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   BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76   

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BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76 (https://dejure.org/1979,584)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1979 - 1 B 76.76 (https://dejure.org/1979,584)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1979 - 1 B 76.76 (https://dejure.org/1979,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit - Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtsschutzinteresse wegen des Bestehens einer Wiederholungsgefahr - Einreise zum Zwecke der Teilnahme an politischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Informationsfreiheit (BVerfGE 27, 71 [BVerfG 03.10.1969 - 1 BvR 46/65]; 27, 88) [BVerfG 03.10.1969 - 1 BvR 46/65]ist nichts anderes herzuleiten.
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Informationsfreiheit (BVerfGE 27, 71 [BVerfG 03.10.1969 - 1 BvR 46/65]; 27, 88) [BVerfG 03.10.1969 - 1 BvR 46/65]ist nichts anderes herzuleiten.
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Gerade diese ist aber für die behördliche Entscheidung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG über die Einreise und den Aufenthalt bedeutsam, denn im Rahmen ihres Ermessens hat die Behörde auch auf politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen (BVerwGE 38, 90 [91]; 56 254 [259]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73

    Vertretung von Kriegsdienstverweigerern durch Beauftragte der Kirchen -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Dabei muß es sich um eine Wiederholungsgefahr handeln, mit der zu rechnen der Kläger einen hinreichend bestimmten Anlaß hat (BVerwGE 16, 312 [316]; 42, 318 [320]; Beschluß vom 23. März 1977 - BVerwG 1 B 217.76 -).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Dabei muß es sich um eine Wiederholungsgefahr handeln, mit der zu rechnen der Kläger einen hinreichend bestimmten Anlaß hat (BVerwGE 16, 312 [316]; 42, 318 [320]; Beschluß vom 23. März 1977 - BVerwG 1 B 217.76 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Anerkennung der Bezugsfertigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Darüber hinaus könnte die begehrte Feststeilung nur getroffen werden, wenn der (erledigte) Verwaltungsakt auch den Kläger in seinen Rechten verletzt hätte (BVerwGE 48, 331 [335]; Urteil vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 -).
  • BVerwG, 12.09.1977 - 1 B 197.77

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer verwaltungsgerichtlich zugelassenen Kundgebung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Eine konkrete Wiederholungsgefahr in dem genannten Sinne setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes vorliegen können (Beschluß vom 12. September 1977 - BVerwG 1 B 197.77 -).
  • BVerwG, 23.03.1977 - 1 B 217.76

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Dabei muß es sich um eine Wiederholungsgefahr handeln, mit der zu rechnen der Kläger einen hinreichend bestimmten Anlaß hat (BVerwGE 16, 312 [316]; 42, 318 [320]; Beschluß vom 23. März 1977 - BVerwG 1 B 217.76 -).
  • BVerwG, 22.09.1976 - I C 9.71

    Ermessensausübung bei Sprenggenehmigung - Explosionsgefährliche Stoffe - Nachbar

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
    Darüber hinaus könnte die begehrte Feststeilung nur getroffen werden, wenn der (erledigte) Verwaltungsakt auch den Kläger in seinen Rechten verletzt hätte (BVerwGE 48, 331 [335]; Urteil vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 -).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Sie gewährt also Personen, die an dem Besuch einer Veranstaltung aus Informationsgründen interessiert sind, kein Recht darauf, daß die Veranstaltung stattfinden darf (vgl. auch Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16).
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Diese Gleichartigkeit einer zu erwartenden Verwaltungsentscheidung kann grundsätzlich jedoch nur dann angenommen werden, wenn die bisherigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse auch noch im Zeitpunkt der zukünftig zu erwartenden Verwaltungsentscheidung bestehen werden (vgl. BVerwG vom 18. Juni 1970 - BVerwG 7 B 126.68 - ; vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - ; vom 30. September 1981 - BVerwG 3 B 39.81 - ; vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 - ).
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Das bedingt die Annahme, daß die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, welche für den angegriffenen Verwaltungsakt zunächst maßgebend waren, auch im Zeitpunkt der künftig zu erwartenden Entscheidungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben sein werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Aus einem solchen Grundrechtsschutz ergibt sich grundsätzlich nicht, daß dem Dritten im Aufenthaltsgenehmigungsverfahren verfolgbare eigene Rechte zustünden (vgl. z.B. auch Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16, S. 102).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Eine konkrete Wiederholungsgefahr in dem genannten Sinne setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes vorliegen können (Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16; Urteile vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 -, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 -, vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 129, 162, 181).
  • BVerwG, 23.11.2022 - 6 B 22.22

    Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein

    Auch dann müssen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für den angegriffenen Verwaltungsakt - bzw. seinen Nichterlass - maßgebend waren, im Zeitpunkt der künftig zu erwartenden behördlichen Entscheidung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit im Wesentlichen unverändert geblieben sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1979 - 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 und vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21; Beschluss vom 26. April 1993 - 4 B 31.93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 255).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Auch der von der Beklagten zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1979 (1 B 76.76 -- Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16) spricht nicht gegen die Annahme eines (formellen) subjektiven öffentlichen Rechts des Klägers auf ermessensfehlerfreie Ermessensausübung in Verbindung mit seinen sich aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ergebenden (materiell-rechtlichen) subjektiven Rechtspositionen.
  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Diese Gleichartigkeit einer zu erwartenden Verwaltungsentscheidung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seit dem Erlaß der erledigten Verwaltungsentscheidung nicht geändert haben und diese Verhältnisse auch noch im Zeitpunkt der zukünftig zu erwartenden Verwaltungsentscheidung vorliegen werden (vgl.Beschluß vom 18. Juni 1970 - BVerwG 7 B 126.68 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 53];Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 91]; vgl. auchBeschluß vom 30. September 1981 - BVerwG 3 B 39.81 - [Buchholz 418.6 Nr. 8]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09

    Vollstreckung Luftreinhalteplan Stuttgart; Erledigung; einseitige

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine konkrete Wiederholungsgefahr sowohl für den Kläger bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage als auch für den Beklagten in der hier vorliegenden Fallkonstellation nur dann besteht, wenn auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wie im Zeitpunkt des erledigten Verwaltungshandelns vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1979 - 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 m.w.N.).
  • VG Köln, 02.11.2006 - 1 K 4871/05

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Nichtdiskriminierungspflicht im

    BVerwG, Beschluss vom 24. August 1979 - 1 B 76.76 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16; Urteil vom 24. Februar 1983 - 3 C 56/80 - , Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 129; Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 1 B 37/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

  • VG Berlin, 22.06.2023 - 8 K 97.19
  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

  • BVerwG, 30.03.1994 - 3 B 64.93

    Abweichung eines Berufungsurteils von anderen oberverwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 23.10.1980 - 1 B 423.80

    Bescheinigung des Aufenthaltrechts von Asylbewerbern während der Dauer des

  • VG Köln, 10.03.2005 - 1 K 6094/03
  • BVerwG, 23.10.1980 - 1 B 424.80

    Duldungsverfügung im Asylverfahren als begünstigender Verwaltungsakt -

  • VG Karlsruhe, 18.02.2011 - 6 K 2561/09

    Anspruch auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Holzschutzmitteln;

  • BVerwG, 17.10.1980 - 1 B 760.80

    Ausstellen einer Duldungsbescheinigung für einen Asylbewerber - Duldung als

  • VG Köln, 02.11.2006 - 1 K 6566/05

    Fortgeltung einer Diensteanbieterverpflichtung nebst Nichtdiskriminierungspflicht

  • VG Köln, 04.07.2002 - 1 K 2925/99
  • VG Köln, 02.11.2006 - 1 K 6011/05

    Verwaltunsgprozessuale Anforderungen an die Substantiierung eines

  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 8636/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Nachzahlungsklausel in einem

  • BVerwG, 10.10.1985 - 1 ER 214.85

    Rechtsmittel

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