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   BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91   

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https://dejure.org/1991,953
BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91 (https://dejure.org/1991,953)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1991 - 1 B 10.91 (https://dejure.org/1991,953)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1991 - 1 B 10.91 (https://dejure.org/1991,953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden - Absehen von der Gewerbeuntersagung wegen drohender Sozialhilfebedürftigkeit aufgrund der Untersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 408
  • DÖV 1991, 651
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
    Der beschließende Senat hat nämlich bereits ausgesprochen, daß eine Gewerbeuntersagung, die zur Verhinderung der gewerblichen Betätigung eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden erforderlich ist, grundsätzlich auch nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne ist; "nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit und trotz Untersagungserforderlichkeit der Einwand der Verletzung des Übermaßverbotes mit Erfolg erhoben werden können" (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303 ).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Ferner ist geklärt, daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen kann (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303 (304); Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Ausschluß eines Gewerbetreibenden (nichts anderes gilt für einen Vertretungsberechtigten), der gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr "auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang steht" (Urteil vom 16. März 1982, a.a.O., ; vgl. auch Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 -, GewArch 1991, 226).
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