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   BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19   

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https://dejure.org/2020,28443
BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19 (https://dejure.org/2020,28443)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 1 ABR 17/19 (https://dejure.org/2020,28443)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 1 ABR 17/19 (https://dejure.org/2020,28443)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Innerbetriebliche Ausschreibung aller Stellen auf Verlangen des Betriebsrats; Übernahme von im Konzern ausgebildeten Nachwuchskräften als Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Keine Einschränkung des betriebsrätlichen Rechtsanspruchs aus § 93 BetrVG

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen - Verlangen des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Zum Verlangen des Betriebsrats auf Ausschreibung interner Stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen; Verlangen des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen; Verlangen des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen - Verlangen des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - auf Verlangen des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen auf Verlangen des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19
    Er kann die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Arbeitgeberin die Pflicht obliegt, bestimmte Arbeitsplätze innerbetrieblich auszuschreiben, losgelöst vom konkreten Einzelfall durch einen abstrakten Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 11, BAGE 137, 106) .

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 137, 106) .

    Dies folgt nicht nur aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 15, BAGE 137, 106) , sondern auch aus der Systematik sowie dem Zweck der Vorschrift.

    Daneben soll einer Irritation der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz im Betrieb vorhandener personeller Ressourcen entgegengewirkt werden (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 19, BAGE 137, 106) .

    Unabhängig davon besteht das mit § 93 BetrVG verfolgte Normziel nicht nur in der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarkts, sondern auch in einer für die Belegschaft erhöhten Transparenz von betrieblichen Vorgängen (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 21, BAGE 137, 106) .

    Die anschließende Ausgestaltung der Ausschreibung kann der Betriebsrat nicht beeinflussen, da es insoweit an einem Beteiligungsrecht fehlt (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 26, BAGE 137, 106) .

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2019 - 13 TaBV 24/18

    Anspruch des örtlichen Betriebsrats auf innerbetriebliche Ausschreibung von

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Februar 2019 - 13 TaBV 24/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19
    Denn auch die Verstetigung eines befristeten Einsatzes berührt die durch das Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorrangig geschützten kollektiven Interessen der Belegschaft (vgl. dazu BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 206) .
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19
    Ausgehend vom Sinn und Zweck des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gilt dies selbst dann, wenn die betroffenen Nachwuchskräfte zuletzt im Betrieb Nord/Ost ihre praktische Ausbildung durchlaufen haben (vgl. für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32 mwN) .
  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder eine solche zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 17/19 - Rn. 13 mwN) .

    § 93 BetrVG gewährt dem Betriebsrat, der die innerbetriebliche Ausschreibung freier Stellen verlangt hat, einen entsprechenden Rechtsanspruch (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 17/19 - Rn. 22) .

    Zudem zielt die Norm darauf ab, für die Belegschaft eine erhöhte Transparenz von betrieblichen Vorgängen zu schaffen und so einer Irritation über die Hereinnahme Außenstehender trotz im Betrieb vorhandener personeller Ressourcen entgegenzuwirken (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 17/19 - Rn. 17 f. mwN) .

  • LAG Köln, 28.01.2022 - 9 TaBV 38/21

    Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen im Beschlussverfahren; Ausschreibung

    Die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer sollen Gelegenheit erhalten, sich auf die zu besetzenden Arbeitsplätze zu bewerben (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 17/19 -, Rn. 17, 18 juris; BAG, Beschluss vom 01. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 -, BAGE 137, 106-112, Rn. 21).
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