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   BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16   

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BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16 (https://dejure.org/2016,7892)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2016 - 1 B 29.16 (https://dejure.org/2016,7892)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 (https://dejure.org/2016,7892)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 S 2 BVFG
    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Spätaussiedlereigenschaft eines vor den Nationalsozialisten geflohenen deutschen Juden

  • rewis.io

    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 15 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Spätaussiedlereigenschaft eines vor den Nationalsozialisten geflohenen deutschen Juden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Denn durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - (BVerwGE 145, 248) und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - (Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19) sind die aufgeworfenen Fragen bereits grundsätzlich geklärt.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 12.14

    Antragstellung, zeitnahe; Aufnahmeantrag; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Denn durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - (BVerwGE 145, 248) und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - (Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19) sind die aufgeworfenen Fragen bereits grundsätzlich geklärt.
  • BVerwG, 04.03.2016 - 1 B 31.16

    Härtefallantrag und Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Nach diesen Urteilen muss der Spätaussiedlerwille im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets betätigt werden, so dass es rechtlich weder auf den Zeitpunkt der Antragstellung vor Aussiedlung noch auf den Zeitpunkt der Stellung des Wiederaufgreifensantrags ankommt, soweit nicht einer dieser Anträge zeitnah zur Aussiedlung gestellt wird (vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - Rn. 6).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12

    Zum Verhältnis zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischem

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen hat als auch in seine Erwägungen mit einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlich gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 8 B 34.12 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2017 - 2 L 119/15

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.03.2016 - BVerwG 1 B 29.16 -, juris RdNr. 9).
  • BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17

    "Höherstufung"; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Auslegungsmethoden;

    Danach muss der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet auch in den von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Ausreise gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - BVerwGE 145, 248 und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19; Beschlüsse vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - juris und vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 - 11 N 91.15

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführten Gerichte aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 23. März 2016 - 1 B 29/16 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20

    Anforderung an die Darlegung des Ausschlussgrundes des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

    Das Aufzeigen einer bloß fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführten Gerichte aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16

    Reichweite des Beurteilungsspielraums des EuGH nach den Kontrollmaßstäben des

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris Rn. 4 und vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 11 E 1105/16

    Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet in Härtefällen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 11 A 1296/14 -, juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 11 N 88.14

    Anwendbarkeit der TA Lärm bei Beurteilung der Zulässigkeit nicht

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführten Gerichte aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO BVerwG, Beschluss vom 23. März 2016 - 1 B 29/16 -, juris, Rn. 9, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 14 A 1391/14

    Rechtswidrigkeit einer Beschränkung der Überprüfung einer Fortführungsmitteilung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.2014 - 4 B 37.14 -, juris (dort Rn. 14); Beschluss vom 20.2.2015 - 7 B 13.14 -, juris (dort Rn. 10); Beschluss vom 23.3.2016 - 1 B 29.16 -, juris (dort Rn. 12, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 11 A 1083/16

    Erteilungsbegehren eines Aufnahmebescheids im Wege des Wiederaufgreifens des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2017 - 11 N 43.17

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur persönlichen Anhörung des Ausländers bei

    Soweit damit in Wirklichkeit der Zulassungsgrund der Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO gerügt werden soll, fehlt es schon an der erforderlichen Gegenüberstellung divergierender abstrakter Rechtssätze in Anwendung derselben Rechtsvorschrift und einer konkret hierauf bezogen herausgearbeiteten entscheidungstragenden Abweichung (vgl. zur entsprechenden Rechtsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 -, juris Rz. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 11 N 31.14

    Spracherfordernis für ein Visum zum Ehegattennachzug; Bemühungen um Spracherwerb

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2017 - 11 N 73.16

    Anforderungen an die Deutschkenntnisse eines Nachzugwilligen; fehlende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 11 N 106.15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

  • VG Köln, 05.01.2021 - 7 K 10224/17
  • VG Halle, 04.04.2016 - 2 B 61/16
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