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   OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13   

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OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13 (https://dejure.org/2013,20570)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.07.2013 - 1 B 118/13 (https://dejure.org/2013,20570)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 1 B 118/13 (https://dejure.org/2013,20570)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 10 B 616/08

    Unterschreitung des Mindestabstands

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    In einer jüngeren Entscheidung, die allerdings anscheinend ein genehmigungsfreies Vorhaben betraf, hat der 10. Senat des OVG NRW entschieden, bei einer selbständigen Abweichungsentscheidung handele es sich nicht um eine bauaufsichtliche Zulassung im Sinne des § 212a Abs. 1 BauGB (Beschl. v. 29.05.2008 - 10 B 616/08, DVBl. 2008, 1132 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 2 S 50.10

    Baugenehmigung; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; getrennter

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    Die Beschwerde beruft sich für ihre Gegenposition auf den Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 01.12.1998 - 10 B 2304/98, DVBl. 1999, S. 788 ff.), das die Frage, ob sich § 212a BauGB auch auf eine bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung bezieht, in der angeführten Entscheidung mit ablehnender Tendenz offen gelassen hat (offen gelassen für den Fall eines "großen zeitlichen Abstands" zwischen Baugenehmigung und isolierter Abweichungs- /Befreiungsentscheidung auch von OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 27.01.2012 - 2 S 50.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    Dabei bleibt schon unberücksichtigt, dass die Festsetzung der Bauweise auch für einzelne Grundstücke erfolgen könnte (BVerwG Beschl. v. 16.08.1993 - 4 NB 29/93, BRS 55 Nr. 3; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 11. Aufl. 2008, § 22 Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 10.02.2012 - 2 Bs 245/11

    Anordnung einer geschlossenen Bauweise; rückwärtiges Grundstück

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    Soweit die Beigeladene mit ihrer Beschwerde unter Verweis auf den Beschluss des OVG Hamburg vom 10.02.2012 (2 Bs 245/11, NordÖR 2012, 402 ff.) geltend macht, die im Bebauungsplan 106 mit der Festsetzung der Baustaffel 4 verbundene geschlossene Bauweise (vgl. § 29 Nr. 2 der Staffelbauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet vom 23.03.1940) gelte nicht für das Baugrundstück und die zum Grundstück der Beigeladenen gelegene Grundstücksgrenze, überzeugt dies nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1998 - 10 B 2304/98

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Erteilung einer auf einer

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    Die Beschwerde beruft sich für ihre Gegenposition auf den Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 01.12.1998 - 10 B 2304/98, DVBl. 1999, S. 788 ff.), das die Frage, ob sich § 212a BauGB auch auf eine bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung bezieht, in der angeführten Entscheidung mit ablehnender Tendenz offen gelassen hat (offen gelassen für den Fall eines "großen zeitlichen Abstands" zwischen Baugenehmigung und isolierter Abweichungs- /Befreiungsentscheidung auch von OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 27.01.2012 - 2 S 50.10 - juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 01.03.1989 - 1 B 5/89

    Bebauungsplan: Festsetzung über Grundflächenzahl nachbarschützend?

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    Der Senat hat für den Fall einer Bebauung im Blockinnenbereich, in der allerdings auch das Grundstück selbst an keine öffentliche Verkehrsfläche angrenzte, darauf abgestellt, von wo das Grundstück erschlossen ist (Beschl. v. 01.03.1989 - 1 B 5/89, NVwZ-RR 1990, 293).
  • OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87

    Sofortiger Vollzug der Untersagung von Bauarbeiten; Stillegung unzulässiger

    Auszug aus OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
    Hierfür hat er Baulinien, bei denen es sich nach der Terminologie der BauNVO um Baugrenzen handelt (vgl. Beschl. des Senats v. 21.10.1987 - 1 B 78/87, BRS 47, S. 256, 257 m.w.N.), und die Bebaubarkeit der Hoffläche zu 100 % festgesetzt.
  • BVerwG, 07.01.2016 - 4 VR 3.15

    Abänderungsverfahren; Beteiligtenstellung; Rubrum

    Maßgeblich ist die Interessenlage in dem hier anhängigen Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO und nicht die Beteiligtenstellung im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren (VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 8 S 29/97 - NVwZ-RR 1998, 611 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 B 118/13 - juris Rn. 2; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 107; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Oktober 1994 - 2 M 57/94 - juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 7 B 715/00 - juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschluss vom 23. September 2004 - 8 B 11561/04 - NVwZ-RR 2005, 748; VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 1 CS 12.2118 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - BauR 2015, 478; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Losebl., Stand: März 2015, § 80 Rn. 548; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 200; Reimer, DÖV 2010, 688 ).
  • OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15

    BremStaffelbauordnung; Festsetzung einer geschlossenen Bauweise - geschlossene

    Es ist inzwischen, nachdem die Klägerin in einem weiteren Eilverfahren erfolglos geblieben war (Beschluss des VG Bremen vom 21.5.2013 - 1 V 379/13; Beschluss des OVG Bremen vom 24.7.2013 - 1 B 118/13), errichtet worden.

    Zum einen hat der Senat in seinem Beschluss vom 24.7.2013 (Az. 1 B 118/13) bereits darauf hingewiesen, dass das genehmigte Vorhaben an der Seitengrenze des Grundstücks Falkenstraße liegt; in dem Beschluss wird auf die Rechtsprechung des Senats zur geschlossenen Bauweise bei Blockinnenbereichen Bezug ge- -5-.

  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13

    Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands

    Zudem berücksichtigt die Forderung nach einer gemeinsamen Grenze nicht, dass für benachbarte Grundstücke grundsätzlich auch eine unterschiedliche Bauweise festgesetzt werden kann (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 24.7.2013, 1 B 118/13, juris Rn 6).
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