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   VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10   

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VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10 (https://dejure.org/2011,60955)
VG Halle, Entscheidung vom 31.08.2011 - 1 A 5/10 (https://dejure.org/2011,60955)
VG Halle, Entscheidung vom 31. August 2011 - 1 A 5/10 (https://dejure.org/2011,60955)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 2 A 13/10

    Staatenloser aus Syrien - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Ist der Ausländer nach diesen Grundsätzen seinen Mitwirkungs- und Initiativpflichten nachgekommen und besteht das Ausreishindernis trotzdem fort, so ist es die Aufgabe der Ausländerbehörde, darzulegen, welche konkreten, weiteren, nicht aussichtslosen und zumutbaren Handlungen zur Beseitigung er noch unternehmen muss (OVG des Saarlandes, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 A 13/10 -, Juris).

    Verlassen solche Personen wie die Kläger Syrien, wird ihnen regelmäßig die Rückkehr von diesem Staat verweigert (vgl. zum Ganzen OVG des Saarlandes, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 A 13/10 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09

    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3;

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Dafür, dass die praktische Anwendung des Abkommens durch die Vertragsstaaten demgegenüber (doch) eine Rückführungsmöglichkeit für die Kläger eröffnet, gibt es keinerlei belastbare Anhaltspunkte (OEufach0000000014, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, Juris).

    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich diese Situation tatsächlich auch nicht durch das deutsch-syrische Rückführungsübereinkommen geändert hat, unabhängig davon, dass es auch nicht anwendbar ist (vgl. hierzu OEufach0000000014, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 L 374/09 -, Juris m. w. N.; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Ds. 17/5429, Drucksache 17/5679 vom 29.04.2011, insbes. Frage 4, S. 8 ff. und Frage 6, S. 11 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03

    Staatenlose Kurden aus Syrien

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Dabei sind hinsichtlich der in Syrien lebenden kurdischen Volkszugehörigen - soweit es ihren Rechtsstatus bzw. ihre Staatsangehörigkeit betrifft - verschiedene Personengruppen zu unterscheiden (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 327/03 -, Juris m. w. N.):.

    Das OVG Sachsen-Anhalt führt hierzu aus (Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 327/03):.

  • OVG Saarland, 13.09.2002 - 3 R 3/02

    Syrien, Kurden, Staatenlose, Illegale Ausreise, Einreiseverweigerung,

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Kinder aus Verbindungen zwischen den genannten "Ausländern" werden ebenfalls in den genannten Personenstandsregistern für "Ausländer" registriert; auch diese Nachkommen werden von den syrischen Behörden nicht als syrische Staatsangehörige angesehen und besitzen keine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten (vgl. hierzu Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 7.10.2002, S. 10; Auswärtiges Amt, Auskunft v. 30.1.2001 an VG Aachen, S. 1; bestätigend und ergänzend Lagebericht d. Auswärtigen Amtes v. 14.7.2005, S. 12; Hajo/Savelsberg, Gutachten v. 27.9.2002, S. 1 ff.; vgl. auch OVG d. Saarlandes, Beschl. v. 13.9.2002 - 3 R 3/02 - Juris).

    Diese Einschätzung in Bezug auf den Rechtsstatus der Kurden in Syrien entspricht der übereinstimmenden Auffassung sämtlicher sachverständiger Stellen und Gutachter (vgl. u. a. Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 1.4.2004; Hajo/Savelsberg, Gutachten v. 27.9.2002 für d. VG Magdeburg; Deutsches Orient-Institut, Stellungnahme v. 5.11.2002 an VG Magdeburg; - vgl. auch OVG d. Saarlandes, Beschl. v. 13.9.2002 - 3 R 3/02 - m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Zudem kann ihm die Verweigerung solcher Mitwirkungshandlungen nicht entgegengehalten werden, die erkennbar ohne Einfluss auf die Möglichkeit einer Ausreise sind (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 4/09 -, Juris).
  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Dementsprechend gilt gem. Art. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen als "Staatenloser eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht." Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervorgehoben, dass andere Staaten von Völkerrechts wegen bei der Beurteilung des ausländischen Staatsangehörigkeitsrechts nicht nur die staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften des Staates in den Blick zu nehmen haben, sondern auch deren Auslegung durch die Behörden und Gerichte des jeweiligen Staates (BVerwG, Beschl. v. 4.10.1995 - 1 B 138.95 - InfAuslR 1996, S. 21; BVerfG, Kammerbeschl. v. 5.10.1990 - 2 BvR 650/89 -).
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99

    Eritrea:Staatsangehörigkeit;keine Gruppenverfolgung der Zeugen

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    Die Frage, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, richtet sich allein nach dem jeweiligen nationalen Recht des betreffenden Staates (vgl. u. a. Hess.VGH, Urt. v. 26.4.2002 - 9 UE 1508/99.A - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 11 A 5348/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ; Verlust der Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
    D. h. für das Bestehen einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht nur auf die im Staatsangehörigkeitsrecht formal-rechtlich geregelten Erwerbs- und Verlusttatbestände abzustellen, sondern entscheidend ist vor allem auch, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen die Anwendung der Vorschriften an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden oder aber derart restriktiv gehandhabt werden, dass sie letztlich keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. hierzu u. a. OVG NRW, Beschl. v. 14.3.2001 - 11 A 5348/98.A - Juris).
  • VG Gera, 11.01.2019 - 3 E 2271/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Höchstpunktezahl; Rechtskraft

    Vielmehr spricht alles dafür, dass die Angaben im Fahreignungsregister ihren Ursprung in den ausländerrechtlichen Unterlagen des Antragstellers haben, die ungenaue oder abweichende Angaben enthalten (vgl. zur Verwendung VG Halle, Urt. v. 31. August 2011 - 1 A 5/10 - VG Augsburg, Urt. v. 3. November 2005 - Au 5 K 04.30182 - jeweils Juris).
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