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   BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00   

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https://dejure.org/2000,15284
BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00 (https://dejure.org/2000,15284)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00 (https://dejure.org/2000,15284)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 2043/00 (https://dejure.org/2000,15284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde eines ausländischen Arbeitgebers gegen die Verurteilung in einem Bußgeldverfahren wegen unterlassener Zahlungen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00
    Danach muss ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 77, 275 [282]; stRspr).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00
    Ob eine solche Grundrechtsgeltung für ausländische juristische Personen mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 GG generell abzulehnen ist (vgl. dazu BVerfGE 21, 207 [208 f.]; 23, 229 [236]), oder ob dies insbesondere angesichts der fortschreitenden europäischen Einigung differenziert betrachtet werden muss, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung (offen gelassen auch in BVerfGE 64, 1 [11]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00
    Außerdem soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit gegeben werden, die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Gerichte kennen zu lernen (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]).
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00
    Ob eine solche Grundrechtsgeltung für ausländische juristische Personen mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 GG generell abzulehnen ist (vgl. dazu BVerfGE 21, 207 [208 f.]; 23, 229 [236]), oder ob dies insbesondere angesichts der fortschreitenden europäischen Einigung differenziert betrachtet werden muss, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung (offen gelassen auch in BVerfGE 64, 1 [11]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00
    Danach muss ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 77, 275 [282]; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00
    Ob eine solche Grundrechtsgeltung für ausländische juristische Personen mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 GG generell abzulehnen ist (vgl. dazu BVerfGE 21, 207 [208 f.]; 23, 229 [236]), oder ob dies insbesondere angesichts der fortschreitenden europäischen Einigung differenziert betrachtet werden muss, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung (offen gelassen auch in BVerfGE 64, 1 [11]).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    Dazu gehört auch, dass der Betroffene eines Bußgeldverfahrens, für den zuvor die Möglichkeit bestand, eine Ausnahmegenehmigung für das mit Bußgeld bedrohte Verhalten zu erlangen, um eine solche Ausnahmegenehmigung regelmäßig zunächst nachsuchen und gegen eine ablehnende Behördenentscheidung gegebenenfalls den Verwaltungsrechtsweg beschreiten muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1409/02 -, juris, Rn. 5 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 2043/00 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, juris, Rn. 13; zum Fall eines Strafverfahrens vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, juris, Rn. 4).
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