Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1747
BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02 (https://dejure.org/2002,1747)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.2002 - 1 B 42.02 (https://dejure.org/2002,1747)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 1 B 42.02 (https://dejure.org/2002,1747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Feststellung und Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland Syrien - Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfragen, Tatsachenfragen, Syrien, Jesiden, Hassake, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, Verfolgungsdichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer hier allein in Betracht kommenden mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 m.w.N.).

    Die Verfolgungshandlungen müssen danach im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (stRspr, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 203).

  • BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96

    Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung,

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02
    3 "ob es sich bei der Gruppe der Yeziden im syrischen Distrikt Hassake mit einer angenommenen Personenzahl von 3000 im Juni 2001 bei starker Abnahme der Zahl der Gruppenmitglieder um eine 'äußerst kleine Gruppe' im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. Mai 1996 BVerwG 9 B 136.96 ) handelt mit der Folge, dass die in der Stellungnahme zu der Situation der Yeziden in Nordost-Syrien des Kulturforums der yezidischen Glaubensgemeinschaft vom November 2000 genannten Verfolgungsschläge als 'an der Tagesordnung seiende Übergriffe' anzusehen sind, (und).

    Aus den von der Beschwerde in Bezug genommenen Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1996 BVerwG 9 B 136.96 (insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 186, aber in ) zu der besonders kleinen Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ergibt sich im Übrigen nicht - wie die Beschwerde wohl meint - ein abstrakter Rechtssatz; das Bundesverwaltungsgericht hat damit lediglich im konkreten Einzelfall angesichts der dort von den Tatsachengerichten getroffenen übrigen Feststellungen "eine weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge" für entbehrlich gehalten (vgl. Beschluss vom 11. November 1999 - BVerwG 9 B 563.99 - Buchholz 11 Art. 16 a GG Nr. 21).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 9 B 563.99
    Auszug aus BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02
    Aus den von der Beschwerde in Bezug genommenen Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1996 BVerwG 9 B 136.96 (insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 186, aber in ) zu der besonders kleinen Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin ergibt sich im Übrigen nicht - wie die Beschwerde wohl meint - ein abstrakter Rechtssatz; das Bundesverwaltungsgericht hat damit lediglich im konkreten Einzelfall angesichts der dort von den Tatsachengerichten getroffenen übrigen Feststellungen "eine weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge" für entbehrlich gehalten (vgl. Beschluss vom 11. November 1999 - BVerwG 9 B 563.99 - Buchholz 11 Art. 16 a GG Nr. 21).
  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht,

    Sowohl bei der von der Beschwerde angesprochenen Frage der Gruppengröße als auch bei der Frage der Quantität und Qualität der Verfolgungsmaßnahmen handelt es sich deshalb um Fragen der Sachverhaltsfeststellung und Würdigung durch die Tatsacheninstanzen im Einzelfall, die einer weitergehenden rechtsgrundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich sind (Beschluss vom 23. Dezember 2002 BVerwG 1 B 42.02 Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49).

    Dies gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, auch für die Fälle besonders kleiner Gruppen (vgl. Beschluss vom 11. November 1999 BVerwG 9 B 563.99 Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 21 zu syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin/Türkei sowie Beschluss vom 23. Dezember 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 206; zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit einer weiteren Quantifizierung der Verfolgungsschläge bei sehr kleinen Gruppen vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 42.02 - Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49 ).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Einen Verzicht auf eine weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen nur bei besonders kleinen Gruppen zugelassen, bei denen auch die Feststellung ausreichen kann, dass derartige Übergriffe "an der Tagesordnung" sind (etwa bei den syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin, vgl. Beschluss vom 23. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 42.02 - Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht