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   BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93   

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https://dejure.org/1993,10580
BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93 (https://dejure.org/1993,10580)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93 (https://dejure.org/1993,10580)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 (https://dejure.org/1993,10580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • geocities.ws
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt daher voraus, dass derjenige, der Prozesskostenhilfe begehrt, den Sachverhalt schildert (vgl. Fischer, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 117 Rn. 15; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 120) und wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche rechtliche Beanstandung er seine Klage stützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Dazu gehört auch, dass er entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO wenigstens im Kern deutlich macht, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene(n) Entscheidung(en) erheben will (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 -, juris).
  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Dazu gehört auch, dass er entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO wenigstens im Kern deutlich macht, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen erheben will (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 -, juris).
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