Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 21.10.2009

Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 09.04.2010 - 1 A 180/09   

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https://dejure.org/2010,28538
VG Braunschweig, 09.04.2010 - 1 A 180/09 (https://dejure.org/2010,28538)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09.04.2010 - 1 A 180/09 (https://dejure.org/2010,28538)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09. April 2010 - 1 A 180/09 (https://dejure.org/2010,28538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bei der Überflutung eines Heizungskellers aufgrund eines Risses des Ausgleichsgefäßes der Brunnenpumpe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bei der Überflutung eines Heizungskellers aufgrund eines Risses des Ausgleichsgefäßes der Brunnenpumpe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Feuerwehreinsätze: Wer bestellt bezahlt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wer bestellt, bezahlt - auch für den Feuerwehreinsatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer die Feuerwehr ruft muss den Einsatz auch bezahlen - jedenfalls in Peine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Überfluteter Keller: Feuerwehrkosten trägt, wer Leistung angefordert hatte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuerwehreinsatz: Bei überflutetem Keller dürfen nur angemessene Kosten abgerechnet werden - Kosten für Feuerwehreinsatz trägt derjenige der Leistung angefordert hat

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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23476
VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09 (https://dejure.org/2009,23476)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21.10.2009 - 1 A 180/09 (https://dejure.org/2009,23476)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 1 A 180/09 (https://dejure.org/2009,23476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Richtlinien des Bundeskriminalamtes; Jugendliche; erkennungsdienstliche Behandlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Für die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist es unerheblich, dass das Strafverfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist, denn ein Wegfall der Beschuldigteneigenschaft nach Abschluss des Verfahrens spielt für die Frage der Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Anordnung keine Rolle (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 und vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris).

    Dementsprechend bemisst sich die Notwendigkeit einschlägiger Maßnahmen danach, ob die aktuelle strafrechtliche Ermittlung gegen den Betroffenen nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008, a. a. O.).

    Als Entscheidungskriterien können die Art und Schwere der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, die Begehungsweise, die kriminelle Energie, die der Beschuldigte an den Tag gelegt hat, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, währenddessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a. a. O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.11.2008, a. a. O. und vom 24.10.2007 - 11 ME 309/07 -, juris).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a. a. O.; Nds. OVG, Urteile vom 21.02.2008 - 11LB 417/07 -, Nds. VBl. 2008, 174, vom 28.06.2007, a .a. O. und vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Für die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist es unerheblich, dass das Strafverfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist, denn ein Wegfall der Beschuldigteneigenschaft nach Abschluss des Verfahrens spielt für die Frage der Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Anordnung keine Rolle (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 und vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris).

    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO dient nicht der Überführung des Beschuldigten in einem bestimmten Strafverfahren, sondern soll nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vorsorglich - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008, a. a. O).

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 170 Abs. 2 StPO oder § 45 JGG eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009 - 11 LB 431/08 -, Nds.VBl. 2009, 202 ff.; Beschluss vom 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Ist eine erkennungsdienstliche Behandlung unterblieben, so fehlen der Polizei ggf. später die Unterlagen, die die Erforschung und Aufklärung einer Straftat - unter Umständen entscheidend, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Betreffenden - fördern könnten (Nds. OVG, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, juris).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008, a. a. O.; Urteil vom 28.06.2007, a. a. O.).

    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.02.2008 - 11 LB 417/07 -, juris und Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, www.dbovg.niedersachsen. de).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.02.2008 - 11 LB 417/07 -, juris und Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, www.dbovg.niedersachsen. de).

    Das Nds. OVG hat bei einem Erwachsenen einen Zeitraum von fünf Jahren für die Durchführung einer erneuten vollständigen Erkennungsdienstlichen Behandlung unter Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken unter Heranziehung der erkennungsdienstlichen Richtlinien des Bundeskriminalamts (Stand: 18.8.2004, Bundeskriminalblatt 2004 Nr. 244, Ziffer 5.2.2 Satz 2, 2. Spiegelstrich) als zulässig angesehen (Urteil vom 21.02.2008, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 170 Abs. 2 StPO oder § 45 JGG eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009 - 11 LB 431/08 -, Nds.VBl. 2009, 202 ff.; Beschluss vom 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.).

    Diese nicht notwendig gleichgewichtigen Vorgänge tragen in ihrer Gesamtheit die Annahme einer der kriminalpolizeilichen Einschätzung entsprechenden inneren Einstellung bzw. charakterlichen Veranlagung des Klägers, sich zum Nachteil anderer über strafbewehrte Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ohne dass sich insoweit deliktstypische Verhaltensweisen festzustellen ließen (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 26.02.2009, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Das Merkmal der Notwendigkeit ist hingegen gerichtlich voll überprüfbar (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, DÖV 2004, 440).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Für die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist es unerheblich, dass das Strafverfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist, denn ein Wegfall der Beschuldigteneigenschaft nach Abschluss des Verfahrens spielt für die Frage der Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Anordnung keine Rolle (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 und vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225; Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a. a. O.; Nds. OVG, Urteile vom 21.02.2008 - 11LB 417/07 -, Nds. VBl. 2008, 174, vom 28.06.2007, a .a. O. und vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 11 ME 309/07

    Manches geht eben nur am Nikolaustag, sonst: Verspätung

    Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
    Als Entscheidungskriterien können die Art und Schwere der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, die Begehungsweise, die kriminelle Energie, die der Beschuldigte an den Tag gelegt hat, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, währenddessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a. a. O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.11.2008, a. a. O. und vom 24.10.2007 - 11 ME 309/07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13

    Beweisreichweite einer Zustellungsurkunde; erneute erkennungsdienstliche

    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris).
  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen

    Dem schließt sich das Gericht an (vgl. zum Ganzen, v.a. zur Herleitung des Zeitraums, OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris Rn. 28, 31 m.w.N.; VG Göttingen, U.v. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris Rn. 23).
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