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   VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12   

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VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12 (https://dejure.org/2012,28416)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.08.2012 - 1 B 226/12 (https://dejure.org/2012,28416)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. August 2012 - 1 B 226/12 (https://dejure.org/2012,28416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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    Fahrtenbuchauflage auch gegen Mietwagenunternehmer

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Die Vorschrift soll im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers desjenigen Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten (VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - 6 A 162/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 m. w. N.; bestätigt durch NdsOVG, B. v. 11.07.2012 - 12 LA 169/11 -, zitiert nach juris).

    Insoweit obliegt es der Antragstellerin, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass auch noch nach längerer Zeit festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat (vgl. VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - a. a. O., Rdnr. 22 m. w. N.).

    Zudem liegt die Dokumentation des Fahrzeugeinsatzes im kaufmännischen Eigeninteresse, schon um Vorkehrungen gegen missbräuchliche Verwendung der Fahrzeuge für Privatfahrten zu treffen oder in Schadensfällen Ersatzansprüche belegen zu können (vgl. VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - a. a. O., Rdnr. 23 m. w. N.).

    Eine unterschiedliche Behandlung von Mietfahrten gewerblicher Autovermietungen und anderen Betriebsfahrten mit Firmenfahrzeugen ist nicht sachgerecht (vgl. VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - a. a. O., Rdnr. 24 m. w. N.).

    Wer aus einer für die Allgemeinheit gefährlichen Risikoeröffnung wirtschaftliche Vorteile für sich in Anspruch nimmt, muss dann auch bei der Ahndung der in diesem Verkehr begangenen Verstöße den ihm größtmöglichen Anteil an der Aufklärung leisten (vgl. VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - a. a. O., Rdnr. 25 m. w. N.).

    Auch eine mit der Fahrtenbuchauflage einhergehende eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des betroffenen Fahrzeugs für die Antragstellerin ist unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Fahrtenbuches und in Abwägung mit dem die Auflage auslösenden Verhalten der Antragstellerin verhältnismäßig (vgl. VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - a. a. O., Rdnr. 30 m. w. N.; VG Magdeburg, B. v. 06.08.2004 - 1 B 406/04 MD -, S. 6 d. BA. n. v.).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist aus, wenn der Halter eines Fahrzeugs - z. B. im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter, unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge oder sonst wie - erkennbar jede sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es sind besondere Anhaltspunkte gegeben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, zitiert nach juris, Rdnr. 7).

    Die Zielrichtung des § 31 a StVZO geht schlicht dahin, diejenigen Kraftfahrer zu erfassen, die Verkehrsverstöße begehen, den zur Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit der verkehrsnotwendigen Maßnahmen aber dadurch ausweichen, dass sie sich die Anonymität, durch die der motorisierte Straßenverkehr weitgehend gekennzeichnet ist, zunutze machen (BVerwG, U. v. 17.12.1982 a. a. O., Rdnr. 9).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist ein Dauerverwaltungsakt (BVerwG, B. v. 03.02.1989 - 7 B 18.89 -, zitiert nach juris, Rdnr. 6).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Ein Verkehrsverstoß "von einigem Gewicht" kann auch dann gegeben sein, wenn ein Verkehrsverstoß mit (nur) einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewertet wird (BVerwG, B. v. 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Ein solcher Fahrzeughalter darf durch das Führen eines Fahrtenbuchs zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (BVerwG, B. v. 23.06.1989 - 7 B 90.89 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Die Führung eines Fahrtenbuches kann schon nach einem einmaligen Verkehrsverstoß auferlegt werden, wenn sich die Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften verkehrsgefährdend auswirken kann (BVerwG, B. v. 17.07.1986 - 7 B 234.85 -, NJW 1987, 143).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 12 LA 169/11

    Begründung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i.R. der

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Die Vorschrift soll im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers desjenigen Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten (VG Braunschweig, U. v. 31.05.2011 - 6 A 162/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 m. w. N.; bestätigt durch NdsOVG, B. v. 11.07.2012 - 12 LA 169/11 -, zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - 4 L 127/95

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12
    Sie ist geeignet, Versäumnisse des Halters bei der Überwachung der Fahrzeugbenutzung auszugleichen und die sichere Kennzeichnung des jeweiligen Fahrzeugs und seines Benutzers zu gewährleisten (OVG Schleswig-Holstein, U. v. 13.09.1995 - 4 L 127/95 -, zitiert nach juris, Rdnr. 33).
  • OVG Saarland, 26.10.2012 - 1 B 219/12

    Aktualität von Regelbeurteilungen

    Diese Bewertung trägt ebenfalls ohne vorherige erneute Erprobung eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 12. Das hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 18.9.2012 - 1 B 226/12 - ausführlich dargelegt; da dieser Beschluss dem Antragsgegner, den Beigeladenen und den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vorliegt, kann hierauf Bezug genommen werden.

    so schon Beschlüsse vom 7.9.2012 - 1 B 213/12 - und vom 18.9.2012 - 1 B 226/12 - vgl. auch § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG.

  • OVG Hamburg, 01.12.2020 - 4 Bs 84/20

    Fahrtenbuchauflage für gewerbliche Fahrzeugvermietung

    Vor diesem Hintergrund wird die Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage auch für gewerblich im Rahmen einer Autovermietung genutzte Fahrzeuge für recht- und insbesondere verhältnismäßig erachtet (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 8.10.2019, 6 K 3553/18, juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 20.8.2012, 1 B 226/12, juris).
  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

    Auch diese Einwände habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in neueren Entscheidungen - Beschlüsse vom 27.8.2012 - 1 B 202/12 - und vom 18.9.2012 - 1 B 226/12 - als nicht durchgreifend eingestuft.
  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 6 K 8846/12

    Fahrtenbuch; Mietwagen; Vorführfahrzeug; Mietfahrzeug; Autohaus

    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. September 2005 - 10 S 971/05 -, DAR 2006, 168 (= juris Rdn. 20 ff.); VG Braunschweig, Urteil vom 31. Mai 2011 - 6 A 162/10 -, juris Rn. 30; VG Magdeburg, Beschluss vom 20. August 2012 - 1 B 226/12 -, juris Rn. 24. Vgl. auch zu Firmenfahrzeugen Urteil der Kammer vom 12. Mai 2011 - 6 K 4345/10 -.
  • VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19

    Erfolgloser Eilantrag einer gewerblichen Autovermietung gegen die Anordnung einer

    Belastungen des Geschäftsbetriebs eines gewerblichen Autovermieters durch die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage sind zwar grundsätzlich hinzunehmen, weil von Mietfahrzeugen wegen des im Vergleich zu Privatfahrzeugen regelmäßig größeren und deswegen unübersichtlicheren Benutzerkreises eine größere Gefahr ausgeht, dass eine Ordnungswidrigkeit ohne längerfristige Dokumentation des Fahrzeugeinsatzes unaufgeklärt bliebe ( VG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2013, 6 K 8846/12, juris Rn. 72; VG Magdeburg, Beschluss vom 20.8.2012, 1 B 226/12, juris Rn. 24; VG Braunschweig, Urteil vom 31.5.2011, 6 A 162/10, juris Rn. 30) .
  • VG Düsseldorf, 08.10.2019 - 6 K 3553/18

    Autovermietung Mietwagen Fahrtenbuch Vermietbarkeit

    vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 12 LA 169/11, ZfSch 2012, 536; VG Magdeburg Beschluss vom 20. August 2012 - 1 B 226/12, juris, jeweils mit anderer Begründung.
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