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   BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91   

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BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91 (https://dejure.org/1991,4885)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91 (https://dejure.org/1991,4885)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 1991 - 1 BvR 1288/91 (https://dejure.org/1991,4885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; st. Rspr.).

    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).

    Die Prozeßförderungspflicht gebietet es nicht, sich zu Vorbringen zu erklären, welches das Gericht für unerheblich hält und das die Partei deshalb ebenfalls für unerheblich halten darf (vgl. BGH, NJW 1983, S. 931 f.; ferner BVerfGE 67, 39 [42]).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]; 63, 177 [179 f.]), sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).

    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]; 63, 177 [179 f.]), sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).

    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]; 63, 177 [179 f.]), sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 75, 302 [312]; 81, 97 [104 f.]; 81, 264 [273]).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91
    Die Prozeßförderungspflicht gebietet es nicht, sich zu Vorbringen zu erklären, welches das Gericht für unerheblich hält und das die Partei deshalb ebenfalls für unerheblich halten darf (vgl. BGH, NJW 1983, S. 931 f.; ferner BVerfGE 67, 39 [42]).
  • BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisantrags in der

    Die Prozessförderungspflicht gebietet es nicht, vorsorglich Beweisanträge zu stellen, die für das erstinstanzliche Gericht nicht mehr entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 67, 39 [42]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 21. November 1991 - 1 BvR 1288/91).
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