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   BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77   

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BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77 (https://dejure.org/1979,996)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1979 - 1 ABR 88/77 (https://dejure.org/1979,996)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 (https://dejure.org/1979,996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung - Mitbestimmung - Mitbestimmungsrecht - Prämiensatz - Entgelt - Wettbewerbsprämie - Akkordsatz

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ein- und Durchführung eines Prämienwettbewerbs/Kein Mitbestimmungsrecht bei Festsetzung der einzelnen Prämiensätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 465
  • DB 1979, 2497
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77
    Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74- - (AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision [zu IV 3 a der Gründe]) ausgesprochen hat, bedeutet "betriebliche Lohngestaltung" die Festlegung abstraktgenereller Grundsätze zur Lohnfindung.

    Wie der Senat in seinem auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 29- März 1977 - 1 ABR 123/74 - (AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision [zu IV 3 h der Gründe]) ausgeführt hat, liegt der Grund für diese Regelung darin, daß leistungsbezogene Entgelte entsprechend ihrem Sinn, hohe Leistungen des Arbeitnehmers zu erreichen, mit einer besonderen Belastung verbunden sind, und daß ferner die Bewertung der Leistung jedenfalls in der Regel nicht mit mathematischer Genauigkeit vorgenommen werden kann, sondern einen BeurteilungsSpielraum enthält und oftmals der Schätzung unterliegt.

  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Auszug aus BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 -» AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 [zu II A 3 der Grün de] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, und vom 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 -, [demnächst] AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B I 3 der Gründe]) kann das Rechtsschutzinteresse bei be triebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten nicht ohne weiteres verneint werden, wenn der konkrete Vorgang, der zu dem Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt und zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist.
  • BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77

    Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus

    Auszug aus BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 -» AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 [zu II A 3 der Grün de] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, und vom 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 -, [demnächst] AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B I 3 der Gründe]) kann das Rechtsschutzinteresse bei be triebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten nicht ohne weiteres verneint werden, wenn der konkrete Vorgang, der zu dem Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt und zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Der Erste Senat hat die Frage 1) etwas verkürzt formuliert: Nach ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht auf die Höhe des finanziellen Aufwandes für freiwillige übertarifliche Zulagen, auf den sogenannten Dotierungsrahmen oder das "Zulagenvolumen" (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 32, 350 = AP Nr. 3; BAGE 37, 255 = AP Nr. 7; BAGE 54, 79 = AP Nr. 26; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 sowie BAGE 57, 309 = AP Nr. 33, alle zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    dd) Beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1. Nr. 10 BetrVG richtet sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen geht (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - und 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - sowie Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - AP Nr. 2, 3, 14 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) oder nicht.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Der Erste Senat hat die Frage 1) etwas verkürzt formuliert: Nach ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht auf die Höhe des finanziellen Aufwandes für freiwillige übertarifliche Zulagen, auf den sogenannten Dotierungsrahmen oder das "Zulagenvolumen" (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 32, 350 = AP Nr. 3; BAGE 37, 255 = AP Nr. 7; BAGE 54, 79 = AP Nr. 26; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 sowie BAGE 57, 309 = AP Nr. 33, alle zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    dd) Beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG richtet sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen geht (BAG Beschluß vom 10 Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 und 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - sowie Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - AP Nr. 2, 3, 14 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) oder nicht.

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Schon in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) hatte der Senat entschieden, daß die Festlegung des Verteilungsschlüssels und der Prämienkurve für die Zahlung einer Wettbewerbsprämie mitbestimmungspflichtig sind.
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    In diesem Zusammenhang hat der Große Senat weiter ausgeführt (BAGE 69, 134, 163 = AP, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe), beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG richte sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen gehe oder nicht (BAG Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350, und vom 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - sowie Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = AP Nr. 2, 3, 14 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 29. März 1977 -- 1 ABR 123/74 -- (AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu IV 3 a der Gründe)) und in seinem Beschluß vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 -- ((demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe)) ausgesprochen hat, bedeutet "betriebliche Lohngestaltung" die Festlegung abstrakt-genereller (kollektiver) Grundsätze zur Lohnfindung.
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Dies hat der Senat zunächst in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entschieden, nach der mit Ausnahme des Geldfaktors nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG alle Anknüpfungspunkte für die Zahlung einer Wettbewerbsprämie mitbestimmungspflichtig sind, so die Festlegung des Verteilungsschlüssels und der Prämienkurve.
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Der Senat hat daher auch schon in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 88/77 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entschieden, daß unter das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG alle sonstigen Anknüpfungspunkte für die Zahlung einer Wettbewerbsprämie, die Festlegung des Verteilungsschlüssels sowie die Festlegung der Prämienkurve und das Verfahren bei der Prämienermittlung gehören.
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Nach der Entscheidung des Senats vom 10. Juli 1979 (1 ABR 88/77, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) sind danach mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG alle sonstigen Anknüpfungspunkte für die Zahlung einer Wettbewerbsprämie, so die Festlegung des Verteilungsschlüssels, der Prämienkurve und des Verfahrens bei der Ermittlung der Prämie.
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Ebenso wie in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG die betriebliche Lohngestaltung die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung, die Strukturformen des Arbeitsentgelts und deren nähere Vollziehungsformen betrifft (Entscheidung des Senats vom 29. März 1977 -- 1 ABR 123/74 --, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu B IV 3 a der Gründe) und vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 --, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe)), geht es bei den Grundsätzen für das betriebliche Vorschlagswesen um die abstrakt-generelle Regelung des Einbringens von Verbesserungsvorschlägen und deren Bewertung sowie um die Festlegung der Grundsätze zur Bemessung der Vergütung für einen verwerteten Verbesserungsvorschlag.
  • LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber bei nicht offensichtlicher

    aa) Die Einführung einer freiwilligen Leistung unterliegt als Frage der betrieblichen Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981 - 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211,Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris), soweit es um deren Gestaltung und das Verhältnis zu anderen Entgeltleistungen des Arbeitgebers geht.

    Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen daher die Frage, ob eine solche Leistungsprämienregelung mit den entsprechenden Vorgaben des Arbeitgebers überhaupt eingeführt werden soll, sowie die Regelung der Modalitäten im Rahmen dieser Vorgaben (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981- 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211, Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979- 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris).

  • LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00

    Insichbeurlaubung; Beamte; Deutsche Post AG, Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 5/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats/ der Personalvertretung; Einschränkung der

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