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   VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648   

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VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648 (https://dejure.org/2015,4857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2015 - 1 B 13.648 (https://dejure.org/2015,4857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.648 (https://dejure.org/2015,4857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von bloßen Schlafräumen (Mehrbettzimmer ohne Sanitär- und Kücheneinrichtung) für Arbeitnehmer in einem Gewerbegebiet

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 76 Satz 2 BayBO, § 8 BauNVO
    Bauplanungsrecht: Arbeitnehmerunterkünfte im Gewerbegebiet unzulässig | Arbeiterunterkünfte als wohnähnliche Nutzung im Gewerbegebiet auch nicht aus-nahmsweise zulässig; Formelle Illegalität; Ermessensausübung; Störerauswahl bei Untermiete

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 76 Satz 2 BayBO, § 8 BauNVO
    Bauplanungsrecht: Arbeitnehmerunterkünfte im Gewerbegebiet unzulässig | Arbeiterunterkünfte als wohnähnliche Nutzung im Gewerbegebiet auch nicht aus-nahmsweise zulässig; Formelle Illegalität; Ermessensausübung; Störerauswahl bei Untermiete

  • rewis.io

    Untersagung der Nutzung von Unterkünften durch Arbeitnehmer im Gewerbegebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 8; BauO BY Art. 76 S. 2
    Zulässigkeit von bloßen Schlafräumen (Mehrbettzimmer ohne Sanitär- und Kücheneinrichtung) für Arbeitnehmer in einem Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnen von Arbeitnehmern in Mehrbettzimmer im Gewerbegebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnen von Arbeitnehmern in Mehrbettzimmer im Gewerbegebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Arbeitnehmerwohnheim" im Gewerbegebiet unzulässig

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 76 Satz 2 BayBO, § 8 BauNVO
    Bauplanungsrecht: Arbeitnehmerunterkünfte im Gewerbegebiet unzulässig | Arbeiterunterkünfte als wohnähnliche Nutzung im Gewerbegebiet auch nicht aus-nahmsweise zulässig; Formelle Illegalität; Ermessensausübung; Störerauswahl bei Untermiete

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 607
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Unzulässig sind daher auch Gewerbebetriebe in Form eines Beherbergungsbetriebs oder einer Fremdenpension" soweit in ihnen gewohnt wird oder eine wohnähnliche Nutzung stattfindet (BVerwG" U.v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90" 140).

    Die Rechtsprechung hat daher gewerbliche Beherbergungsbetriebe als gebietsunverträglich angesehen" die der Erholung dienen oder in denen Personen nicht nur kurzzeitig untergebracht sind (BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90" 140).

    Auch ein Arbeitnehmerwohnheim bietet zumindest dann einen auf Dauer angelegten Wohnungsersatz und widerspricht daher der Eigenart eines Gewerbegebiets" wenn nach dem Nutzungskonzept Arbeitnehmer für eine Dauer von etwa zwei bis sechs Monaten untergebracht werden (BVerwG" U.v. 29.4.1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden funktionslos und damit unwirksam" wenn - zum einen - die Verhältnisse im Plangebiet in ihrer tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben" der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und - zum anderen - diese Entwicklung so offenkundig ist" dass sie einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (stRspr, grundlegend: BVerwG" U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54" 5" 11; B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - NVwZ 2001" 1005; U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - BauR 2004" 1567).

    Bereits in dieser Hinsicht weicht der vorliegende Fall von den in der Rechtsprechung bejahten Fällen einer Funktionslosigkeit ab (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2001, a.a.O. Wiederansiedlung von nicht mehr bestehenden landwirtschaftlichen Hofstellen in einem Dorfgebiet praktisch ausgeschlossen; BVerwG, U.v. 28.4.2004, a.a.O. zur Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets" weil im betreffenden Gebiet mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit auf den Grundstücken gewonnenen Nahrungsmitteln nicht mehr zu rechnen war; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris zur Funktionslosigkeit eines Sondergebiets "Kurheime und Sanatorien" nach jahrzehntelanger Genehmigung von Wohnbauvorhaben).

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden funktionslos und damit unwirksam" wenn - zum einen - die Verhältnisse im Plangebiet in ihrer tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben" der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und - zum anderen - diese Entwicklung so offenkundig ist" dass sie einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (stRspr, grundlegend: BVerwG" U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54" 5" 11; B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - NVwZ 2001" 1005; U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - BauR 2004" 1567).

    Bereits in dieser Hinsicht weicht der vorliegende Fall von den in der Rechtsprechung bejahten Fällen einer Funktionslosigkeit ab (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2001, a.a.O. Wiederansiedlung von nicht mehr bestehenden landwirtschaftlichen Hofstellen in einem Dorfgebiet praktisch ausgeschlossen; BVerwG, U.v. 28.4.2004, a.a.O. zur Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets" weil im betreffenden Gebiet mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit auf den Grundstücken gewonnenen Nahrungsmitteln nicht mehr zu rechnen war; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris zur Funktionslosigkeit eines Sondergebiets "Kurheime und Sanatorien" nach jahrzehntelanger Genehmigung von Wohnbauvorhaben).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    2.1 Vor diesem Hintergrund ist es ermessensfehlerfrei, die Klägerin als Mieterin der Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denn - ungeachtet der bei Bescheidserlass noch bestehenden brandschutzrechtlichen Problematik - legt der Grundsatz der effektiven Bekämpfung des rechtswidrigen Zustandes hier ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber nahe, der die angemieteten Räume seinen Arbeitnehmern für eine wohnähnliche Nutzung zur Verfügung stellt (vgl. für die bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung im Miet-/Pachtverhältnis: BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 2 CS 14.1326 - juris Rn. 4; OVG Rhld.-Pf., B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - NVwZ-RR 2010, 755; OVG NW, B.v. 24.11.1988 - 7 B 2677/88 - juris Rn. 16 -18; Decker in Simon/Busse, a.a.O. Art. 76 Rn. 295; Jäde, Bayer. Bauordnungsrecht, 2013, Rn. 495).
  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Bereits in dieser Hinsicht weicht der vorliegende Fall von den in der Rechtsprechung bejahten Fällen einer Funktionslosigkeit ab (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2001, a.a.O. Wiederansiedlung von nicht mehr bestehenden landwirtschaftlichen Hofstellen in einem Dorfgebiet praktisch ausgeschlossen; BVerwG, U.v. 28.4.2004, a.a.O. zur Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets" weil im betreffenden Gebiet mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit auf den Grundstücken gewonnenen Nahrungsmitteln nicht mehr zu rechnen war; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris zur Funktionslosigkeit eines Sondergebiets "Kurheime und Sanatorien" nach jahrzehntelanger Genehmigung von Wohnbauvorhaben).
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Aus dem vom Landratsamt im Verlaufe des Verfahrens im Jahr 2012 erstellten "Sanierungsplan"" der sämtliche Wohnnutzungen auflistet" ergibt sich" dass etliche weitere Nutzungsuntersagungen ergangen sind" die den Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren bilden" welche im Hinblick auf das erst kürzlich entschiedene Parallelverfahren (1 B 13.646, U. v. 13.2.2015) derzeit ruhen.
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Der Bauaufsichtsbehörde können im Übrigen vergleichbare Fälle" in denen sie noch nicht eingeschritten ist" nur ausnahmsweise entgegengehalten werden" wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt" für diese Art des Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG" B.v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999" 734; U.v. 2.3.1973 - 4 C 40.71 - DVBl 1973" 636).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Errichtet ein Eigentümer ohne vorherige Bedarfsanalyse in großem Umfang Gewerberaum, der über die spätere Nachfrage hinausgeht, kann dies nicht dazu führen, dass damit unter Missachtung der planerischen Festsetzung eine Wohnraumnutzung zulässig wird; die sich aus einer wirtschaftlichen Betätigung ergebenden Risiken, die mit wirtschaftlichen Chancen korrespondieren, sind im Grundsatz Lasten des Eigentums und nicht Lasten der Bauleitplanung (BVerwG, U.v. 29.9.1978 - 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283/290).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    Der Bebauungsplan hat auch nicht deswegen seine städtebauliche Steuerungsfunktion eingebüßt, weil die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf die behauptete Unvermietbarkeit von Gewerberäumen einen Grad erreicht hätten, der eine Verwirklichung der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen ausschließt, weil sie auf unabsehbare Zeit wirtschaftlich nicht mehr tragfähig und damit unzumutbar sind (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2004 - 25 N 01.308 - BayVBl 2005, 366).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 2 CS 14.1326

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Störerauswahl; Auswahlermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648
    2.1 Vor diesem Hintergrund ist es ermessensfehlerfrei, die Klägerin als Mieterin der Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denn - ungeachtet der bei Bescheidserlass noch bestehenden brandschutzrechtlichen Problematik - legt der Grundsatz der effektiven Bekämpfung des rechtswidrigen Zustandes hier ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber nahe, der die angemieteten Räume seinen Arbeitnehmern für eine wohnähnliche Nutzung zur Verfügung stellt (vgl. für die bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung im Miet-/Pachtverhältnis: BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 2 CS 14.1326 - juris Rn. 4; OVG Rhld.-Pf., B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - NVwZ-RR 2010, 755; OVG NW, B.v. 24.11.1988 - 7 B 2677/88 - juris Rn. 16 -18; Decker in Simon/Busse, a.a.O. Art. 76 Rn. 295; Jäde, Bayer. Bauordnungsrecht, 2013, Rn. 495).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 12.2708

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung; Funktionslosigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich;

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

  • VG München, 04.12.2012 - M 11 S 12.2711

    Nutzungsuntersagung

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    Dies soll auch dann gelten, wenn ein im gleichen Gebäude ansässiger gewerblich tätiger Arbeitgeber ausschließlich eigenen Arbeitnehmern Schlafräume einfachster Ausstattung (Mehrbettzimmer ohne Sanitär- und Kücheneinrichtung) zur Verfügung stellt (Bay. VGH, Urt. v. 16.02.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607).

    Allein der Umstand, dass die Fernfahrer in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zu dem gewerblich tätigen Unternehmen stehen, vermag eine Wohnnutzung jedenfalls nicht in eine gewerbliche Nutzung zu verwandeln (Bay. VGH, Urt. v. 16.02.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1512

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für Arbeitnehmerwohnheim

    Entscheidend für die Erfüllung des Wohnbegriffs im vorgenannten Sinn sind die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wobei auf das jeweilige Nutzungskonzept des Bauherrn abzustellen ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = juris Rn. 12 f.; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = juris Rn. 3; B.v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 = juris Rn. 3; B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - BRS 81 Nr. 84 = juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 17.1.2017 - 8 S 1641/16 - NVwZ-RR 2017, 520 = juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BauR 2008, 2022 = juris Rn. 12; B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 19; B.v. 18.9.2015 - 1 ME 126/15 - NVwZ-RR 2016, 25 = juris Rn. 10).

    mangels Möglichkeit eines "Rückzugs ins Private" fehlt die für eine Wohnnutzung zu fordernde Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises, wenn die angebotenen Schlafräume wie hier in einer Größenordnung von 16 - 27 m² gleichzeitig von mehreren Personen zur Übernachtung genutzt werden können und sofern die Mehrfachbelegung eines Schlafraums nicht auf Personen begrenzt ist, die in engen (z.B. familiären oder freundschaftlichen) Beziehungen zueinanderstehen (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 26; HessVGH, B.v. 1.7.2019 - 4 B 866/19 - BauR 2020, 455 = juris Rn. 10 ff.; VGH BW, B.v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 20).

    In diesem Fall dient das Gebäude nicht als "Heimstatt im Alltag", sondern nur einer provisorischen Unterkunft (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2015 a.a.O.; zu einem Gegenbeispiel vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2019 - OVG 5 S 24.18 - NJW 2019, 1896 = juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Eine offensichtlich materiell rechtmäßige Nutzung zu untersagen" ohne den Bauherrn vorher vergeblich nach Art. 76 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben" einen Bauantrag zu stellen" wäre unverhältnismäßig (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl. 2012, 86 = juris Rn. 30 ff.; U. v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 22; B. v. 23.04.2015 - 15 ZB 13.2378 - juris Rn. 5 f.; B. v. 8.6.2015 - 2 ZB 15.61 - juris Rn. 3; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand September 2015, Art. 76 Rn. 282 m. w. N.).

    Die Bauaufsichtsbehörde muss in einer Weise vorgehen" mit der die ihr obliegende Aufgabe" für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen" möglichst effektiv erfüllt wird; liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung vor" muss im Regelfall nicht näher begründet werden" weshalb von der Eingriffsbefugnis Gebrauch gemacht wird (sog. intendiertes Ermessen; vgl. BayVGH, B. v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 = juris Rn. 20; BayVGH, U. v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 35 m. w. N.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand September 2015, Art. 76 Rn. 301 m. w. N.).

  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines

    Eine Nutzung von Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris).

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253 - BayVGH, B.v. 4.8.2004 - 15 CS 04.2648 - jeweils juris).

    Das dem Beklagten eingeräumte Eingriffsermessen wird in erster Linie entsprechend dem mit der Befugnisnorm verfolgten Ziel, rechtmäßige Zustände herzustellen, bestimmt (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris; BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.3567 - juris RdNr. 26).

    Nach dem Grundsatz der effektiven Bekämpfung des rechtswidrigen Zustandes ist es ermessensfehlerfrei, den Kläger als Mieter der Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris).

  • VG München, 24.11.2020 - M 1 K 18.279

    Erfolglose Anfechtungsklage einer Kommune gegen Baugenehmigung für

    Nicht zulässig sind nach der Rechtsprechung solche Beherbergungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden, weil sie dem Gebietscharakter, der ein Wohnen grundsätzlich nicht vorsieht, nicht entsprechen (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140, juris Ls.; BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607, juris Rn. 25; VG München, B.v. 17.5.2013 - M 1 S 13.1958 - juris Rn. 34).

    Nicht zulässig sind nach der Rechtsprechung z. B. Unterkünfte, die Arbeitnehmer für eine längere Zeit (z. B. zwei bis sechs Monate, vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140, juris Rn. 21) oder über erhebliche Zeiträume in wiederkehrendem Rhythmus (z. B. drei- bis viermal in der Woche während der Beschäftigungsperiode, vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607, juris Rn. 25) zur Verfügung stehen.

    Ob es sich um einen noch zulässigen Beherbergungsbetrieb oder um einen wegen einer jedenfalls wohnähnlichen Nutzung in einem Gewerbegebiet unzulässigen Beherbergungsbetrieb handelt, bedarf einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts, wobei neben der Dauer des Aufenthalts auch Kriterien wie der Zweck der Unterkünfte, deren Zielgruppe und die Ausstattung der Räume zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140, juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607, juris Rn. 25; VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16; B.v. 17.5.2013 - M 1 S 13.1958 - juris Rn. 31 und 34; VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2018 - 9 L 3223/18 - juris Rn. 12).

    Anders als in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140, juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607, juris Rn. 25) ist auch kein dauerhafter, sondern nur ein kurzfristiger Aufenthalt von wechselnden Gästen vorgesehen.

  • VG Würzburg, 02.02.2021 - W 4 K 21.143

    Gemeindeklage gegen Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet - wohnähnliche Nutzung

    Nicht zulässig sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Beherbergungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden, weil sie dem Gebietscharakter, der ein Wohnen grundsätzlich nicht vorsieht, nicht entsprechen (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - juris Ls.; BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 25).

    Nicht zulässig sind nach der Rechtsprechung z. B. Unterkünfte, die Arbeitnehmer für eine längere Zeit (z. B. zwei bis sechs Monate, vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - juris Rn. 21) oder über erhebliche Zeiträume in wiederkehrendem Rhythmus (z. B. drei- bis viermal in der Woche während der Beschäftigungsperiode, vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 25; vgl. auch VG Stuttgart, U.v. 14.12.2018 - 2 K 7128/16 - juris Rn. 33) zur Verfügung stehen.

    Eine wiederkehrende Nutzung durch dieselben Personen kann aber selbst dann, wenn die einzelnen Aufenthalte für sich genommen nur von kurzer Dauer sein sollten, eine wohnähnliche Nutzung begründen (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 26 hinsichtlich einer drei- bis viermaligen Nutzung pro Woche während einer Beschäftigungsperiode; VG Stuttgart, U.v. U.v. 14.12.2018 - 2 K 7128/16 - juris Rn. 33 hinsichtlich einer regelmäßigen Nutzung von Ruheräumen eines Speditionsunternehmens durch die dort beschäftigten Fernfahrer).

    Den in der Unterkunft untergebrachten Personen wird somit eine selbständige Gestaltung der häuslichen Lebensführung ermöglicht und auch abverlangt, sodass die Art der Unterbringung einer Wohnnutzung - eine solche scheidet vorliegend aufgrund der mehrfach belegten Zimmer und des damit verbundenen Mangels an einer privaten Rückzugsmöglichkeit aus (vgl. VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 16.3340 - juris Rn. 16 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 15.2.2015 - 1 B 13.648 - juris) - jedenfalls stark angenähert ist und somit als wohnähnliche Nutzung einzustufen ist.

  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65

    Nutzungsuntersagung, Nutzung eines Einfamilienhauses als Unterkunft für Arbeiter,

    Nach der im Eilverfahren geboten summarischen Prüfung wird die Klage gegen die Nutzungsuntersagung bei Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats - bei der Nutzungsuntersagung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607) - im Hauptsacheverfahren voraussichtlich erfolglos bleiben, sodass das Interesse der Antragsteller an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegenüber dem Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin nachrangig ist.

    Die Störerauswahl hat sich in erster Linie daran zu orientieren, wie der baurechtswidrige Zustand möglichst effektiv abzuwehren ist (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607).

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als

    Die Bauaufsichtsbehörde muss in einer Weise vorgehen" mit der die ihr obliegende Aufgabe" für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen" möglichst effektiv erfüllt wird; liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung vor" muss im Regelfall nicht näher begründet werden" weshalb von der Eingriffsbefugnis Gebrauch gemacht wird (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 35 m.w.N.; sog. intendiertes Ermessen: Decker in Simon/Busse" BayBO, Stand November 2014, Art. 76 Rn. 301 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Auslegung des Klageantrags

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom gleichen Tage (BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 -) das der Klage der Mieterin stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2012 insgesamt aufgehoben.

    Die Mieterin hat im Übrigen den sie belastenden Teil des Bescheids mit eigener Klage (M 11 K 12.2710; BayVGH, U.v. 16.2.2015, a.a.O.) angefochten.

  • BVerwG, 18.12.2023 - 11 VR 2.23

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

    Herangezogen werden können Kriterien wie z. B. die Aufenthaltsdauer (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2017 ebd.), die Gestaltung und Struktur der Räumlichkeiten, das Vorhandensein privater Rückzugsmöglichkeiten (VGH München, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 Rn. 26) sowie das Vorhandensein von Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen und Kochgelegenheiten (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1984 - 4 N 3.84 - âEURŒBuchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 S. 25 und Urteil vom 29. April 1992 âEURŒ- 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ) einschließlich einer Wasserversorgung (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1981 - 4 B 196.81 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 25 S. 13).
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

  • VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.00116

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung - gewerbliche Zimmervermietung

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes -

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 15 CS 15.44

    Reichweite einer Bau- bzw. Tekturgenehmigung bei der Änderung der Nutzung

  • VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.116

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung - gewerbliche Zimmervermietung

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092

    Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte

  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 1 B 21.2139

    Abweichung bei den baurechtlichen Abstandsflächen: Atypik weiterhin erforderlich

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 9 K 17.02667

    Erfolglose Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung für ein Wettbüro und

  • VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411

    Rechtswidrige Zwangsgeldandrohung - kein Anspruch auf Ausnahme einer

  • VG München, 01.12.2016 - M 11 K 16.3888

    Baugenehmigung für Lager- und Logistikhalle ohne Errichtung einer Lärmschutzwand

  • VG Ansbach, 03.07.2019 - AN 9 K 18.00317

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 9 ZB 13.1993

    Untersagung der Nutzung eines Vereinsheims als Wettbüro

  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 1 CS 18.930

    Überlassung von Hotelräumen an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und

  • VG Ansbach, 16.08.2018 - AN 9 K 17.02668

    Nutzungsuntersagung wegen Nutzungsänderung eines Ladens nebst Schneiderei in ein

  • VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 9 S 19.01207

    Nutzungsuntersagung - Nutzungsänderung von Produktions- zu Minigolfanlage

  • VG München, 08.07.2020 - M 29 SN 19.5484

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen die Genehmigung zur Nutzungsänderung von

  • VG Ansbach, 03.07.2019 - AN 9 K 18.00318

    Erfolglose Klage gegen die Nutzungsuntersagung eines nicht genehmigten Wettbüros

  • VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 9 K 19.01098

    Erfolglose Klage gegen Nutzungsuntersagung: Genehmigte Nutzung war Laden,

  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 9 K 19.01414

    Nutzungsuntersagung einer nicht genehmigten Nutzungsänderung von einem Laden zu

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 9 ZB 13.1991

    Bestimmtheit der Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1094

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

  • VG Ansbach, 21.08.2023 - AN 3 S 23.1454

    Zur Abgrenzung von Wohnnutzung und gewerblicher Fremdenbeherbergung - hier

  • VGH Bayern, 08.01.2020 - 1 ZB 19.1540

    Anordnung zum Austausch von Kunststofffenstern in denkmalgeschütztem Ensemble

  • VG Regensburg, 31.10.2018 - RO 7 S 18.1322

    Erfolgreicher Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO in Bezug auf ein

  • VG Ansbach, 21.08.2023 - AN 3 S 23.1476

    Zweckentfremdung von Wohnraum als Arbeiterunterkunft

  • VG Ansbach, 10.11.2022 - AN 9 K 20.02329

    Abgrenzung Beherbergungsbetrieb zu Wohnen/wohnähnlicher Nutzung,

  • VG Regensburg, 22.06.2016 - RO 7 S 16.814

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zum Neubau von zwei

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2378

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung; ungenehmigte

  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 1 CS 22.1971

    Bauaufsichtliche Untersagung der formell illegalen Nutzung eines grenzständigen

  • VG Ansbach, 25.07.2022 - AN 9 S 20.00967

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarin gegen Nutzungsänderung zu Gästehaus -

  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 9 K 20.01545

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes im Industriegebiet

  • VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01411

    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

  • VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in

  • VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.00663

    Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Wettbüro

  • VG Augsburg, 15.03.2018 - Au 5 K 17.1580

    Erfolglose Klage gegen die Untersagung der Nutzung von Kellerräumen zu Zwecken

  • VG Schleswig, 30.09.2015 - 2 A 193/13

    Nutzungsänderung von Büroräumen zu Wohnzwecken im Gewerbegebiet

  • VG Ansbach, 05.10.2021 - AN 9 K 21.01794

    Hundezucht im Wohngebiet

  • VG München, 27.04.2023 - M 11 K 22.4174

    Beabsichtigte Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Pferdezucht und

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 1 CS 22.2013

    Nutzungsuntersagung, Keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens,

  • VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01363

    Untersagung der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäftes für Heimdekor als

  • VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143

    Verpflichtung zum Rückbau von Dachflächenfenstern in Baudenkmal

  • VGH Bayern, 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630

    Unzulässigkeit einer Wohnunterkunft für Arbeitnehmer und Selbständige im reinen

  • VG Neustadt, 29.11.2019 - 5 L 1232/19

    Erledigung einer Nutzungsuntersagungsverfügung wegen formeller Illegalität bei

  • VG Augsburg, 26.06.2017 - Au 5 S 17.456

    Bauaufsichtsrechtliche Untersagung der Nutzung einer Betriebsleiterwohnung in

  • VG Ansbach, 05.10.2021 - AN 9 K 21.01795

    Nutzungsuntersagung - Hundezucht auf Wohngrundstück

  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 9 S 16.00869

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros im Kerngebiet

  • VG Ansbach, 28.05.2021 - AN 9 S 21.00525

    Untersagung der Nutzung als Beherbergungsstätte - Mängel im Brandschutz

  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle

  • VG München, 17.10.2019 - M 11 K 17.3969

    Nutzungsuntersagung für eine vermietete Bergehalle

  • VG Ansbach, 24.08.2016 - AN 9 S 16.01182

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für nicht genehmigten Biergartenbetrieb

  • VG Augsburg, 29.06.2016 - Au 5 S 16.773

    Eilrechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung für Wettterminals und Bildschirme

  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 5 K 15.1639

    Nutzungsuntersagung bei Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine

  • VG Augsburg, 15.06.2023 - Au 5 K 22.1850

    Nutzungsuntersagung, Container zur Unterbringung von Arbeitskräften im

  • VG München, 08.05.2023 - M 8 S 23.2010

    Einstweiliger Rechtsschutz, Nutzungsuntersagung eines "Tiny-Hauses", Entfernung

  • VG München, 15.12.2015 - M 1 K 15.4034

    Nutzungsuntersagung für Ferienwohnungen wegen brandschutzrechtlicher Mängel

  • VG Würzburg, 21.05.2015 - W 5 K 14.15

    Nutzungsuntersagung Lackiertätigkeit; Umfang Baugenehmigung; Ermessen

  • VG Augsburg, 15.03.2023 - Au 4 K 22.879

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Errichtung einer Moschee mit Veranstaltungsräumen

  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 17 S 20.01593

    Nutzungsuntersagung für Räume als Wettbüro

  • VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 9 S 16.01686

    Nutzungsuntersagung eines nicht genehmigten Autoabstellplatzes

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