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   BVerwG, 14.03.2001 - 1 B 204.00, 1 PKH 28.00   

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https://dejure.org/2001,12693
BVerwG, 14.03.2001 - 1 B 204.00, 1 PKH 28.00 (https://dejure.org/2001,12693)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 1 B 204.00, 1 PKH 28.00 (https://dejure.org/2001,12693)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 1 B 204.00, 1 PKH 28.00 (https://dejure.org/2001,12693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Divergenzrüge - Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdegründe - Fehlen von Abschiebehindernissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2001 - 1 B 204.00
    Die Beschwerde wirft sinngemäß die Frage als grundsätzlich bedeutsam auf, ob eine Verfolgung durch die KDP im Nordirak eine asylrechtlich erhebliche "politische" Verfolgung ist, weil sie von einer staatsähnlichen Gewalt im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2000 - 2 BvR 260/98 und 1353/98 - ausgeht.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Soweit die Berufungsbegründung allerdings weiter ausführt, das Verwaltungsgericht fordere von der Behörde zu Unrecht, selbst eine Sprachprüfung durchzuführen oder erneut eine andere sachverständige Stelle damit zu beauftragen, greift die Beklagte eine die (positive) Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht tragende Erwägung an; da das Verwaltungsgericht selbst die Spruchreife herbeigeführt und positiv "durchentschieden" hat (siehe § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO), handelt es sich insofern um ein dem Berufungsverfahren als Prüfungsgegenstand nicht zugängliches "obiter dictum" (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 9.7.1998 - 8 TZ 2348/98 -juris; BVerwG, Beschluss vom 14.3.2001 - 1 B 204/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 43 und OVG Münster, Beschluss vom 29.3.2004 - 11 A 1223/03 A -, AuAS 2004, 115).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 1 B 471.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Umfassende Erörterung aller

    Angesichts der eindeutigen Urteilsformel stellen sich die Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 53 AuslG im Ergebnis als nicht entscheidungstragende und daher auch nicht an der Rechtskraft teilhabende Bemerkungen dar (vgl. auch Beschlüsse vom 14. März 2001 - BVerwG 1 B 204.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 43 und vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 1 B 280.02 -).
  • BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Absehen von beantragter

    Die von der Beschwerde als über den Streitgegenstand hinausgreifend beanstandeten Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 53 AuslG stellen sich angesichts der klaren Beschlussformel im Ergebnis als nicht entscheidungstragende und daher auch nicht an der Rechtskraft teilhabende Bemerkungen dar (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2001 - BVerwG 1 B 204.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 43 und vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 9 B 913.98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 11 A 773/12
    vgl. hierzu etwa Beschluss vom 14. März 2001 - 1 B 204.00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 53, S. 67 f., = juris.
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