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   BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55   

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https://dejure.org/1957,1360
BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55 (https://dejure.org/1957,1360)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1957 - 1 AZR 169/55 (https://dejure.org/1957,1360)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1957 - 1 AZR 169/55 (https://dejure.org/1957,1360)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 280
  • NJW 1957, 647
  • DB 1957, 215
  • DB 1957, 287
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    aa) Dies folgt allerdings nicht aus einer der Friedenspflicht beizumessenden Funktion, dass mit ihr die typischerweise schwerwiegenden Folgen kollektiver Kampfmaßnahmen für die Gesamtheit und die beteiligten Kreise des Arbeitslebens im Rahmen des Möglichen vermieden werden sollen (so noch BAG 31. Oktober 1958 - 1 AZR 632/57   - zu V 3 der Gründe, BAGE 6, 321; vgl. bereits zuvor BAG 8. Februar 1957 - 1 AZR 169/55 - BAGE 3, 280; kritisch hierzu zB Nitsche in Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 22 Rn. 125; Hanau Die Kausalität der Pflichtwidrigkeit S. 54 ff.; MüKoBGB/Oetker 7. Aufl. § 249 Rn. 223; Staudinger/Schiemann (2005) § 249 Rn. 105; sh.
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - a.a.O., zu A II 1 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Der Einwand war Gegenstand der Rechtsprechung beispielsweise im Falle der Falschberatung durch einen Steuerberater (BGH Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 199/11 - Juris), der Nichterfüllung eines Kaufvertrages (BGH Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022 = Juris), der Arzthaftung bei ärztlichen Kunstfehlern (BGH Urteil vom 7. Febr. 2012 - VI ZR 63/11 - NJW 2012, 850 = Juris; BGH Urteil vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03 - NJW 2005, 2072 = Juris), der Haftung für fehlerhafte Ausschreibungsverfahren (BGH Urteil vom 25. Nov. 1992 - VIII ZR 170/91 - NJW 1993, 520 = Juris), Inserierungskosten des Arbeitgebers nach einer vertragswidrigen Kündigung des Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in jedem Fall zum erstmöglichen Termin gekündigt hätte (BAG Urteil vom 14. Nov. 1975 - 5 AZR 534/74 - NJW 1976, 644 = Juris), in früheren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts auch bei rechtswidrigen Streiks (BAG Urteil vom 31. Okt. 1958 - 1 AZR 632/57 - AP Nr. 2 § 1 TVG Friedenspflicht = Juris; BAG Urteil vom 8. Febr. 1957 - 1 AZR 169/55 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht = Juris).
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Zwar ist für die Dauer des Tarifvertrags jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG 41, 209, 219 f. = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II 1 a der Gründe).
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Das hat.der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1957, 1 AZR 169/55 (BAG 3, 28o) ausgesprochen.
  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Jede Tarifvertragspartei trifft die vertragliche Pflicht, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und auch die Anstiftung ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07

    Streit der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL)

    Darüber hinaus weist der Verfügungsbeklagtenvertreter zutreffend darauf hin, dass jede Tarifvertragspartei von der vertraglichen Pflicht getroffen werde, keine Arbeitskämpfe gegen diesen Tarifvertrag zu führen und auch die Anstiftung ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAGE 3, 280, 283).
  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast -

    (2) Aber auch über aie Tatbestände des § 618 BGB hinaus verlangt der vom Bundesgerichtshof herausgearbeitete Grundsatz im Bereich des Arbeitsvertragsrechts Goltung0- Es bedarf der Klarstellung, daß m dieser Präge unter den Senaten des Bundesarbeitsgerichts kein Meinungsstreit besteht, die Ausfuhrungen hierzu im Urteil des Ersten Senats vom 3c. August 1971 - 1 AZR 122/71 - ( AP Nr. 6? zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers /~zu III 2 der GrundeJT) beruhen auf einem Irrtum, wie sich aus folgendem ergibt In seinem Urteil vom 8 Pebruar 1957 (BAG 3, 280 /"286 fJ » AP Nr. 1 zu § 1 T O Friedenspflicht /"TBl 3 7) hatte der Erste Senat ausgesprochen, nach § 232 BGB, der auch auf Vertragspflichtverletzungen anzuwenden sei, sei aas Verschulden bei â- vertragswidrigem Verhalten zu vermuten, es handelte sich um eine Schadenersatzforderung eines Unternehmers gegen eine Gewerkschaft wegen Verstoßes gegen die tarifliche Fnedenspflicht.

    11Der Erste Senat hat im Hinblick auf sein Urteil vom 8 Pebruar 1957, 1 AZR 169/55 (BAG 3, 280 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Fnedenspf licht), e m e Beaenken, daß der Zweite Senat von dem Grundsatz 122 der Anwendung des § 282 BGB auf die positiven Vertragsverletzungen nach den besonderen Umstanden des Einzelfalles im Arbeitsvertragsrecht abweicht a' folglich brauchte der Große Senat gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz der Geschäftsordnung m dieser Frage keine Entscheidung mehr zu treffen» Der Erste und der Zweite Senat stimmten somit d a n n uberein, daß im Bereich des Arbeitsvertragsrechts bei positiven Forderungs- Verletzungen aus einer entsprechenden Anwendung des § 282 BGB weder im einen noch im anderen Sinn eine absolut geltende Hegel abzuleiten ist, sondern daß die Beweislastverteilung bei einem Streit um das Verschulden des auf Schaden ersatz m Anspruch genommenen Vertragsteils sich nur nach aen Umstanden des jeweiligen Falles richten kann» In einem spateren Urteil vom 50 Juni I960 (AP Nr. 20 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers /"Bl 5 7) hat sich dann der Zweite Senat in einem Fall der Mankohaftung ein gehend zu der Beweislastfrage geäußert In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof hat er das Kriterium im Gefahrenbereich lind im Zusammenhang damit m der Sachnahe für die Beweisführung gefunden.

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu M TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 296/83
    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
  • LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91

    Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz -

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

  • BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Schuldhaftes Unterlassen - Hinweis auf

  • BAG, 01.12.1975 - 5 AZR 466/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang bei Berufung gegen ein nach Ergehen

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