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   BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63   

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BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63 (https://dejure.org/1964,979)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1964 - 1 AZR 296/63 (https://dejure.org/1964,979)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 (https://dejure.org/1964,979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitverschulden - Schadenersatzanspruch - Amtsprüfung - Aufhebung des Berufungsurteils - Zurückverweiung in Berufungsinstanz - Beweisaufnahme - Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.11.1962 - 1 AZR 304/61

    Betriebsaufseher - Arbeiteraufseher - Betriebsangehöriger - Kraftfahrer -

    Auszug aus BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63
    Bas Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen» Bas Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klägerin zu rückgewiesen» Auf die Revision der Klägerin hat der Senat durch Urteil vom 23» November 1962, 1 AZR 304/61, AP Nr» 27 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache in die Vorinstanz zurückverwiesen» Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht nach erneuter Verhandlung der Klage stattgegeben» Bagegen richtet sich die Revision des Beklagten, um deren Zurückweisung die Klägerin bittet» 1» In tatsächlicher Hinsicht geht das Landesarbeitsgericht bei seiner neuerlichen Rechtsfindung davon aus, daß der Beklagte nach dem Abrutschen des Anhängers sich an den Verletzten Klaassen mit der Aufforderung gewandt habe, beim Ankuppeln zu helfen» Es kommt hierzu aufgrund einer neuen Würdigung der vor Erlaß des ersten Berufungsurteils durchgeführten Beweisaufnahme» Biese würdigt es nunmehr dahin, daß sich die Aufforderung des Beklagten zur Hilfeleistung an alle Umstehenden und damit auch an den Verletzten gerichtet habe» Bagegen wendet sich die Revision in erster Linie» Sie meint, das Landesarbeitsgericht habe keine neue Tatsachenfeststellung treffen dürfen» Diese Ansicht der Revision ist verfehlt» Soweit sie sich auf die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts (KGZ 90, 25) beruft, ist diese überholt (vgl» EG DR 42, 1237; BGH NJW 51, 524; Stein-Jonas, ZPO, 18» Auflo, § 565 Fußnote 7; Wieczorek, ZPO, § 565 Anm" C II b 1)c Soweit sich Y/ieczorek aaO Anm» C III b 5 für eine Einschränkung der erneuten Nachprüfbarkeit einsetzt, muß er zugeben, daß die herrschende Ansicht anderer Auffassung ist als er.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Es besteht kein Zwang, sie in jedem Fall zu wiederholen (BAG 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - zu 1 a aa und 1 b der Gründe; Zöller/Heßler ZPO 33. Aufl. § 563 Rn. 2; MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 563 Rn. 6; Musielak/Voit/Ball ZPO 16. Auflage § 563 Rn. 8) .
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel; BAG 13, 340 [344] = APNr. 37 zu § 233 ZPO; AP Nr. 10 zu § 565 ZPO [zu 1 a der Gründe]).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 126/94

    Zusicherung der Echtheit im Kunsthandel

    Es ist nicht an früher getroffene Tatsachenfeststellungen, an eine vorausgegangene Beweiswürdigung (BAG AP Nr. 10 zu § 565 ZPO) oder an die in dem aufgehobenen Urteil geäußerten Rechtsansichten gebunden, selbst wenn das Revisionsgericht sie teilt (BGH, Urteil vom 7. Februar 1969 - V ZR 115/65 = NJW 1969, 661 unter II 1; Senatsurteil vom 19. Mai 1993 aaO. unter IV; MünchKomm-Walchshöfer, ZPO, § 565 Rdnr. 13; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Auflage, § 565 Rdnr. 6).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Die Aufhebung des Urteils bezieht sich nicht auf das ihm zugrunde liegende Verfahren, eine bereits durchgeführte Beweisaufnahme und andere Verfahrensschritte bleiben bestehen (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, Bl. 84).
  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 539/83

    Arbeitsverhältnis: Begründung durch Weiterbeschäftigung nach Endes des

    Bei einer Rüge nach § 139 ZPO muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO ; BAG 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO ; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO ).
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82

    Lehrlingsbegriff

    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, das Berufungsgericht habe gegen § 139 ZPO verstoßen, ist die Rüge unzulässig, weil sie nicht im einzelnen angegeben hat, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was der Kläger darauf erwidert hätte (vgl. BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO sowie BAG vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO).
  • LAG Bremen, 06.09.1994 - 1 Sa 383/93

    Liquidationsrecht für Laborleistungen bei ambulant und stationär behandelten

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  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO, Blatt 2; BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 60/78
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht äbsehen, ob die Ausübung des Frage rechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 522 ZPO Czu I der Grün de]; BAG 15, 54-0 C544] = AP Nr. 57 zu § 255 ZPO; AP Nr. 10 zu § 565 ZPO [zu 1 a der Gründe]).
  • BAG, 14.04.1967 - 5 AZR 535/65

    Bindungswirkung - Berufungsgericht - Tatsächliche Feststellung - Zurückverweisung

  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 414/65

    Kraftfahrer - Zurücksetzen des Fahrzeugs - Bedienen eines Einweisers - Gefährdung

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 59/83
  • BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 103/80
  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 363/82
  • BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 219/78
  • BAG, 13.04.1967 - 5 AZR 535/65
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