Rechtsprechung
OLG Schleswig, 03.04.2019 - 1 Ausl (A) 49/18 |
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 03.04.2019 - 1 Ausl (A) 49/18
- OLG Schleswig, 17.06.2019 - 1 Ausl (A) 49/18
- BVerfG, 18.06.2019 - 2 BvR 1092/19
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 18.06.2019 - 2 BvR 1092/19
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Der vorgelagerten Zulässigkeitsentscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. April 2019 - 1 Ausl (A) 49/18 (43/18) - ist nicht zu entnehmen, dass die Auslieferung des Beschwerdeführers nur unter der Voraussetzung oder unter Zugrundelegung der Annahme für zulässig erklärt wurde, dass ein Strafverfahren gegen ihn im Falle seiner Auslieferung nicht im nordkaukasischen Föderalbezirk durchgeführt werden wird.Die Zulässigkeitsentscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. April 2019 - 1 Ausl (A) 49/18 (43/18) - hat der Beschwerdeführer nicht angegriffen.
Auch soweit der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde unter dem 17. Juni 2019 um den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom selben Tag - 1 Ausl (A) 49/18 (43/18) - erweitert, mit dem seine Anträge auf Aufschub der Auslieferung, erneute Entscheidung über deren Zulässigkeit und Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bewilligungsentscheidung sowie auf Anrufung des Bundesgerichtshofs und die ebenfalls erhobene Gehörsrüge zurückgewiesen wurden, bleibt der Verfassungsbeschwerde der Erfolg versagt.
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 17.06.2019 - 1 Ausl (A) 49/18 |
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 03.04.2019 - 1 Ausl (A) 49/18
- OLG Schleswig, 17.06.2019 - 1 Ausl (A) 49/18
- BVerfG, 18.06.2019 - 2 BvR 1092/19