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   OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08   

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OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08 (https://dejure.org/2008,6936)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.05.2008 - 1 B 191/08 (https://dejure.org/2008,6936)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 1 B 191/08 (https://dejure.org/2008,6936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen (hier: Kokain); Streitwert bei Entziehung von mehreren Fahrerlaubnisklassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einmaliger Einnahme sogenannter harter Drogen; Streitwert bei der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen; Streitwert bei der Entziehung der Fahrerlaubnis "für alle Klassen bis C1E"

  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; FeV § 46 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen (hier: Kokain); 2. Streitwert bei Entziehung von mehreren Fahrerlaubnisklassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 24.01.2007 - 3 Bs 300/06

    Keine Fahreignung bei einmaliger Einnahme von Cocain

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Wie die in Ziffer 9.2 der Anlage 4 zur FeV allein für Cannabis vorgenommene Differenzierung zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme zeigt, gilt Ziffer 9.1 für jeglichen Fall der Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, ebenso Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20.11.2007 - 3 So 147/06 -, NJW 2008, 1465, und vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 11 Cs 06.1264 -, die beiden zuletzt genannten Beschlüsse zitiert nach Juris.

    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen der besonderen Gefährlichkeit im Falle der Einnahme erfolgt ist vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.2007, a.a.O..

    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ihm ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - ebenso Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, zitiert nach juris, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2003 - 12 ME 172/03 -, ZfS 2003, 476; anderer Ansicht (damit allerdings - soweit ersichtlich - allein stehend in der obergerichtlichen Rechtsprechung) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -, ZfS 2002, 599.

  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 11 CS 06.1264
    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Wie die in Ziffer 9.2 der Anlage 4 zur FeV allein für Cannabis vorgenommene Differenzierung zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme zeigt, gilt Ziffer 9.1 für jeglichen Fall der Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, ebenso Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20.11.2007 - 3 So 147/06 -, NJW 2008, 1465, und vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 11 Cs 06.1264 -, die beiden zuletzt genannten Beschlüsse zitiert nach Juris.

    So sind beispielsweise für die Wirkung von Kokain eine Verminderung der Kritikfähigkeit sowie des Vorsichts- und Sorgfaltsverhaltens, gepaart mit Euphorie, gesteigertem Antrieb und Gefühlen von Dominanz und Überlegenheit charakteristisch vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006, a.a.O. mit entsprechendem Nachweis.

    Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dadurch Genüge getan, dass die Bewertung der fehlenden Fahreignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (ausgenommen Cannabis) nach der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur für den Regelfall gilt vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006, a.a.O..

  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsum

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Wie die in Ziffer 9.2 der Anlage 4 zur FeV allein für Cannabis vorgenommene Differenzierung zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme zeigt, gilt Ziffer 9.1 für jeglichen Fall der Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, ebenso Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20.11.2007 - 3 So 147/06 -, NJW 2008, 1465, und vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 11 Cs 06.1264 -, die beiden zuletzt genannten Beschlüsse zitiert nach Juris.

    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ihm ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - ebenso Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, zitiert nach juris, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2003 - 12 ME 172/03 -, ZfS 2003, 476; anderer Ansicht (damit allerdings - soweit ersichtlich - allein stehend in der obergerichtlichen Rechtsprechung) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -, ZfS 2002, 599.

  • OVG Saarland, 21.12.2004 - 1 W 42/04
    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Wie die in Ziffer 9.2 der Anlage 4 zur FeV allein für Cannabis vorgenommene Differenzierung zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme zeigt, gilt Ziffer 9.1 für jeglichen Fall der Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, ebenso Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20.11.2007 - 3 So 147/06 -, NJW 2008, 1465, und vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 11 Cs 06.1264 -, die beiden zuletzt genannten Beschlüsse zitiert nach Juris.

    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ihm ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - ebenso Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, zitiert nach juris, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2003 - 12 ME 172/03 -, ZfS 2003, 476; anderer Ansicht (damit allerdings - soweit ersichtlich - allein stehend in der obergerichtlichen Rechtsprechung) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -, ZfS 2002, 599.

  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ihm ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - ebenso Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, zitiert nach juris, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2003 - 12 ME 172/03 -, ZfS 2003, 476; anderer Ansicht (damit allerdings - soweit ersichtlich - allein stehend in der obergerichtlichen Rechtsprechung) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -, ZfS 2002, 599.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Steht aber der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, dann hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ihm ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen (§§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV) so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 - ebenso Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, zitiert nach juris, und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2003 - 12 ME 172/03 -, ZfS 2003, 476; anderer Ansicht (damit allerdings - soweit ersichtlich - allein stehend in der obergerichtlichen Rechtsprechung) Hessischer VGH, Beschluss vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -, ZfS 2002, 599.
  • OVG Hamburg, 20.11.2007 - 3 So 147/06

    Kein Norm- und Wertungswiderspruch bei Betäubungsmittelkonsum zwischen Fahrverbot

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Wie die in Ziffer 9.2 der Anlage 4 zur FeV allein für Cannabis vorgenommene Differenzierung zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme zeigt, gilt Ziffer 9.1 für jeglichen Fall der Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, ebenso Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20.11.2007 - 3 So 147/06 -, NJW 2008, 1465, und vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 11 Cs 06.1264 -, die beiden zuletzt genannten Beschlüsse zitiert nach Juris.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 8/06

    Anforderungen an die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung von

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Dieser Wert ist zusätzlich um den halben Auffangwert für die nicht selbständig erteilte, sondern mit der Klasse C1 verbundene Klasse E zu erhöhen vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2006 - 12 ME 8/06 -, zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 01.08.2005 - 1 Q 2/05

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats richtet sich der Streitwert bei der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen - der Antragsteller besitzt die Fahrerlaubnis für alle Klassen bis C1E - nach dem in dem genannten Katalog empfohlenen Ansatz für die höchstbewertete Klasse vgl. Beschlüsse vom 26.02.2008 - 1 B 18/08 -, vom 09.02.2007 - 1 W 48/06 - und vom 01.08.2005 - 1 Q 2/05 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    In der Rechtsprechung der anderen Obergerichte wird diese Auffassung ganz überwiegend geteilt (vgl. etwa BayVGH, Beschl. v. 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.07.2008 - 10 B 10646/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.03.2007 - 16 B 332/07 - OVG des Saarlandes, Beschl. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.06.2003 - 12 ME 172/03 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 02.09.2009 - 1 M 114/09 -, jeweils juris; a.A. soweit ersichtlich nur Hess. VGH v. 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass grundsätzlich bzw. im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 20.05.2010 - 1 M 103/10 -, juris; Beschl. v. 09.03.2009 - 1 M 5/09 - Beschl. v. 28.07.2004 - 1 M 149/04 - Beschl. v. 22.07.2005 - 1 M 76/05 - Beschl. v. 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris; vgl. ebenso VGH München, Beschl. v. 24.11.2008 - 11 CS 08.2665 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 05.09.2008 - 7 K 2965/08 - VG Braunschweig, Beschl. v. 23.02.2005 - 6 B 66/05 -, NJW 2005, 1816, 1817).
  • VG Oldenburg, 01.09.2020 - 7 B 2242/20

    Benzoylecgonin; Berufliche Interessen; Bußgeldverfahren; Entziehung der

    Nach ständiger Rechtsprechung hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 11 CS 07.2831 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 1 B 191/08 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. November 2004 - 10 S 2182/04 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 7 L 645/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2008 - 12 ME 41/08 - a.A. soweit ersichtlich Hess. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 TG 3008/01 - alle juris).
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