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   BVerwG, 12.08.2005 - 1 B 8.05   

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https://dejure.org/2005,16104
BVerwG, 12.08.2005 - 1 B 8.05 (https://dejure.org/2005,16104)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2005 - 1 B 8.05 (https://dejure.org/2005,16104)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2005 - 1 B 8.05 (https://dejure.org/2005,16104)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2005 - 1 B 8.05
    Denn sie setzt sich auch nicht ansatzweise mit der differenzierenden und auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zur Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern der zweiten Generation, die bereits als Kinder in das Bundesgebiet eingereist oder hier geboren und aufgewachsen sind, auseinander (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 2 BvR 1570/03 NVwZ 2004, 852 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EGMR).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2005 - 1 B 8.05
    Damit fehlt es schon wie für eine Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) erforderlich an der Benennung eines bestimmten abstrakten Rechtssatzes aus der berufungsgerichtlichen Entscheidung, der zu einem dieselbe Rechtsvorschrift betreffenden ebensolchen Rechtssatz aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 2004 (BVerwG 1 C 30. und 29.02 BVerwGE 121, 297 und 315) in Widerspruch stehen soll.
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2005 - 1 B 8.05
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt, unter welchen materiellrechtlichen Voraussetzungen allgemein eine wie hier spezialpräventiv begründete Ausweisung eines Ausländers, der einen der Ausweisungstatbestände des § 47 Abs. 1 AuslG erfüllt und wie hier vom Berufungsgericht unterstellt besonderen Ausweisungsschutz nach § 47 Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 1 AuslG genießt, verfügt werden darf (vgl. zuletzt etwa Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 BVerwG 1 C 21.00 BVerwGE 116, 55).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. August 2005 - BVerwG 1 B 8.05 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 28; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315; Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247; Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119) und des Senats (Beschluss vom 4. Juli 2006 - 10 LA 117/05 -) hat das Verwaltungsgericht bezogen auf die Vereinbarkeit der Ausweisung mit nationalem Recht maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abgestellt, da der Antragsteller als serbischer Staatsangehöriger weder dem Personenkreis der freizügigkeitsberechtigten Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angehört noch ihnen gleichsteht (vgl. auch Discher, in: GK-AufenthG - Stand Febr. 2006 -, vor §§ 53 ff. Rdnr. 1681 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht - Stand: Febr. 2006 -, § 53 Rdnr. 64 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Anwendungsbereich; Arbeitsmarktsituation;

    Zwar ist im Fall einer Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Bürgers einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines gleichgestellten Ausländers aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Regelungen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2005 - BVerwG 1 B 8.05 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 28; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315).
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