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   BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 208/83   

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https://dejure.org/1984,20530
BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 208/83 (https://dejure.org/1984,20530)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 1 BvR 208/83 (https://dejure.org/1984,20530)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 208/83 (https://dejure.org/1984,20530)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 08.06.1990 - III R 107/88

    Eheleute - Ausländischer Familienhaushalt - Haushaltsfreibetrag -

    Diese Regelung aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG-Beschluß vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75, BVerfGE 45, 131, BStBl II 1977 526, 534 zu IV 2b; vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1984 1 BvR 208/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 32 Abs. 4, Rechtsspruch 7).
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 250/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1984 1 BvR 208/83 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 32 Abs. 4, Rechtsspruch 7) ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Zuordnung eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe formalisiert nach den melderechtlichen Unterlagen durchgeführt wird (zur Verfassungsmäßigkeit der Zuordnungsregelungen des § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG: vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Oktober 1990 8 C 54/88, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 857; BFH-Beschluss vom 20. Juni 1994 III B 39/94, BFH/NV 1995, 50; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 6. August 1999 V 120/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1227; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 32 Rz. 81; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 220; Jechnerer in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 32 Anm. 153; Ramisch in Littmann/Bitz/ Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 32 EStG Anm. 216 und 221).
  • BFH, 20.06.1994 - III B 39/94

    Begriff des Darlegens bei der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1984 1 BvR 208/83 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 32 Abs. 4, Rechtsspruch 7) ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß in Steuergesetzen in gewissem Umfang typisiert und pauschaliert wird, so daß die Zuordnung eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe formalisiert nach den melderechtlichen Unterlagen durchgeführt werden kann.
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen

    Ebenso wenig ist es nach der Entscheidung des BVerfG vom 15. Mai 1984 1 BvR 208/83 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, EStG 1975, § 32 Abs. 4, Rechtsspruch 7) verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass die Zuordnung eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe formalisiert nach den melderechtlichen Unterlagen durchgeführt wird (s. zur Verfassungsmäßigkeit der Zuordnungsregelung des § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG ferner auch BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 8 C 54/88, NJW 1991, 857, das zu Recht darauf hinweist, dass auch andere Anknüpfungspunkte als die streitbefangene melderechtliche Lösung nicht zu durchgängig befriedigenden Ergebnissen führen würden).
  • BFH, 25.01.1985 - VI R 31/82

    Kinderzuschlag - Berlinzulage - Verfassungsmäßigkeit

    Von dem gleichen Grundsatz ist das BVerfG im Beschluß vom 15. Mai 1984 1 BvR 208/83 (Die Information über Steuer und Wirtschaft 1984, 407) ausgegangen.
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