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   BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13214
BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16 (https://dejure.org/2016,13214)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16 (https://dejure.org/2016,13214)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 1 BvQ 16/16 (https://dejure.org/2016,13214)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 765a Abs 3 ZPO
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA gegenüber der Ausschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Möglichkeit des Vollstreckungsschutzes gem § 765a Abs 1, Abs 3 ZPO zugunsten einer GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Gewährung von Vollstreckungsschutz gegenüber einer ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA gegenüber der Ausschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Möglichkeit des Vollstreckungsschutzes gem § 765a Abs 1, Abs 3 ZPO zugunsten einer GmbH & Co. KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Gewährung von Vollstreckungsschutz gegenüber einer ...

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Gewährung von Vollstreckungsschutz gegenüber einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz - vom Bundesverfassungsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung vs. Tierschutz - oder: Räumungsschutz fürs Aquarium

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räumungsschutz für eine Personenhandelsgesellschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Dass dieser keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und eine Inanspruchnahme dieser Rechtsschutzmöglichkeit ihr daher nicht zuzumuten war (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ; 126, 1 ), kann auf Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Dass dieser keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und eine Inanspruchnahme dieser Rechtsschutzmöglichkeit ihr daher nicht zuzumuten war (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ; 126, 1 ), kann auf Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Dass dieser keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und eine Inanspruchnahme dieser Rechtsschutzmöglichkeit ihr daher nicht zuzumuten war (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ; 126, 1 ), kann auf Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Dass dieser keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und eine Inanspruchnahme dieser Rechtsschutzmöglichkeit ihr daher nicht zuzumuten war (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ; 126, 1 ), kann auf Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Da unter diesem Gesichtspunkt die Unzulässigkeit des Antrags unzweifelhaft ist, muss die Kammer keine Stellung dazu nehmen, ob der Antrag im Übrigen den gesetzlichen Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2013 - 1 BvQ 44/13 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Dass dieser keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und eine Inanspruchnahme dieser Rechtsschutzmöglichkeit ihr daher nicht zuzumuten war (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ; 126, 1 ), kann auf Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 1 BvQ 44/13

    Pflicht einer Schülerin zur Ortsanwesenheit gem § 7 Abs 4a SGB 2 aF iVm § 3

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
    Da unter diesem Gesichtspunkt die Unzulässigkeit des Antrags unzweifelhaft ist, muss die Kammer keine Stellung dazu nehmen, ob der Antrag im Übrigen den gesetzlichen Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2013 - 1 BvQ 44/13 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den

  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
  • LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 T 460/17

    Räumungsvollstreckung: Angriffsrichtung eines Vollstreckungsschutzantrags;

    Mit dieser Angriffsrichtung steht § 765a ZPO allen Schuldnern in Bezug auf alle Vollstreckungsmaßnahmen, unabhängig vom handelnden Vollstreckungsorgan und unabhängig von der Art des Vollstreckungstitels zur Verfügung (BVerfG BeckRS 2016, 47264 Rn. 3).
  • LG Stuttgart, 17.11.2020 - 19 T 294/20

    Zwangsvollstreckungsrechtliches Räumungsverfahren

    Mit dieser Angriffsrichtung steht § 765 a ZPO allen Schuldnern in Bezug auf alle Vollstreckungsmaßnahmen - unabhängig vom handelnden Vollstreckungsorgan und unabhängig von der Art des Vollstreckungstitels - zur Verfügung (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 BvQ 16/16).
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