Rechtsprechung
VG Braunschweig, 09.04.2010 - 1 A 180/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bei der Überflutung eines Heizungskellers aufgrund eines Risses des Ausgleichsgefäßes der Brunnenpumpe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Feuerwehreinsätze: Wer bestellt bezahlt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wer bestellt, bezahlt - auch für den Feuerwehreinsatz
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wer die Feuerwehr ruft muss den Einsatz auch bezahlen - jedenfalls in Peine
- juraforum.de (Kurzinformation)
Überfluteter Keller: Feuerwehrkosten trägt, wer Leistung angefordert hatte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Feuerwehreinsatz: Bei überflutetem Keller dürfen nur angemessene Kosten abgerechnet werden - Kosten für Feuerwehreinsatz trägt derjenige der Leistung angefordert hat
Rechtsprechung
VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erneute erkennungsdienstliche Behandlung bei Jugendlichen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erneute erkennungsdienstliche Behandlung bei Jugendlichen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erkennungsdienstliche Richtlinien des Bundeskriminalamtes; Jugendliche; erkennungsdienstliche Behandlung
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
Beweisreichweite einer Zustellungsurkunde; erneute erkennungsdienstliche …
Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris).