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   BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4171
BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94 (https://dejure.org/1994,4171)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1994 - 1 B 9.94 (https://dejure.org/1994,4171)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 1 B 9.94 (https://dejure.org/1994,4171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung - Unzuverlässigkeit - Abgabenschulden

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
    Daß auch Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit berücksichtigungsfähig sein können, ist ebenfalls geklärt (Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162 >163<).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
    Ob Abgabenschulden die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie auch aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind, hängt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, davon ab, ob ihr Vorliegen zu einer ungünstigen Prognose hinsichtlich des gewerblichen Wirkens (mit) Anlaß gibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 >S. 5< = GewArch 1982, 233 >234<).
  • VG Regensburg, 12.07.2018 - RO 5 K 17.2090

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

    b) Dabei spielt es keine Rolle, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen seitens des Finanzamts beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG vom 1.2.1994, Az.: 1 B 9/94 Rdnr. 3; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung 8. Aufl. 2011, § 35 Rdnr. 51).
  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

    Irrelevant ist dabei, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 9/94, juris, Rn. 3; B. v. 29.1.1988 - 1 B 164/87, juris, Rn. 4; BayVGH, B. v. 13.6.2006 - 22 ZB 06.1392, juris, Rn. 2; Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 51).
  • VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen

    Zu berücksichtigen sind auch die Abgabenschulden, die aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 B 9.94 - GewArch 1995, 116).
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