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   BVerwG, 01.02.1988 - 1 B 3.88   

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https://dejure.org/1988,9792
BVerwG, 01.02.1988 - 1 B 3.88 (https://dejure.org/1988,9792)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1988 - 1 B 3.88 (https://dejure.org/1988,9792)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1988 - 1 B 3.88 (https://dejure.org/1988,9792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kehrbezirksprüfung bei Hinderung des Kehrbezirksinhabers an der Teilnahme wegen Krankheit - Charakter der Aufsichtsmaßnahme des Warnungsgeldes als Verwaltungsakt - Notwendigkeit eines gesonderten Verfahrens zur Feststellung der schuldhaften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG München, 16.12.2014 - M 16 K 14.1963

    Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kehrbezirksüberprüfung; Aufhebung der

    Insbesondere gibt es keinen Rechtssatz, der die Überprüfung des Kehrbezirks verbieten würde, wenn der Kehrbezirksinhaber wegen Krankheit nicht daran teilnehmen kann (BVerwG, B.v. 1.2.1988 - 1 B 3/88 - juris Rn. 5; VG Stuttgart, B.v. 5.9.2012 - 4 K 2336/12 - juris Rn. 5).
  • VG Stuttgart, 05.09.2012 - 4 K 2336/12

    Anordnung zur Vorlage des vom Bezirksschornsteinfeger geführten Kehrbuchs

    § 26 Abs. 2 SchfG verbietet im Übrigen nicht die Überprüfung des Kehrbezirks im Falle der Verhinderung des Kehrbezirksinhabers wegen einer Erkrankung (vgl. BVerwG, B. v. 01.02.1988 - 1 B 3.88 - juris).
  • VG München, 16.12.2014 - M 16 K 13.5060

    Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kehrbezirksüberprüfung;

    Es gibt keinen Rechtssatz, der die Überprüfung des Kehrbezirks verbieten würde, wenn der Kehrbezirksinhaber wegen Krankheit nicht daran teilnehmen kann (BVerwG, B.v. 1.2.1988 - 1 B 3/88 - juris Rn. 5; VG Stuttgart, B.v. 5.9.2012 - 4 K 2336/12 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 14 S 825/89

    Kosten des Sachverständigen bei Ausfall einer Kehrbezirksüberprüfung

    Es gibt keinen Rechtssatz, der die Überprüfung des Kehrbezirks verbieten würde, wenn der Kehrbezirksinhaber nicht daran teilnimmt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.12.1988 -- 1 B 3.88 --; a.M. Musielak-Cordt-Manke, a.a.O. Anmerkung 4 zu § 26).
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