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   BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97   

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BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97 (https://dejure.org/1998,22376)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1998 - 1 B 245.97 (https://dejure.org/1998,22376)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 (https://dejure.org/1998,22376)
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Wird zitiert von ... (118)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Die bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorzunehmende Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83 S. 51 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Vielmehr ist ein objektiver Maßstab anzulegen, wobei die besonderen Umstände des Antragstellers berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83; Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O., und Beschl. v. 07.02.2001 - 1 S 905/00 - n.v.).

    Erforderlich ist, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23), das heißt, dass ein Gefährdungsgrad vorliegen muss, der sich - gemessen an dem genannten sehr strengen Maßstab - deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O., und v. 22.09.1993, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O., und v. 15.05.1995, a.a.O.; Beschl. v. 07.02.2001, a.a.O., v. 26.11.1996, a.a.O., und v. 12.09.1996, a.a.O.).

    aa) Eine solche deutlich gesteigerte Gefährdung (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O., und v. 22.09.1993, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O.; Beschl. v. 07.02.2001, a.a.O.) ist nicht allein deshalb glaubhaft, weil der Kläger einer Berufsgruppe - (reisende) Schmuck(groß)händler - angehört, die wertvolle Güter besitzt und transportiert.

    Nach dem - wie gezeigt - anzulegenden objektiven Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O.; Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O.) kommt den vom Kläger geschilderten Vergleichsfällen jedoch keine indizielle Bedeutung für die von ihm erstrebte Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Die erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83).
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