einer aus heutiger wasserwirtschaftlicher Sicht unzulässige Abwassereinleitung aufzubürden, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 -, juris Rn. 35 f.; Rheinhardt, ZfW 2013, 121, 157.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2013 - 6 A 10217/13

    Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag

    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts (1 A 13441/94.OVG, AS 25, 199, ZfW 1997, 44, esovgrp; 1 A 11964/99.OVG, AS 28, 307, NVwZ-RR 2001, 20, esovgrp; 1 A 10944/04.OVG, esovgrp; 1 A 10742/11.OVG, esovgrp) kann die Verrohrung eines Gewässers, auch wenn sie als Ausbau einer Zulassung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz - WHG - bedarf, im Einzelfall unterhaltsrechtlich als Anlage im oder am Gewässer i.S.d. § 76 Abs. 1 Satz 1 LWG zu behandeln sein und deshalb in Bezug auf ihre Unterhaltung den Regelungen des § 77 LWG unterfallen.

    Die - bereits dargestellte - Gewässerunterhaltungspflicht der Verbandsgemeinde wird für den Bereich der Verrohrung durch die Anlagenunterhaltungslast gemäß § 77 LWG verdrängt, wenn eine besondere, außerhalb der Wasserwirtschaft liegende Zielsetzung der Verrohrung dies unter Berücksichtigung der Interessenlage und des Verursacherprinzips gebieten (vgl. OVG RP, 1 A 11964/99.OVG, AS 28, 307, NVwZ-RR 2001, 20, esovgrp; OVG RP, 1 A 10944/04.OVG, esovgrp).

  • VG Düsseldorf, 23.04.2013 - 17 K 2593/12

    Unterhaltungsanordnung; Gewässerunterhaltung; Anlage; Gewässerausbau; Verrohrung;

    Es besteht kein Rechtssatz dergestalt, wonach eine Maßnahme in oder am Gewässer entweder nur Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG oder nur eine Anlage im Sinne von § 36 WHG sein kann, vgl. auch Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Auflage 2010, § 36 Rn. 25 mit Verweis auf das noch zu der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 36 WHG 2010 ergangene Urteil des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 1 A 13441/94 -, juris Rn. 22 ff, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1996 - 4 B 5/96 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 -, juris Rn. 34; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2010 - I-18 U 112/09 -, juris Rn. 55 f.
  • VG Magdeburg, 14.07.2020 - 9 A 38/20

    Dimensionierung der Gewässerverrohrung als Gewässerunterhaltung

    Bei einer Verrohrung handelt es sich jedenfalls dann um eine Anlage im Gewässer, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass damit eine besondere, außerhalb der Wasserwirtschaft liegende Zielsetzung verfolgt wird (OVG Koblenz, U. v. 15.06.2000 - 1 A 11964/99 -, juris), z. B. weil sie ausschließlich aus privatrechtlichen Zwecken der Erschließung von Grundstücken an ein Gewässer herangetragen wurde (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 04.09.2015 - 17 K 1997/14 -, juris).
  • OLG Koblenz, 27.09.2012 - 1 U 868/11

    Unterhaltungspflicht für natürlich fließende Gewässer obliegt der Gemeinde!

    Setzt sich eine Verrohrung, mittels derer ein Gewässer dritter Ordnung ein privates Grundstück unterquert, in der Nachbarparzelle - insofern ohne wasserrechtliche Genehmigung - fort, wird dort die (allgemeine) Gewässerunterhaltungspflicht nicht durch die dem Eigentümer und Inhaber der Anlage obliegende Anlagenunterhaltungspflicht verdrängt (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 2001, 20).*).

    Es trifft zwar zu, dass nach der (neueren) Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eine Verrohrung, mittels derer ein Gewässer dritter Ordnung ein privates Grundstück unterquert, als Anlage i.S.d. §§ 76 Abs. 1 Satz 1, 77 Abs. 1 Satz 2 LWG einzustufen ist, sofern die Errichtung nicht aus wasserwirtschaftlichen Gründen erfolgt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 25, 199; NuR 2000, 204 = NVwZ-RR 2001, 20; Jeromin in: Jeromin, LWG RP [Stand: April 2008], § 77 Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 778/12

    Wasserrechtliche Anordnung, Vorrohrung eines Baches, Gewässereigenschaft,

    Insoweit kann eine besondere, außerhalb der Wasserwirtschaft liegende Zielsetzung einer Verrohrung es unter Berücksichtigung der Interessenlage und des Verursacherprinzips gebieten, dieselbe aus der allgemeinen Gewässerunterhaltungspflicht herauszunehmen und ihre Unterhaltung demjenigen aufzuerlegen, der sie zu seinem Vorteil nutzt (OVG Rh-Pf., Urt. v. 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 - juris Rn. 34, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 20 A 4757/01
    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29. April 2002 - 6 U 157/01 -, ZfW 2003, 122; OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 A 11964/99 -, ZfW 2001, 59.
  • VG Göttingen, 01.12.2005 - 4 A 4181/02

    Abschnitt; Anlandung; Bestandteil; Eigentum; Fußpunkt; Gewässer; Gewölbe;

    Dient die Gewölbeuntertunnelung nach dieser jüngeren Rechtsprechung der besseren Nutzbarkeit des Grundstücks, handelt es sich um eine Anlage in oder an einem Gewässer im Sinne von § 109 NWG, die vom Eigentümer bzw. Anlieger zu unterhalten ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15.6.2000, ZfW 2001, S. 59 = NVwZ-RR 2001, S. 20; OVG Münster, Urteil vom 4.2.1993 - 20 A 3167/91 - Urteil vom 13.5.1993, ZfW 1994, S. 373; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.2.1989, ZfW 1989, S. 171).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 1 A 10742/11

    Regelung der Gewässerunterhaltungslast

  • LG Düsseldorf, 12.05.2009 - 7 O 159/06

    Richtiger Verantwortlicher für die Sanierung von unterirdischen, der Versorgung

  • VG Neustadt, 23.05.2014 - 4 K 952/13

    Wasserrecht: Unterhaltungslast bei Ufermauern

  • VG Freiburg, 07.07.2015 - 5 K 1621/14

    Erstattung von Straßenbaukosten für Telekommunikationsanlage

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09

    Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren

  • VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08

    Unterhaltungspflicht für eine Verrohrung (Brandenburg)

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