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   BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94   

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https://dejure.org/1994,1672
BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94 (https://dejure.org/1994,1672)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94 (https://dejure.org/1994,1672)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 1994 - 1 BvR 1259/94 (https://dejure.org/1994,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürger - Grundrechtsschutz - Substanzlose Bagatellsachen - Eigentliche Aufgabe - Fühlbare Mißbrauchsgebühren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1418
  • NVwZ 1995, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 03.11.1998 - 1 BvR 1891/98

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    b) Die offensichtliche Ungeeignetheit einer Verfassungsbeschwerde zur Fortentwicklung des Verfassungsrechts oder zur Abwehr einer grundrechtlichen Beschwer liegt insbesondere dann vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde für einen Beschwerdeführer oder Rechtsanwalt, der mit dem Verfassungsprozeßrecht zumindest ansatzweise vertraut ist, ersichtlich unzulässig ist oder wenn die Verfassungsbeschwerde in der Sache jeder verfassungsrechtlichen Substanz entbehrt (vgl. BVerfG, NJW 1995, S. 1418 [1419]; NJW 1996, S. 2785).

    Wird das Bundesverfassungsgericht durch einen Beschwerdeführer aber zu einer zeitintensiven Prüfung in einer Sache, die für den Betroffenen erkennbar kein besonderes Gewicht hat, gezwungen, ist dies mißbräuchlich, weil dadurch die Gewährleistung verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes in angemessener Zeit für zahlreiche andere Beschwerdeführer und Verfahrensbeteiligte behindert wird (vgl. BVerfG, NJW 1995, S. 1418 [1419]).

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    a) Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind (vgl. nur BVerfG, NJW 1995, S. 1418 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99

    Mangels Beschwer unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, NJW 1995, S. 1418, NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Indes muß es das Bundesverfassungsgericht nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde leichtfertig überzogen wird (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f.).
  • BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418; NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 294/98

    Verhältnismäßigkeit einer verhängten Kriminalstrafe wegen uneidlicher

    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 27.03.1998 - 2 BvR 275/98

    Bereits offensichtlich unzulässige, im übrigen auch unbegründete

  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvR 325/97

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abberufung eines Pflichtverteidigers -

  • BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97

    Unsubstantiierte Verfassungbeschwerde bei Gehördsüge - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 06.05.1997 - 2 BvR 651/97

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der erkannten Strafe - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 27.02.1997 - 2 BvR 191/97

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 17.01.1997 - 2 BvR 35/97

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

  • BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung -

  • BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

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