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   BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13   

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https://dejure.org/2015,9076
BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13 (https://dejure.org/2015,9076)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 BvR 505/13 (https://dejure.org/2015,9076)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 BvR 505/13 (https://dejure.org/2015,9076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 1686a Abs 1 Nr 1 BGB
    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - hier: Erledigterklärung nicht durch Gesetzesänderung (Neuschaffung des § 1686a BGB) veranlasst

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßgkeit einer Umgangsregelung bei einem angeblich leiblichen und nicht rechtlichen Vater

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - hier: Erledigterklärung nicht durch Gesetzesänderung (Neuschaffung des § 1686a BGB) veranlasst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßgkeit einer Umgangsregelung bei einem angeblich leiblichen und nicht rechtlichen Vater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erledigte Verfassungsbeschwerde - und die Auslagenerstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1096
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13
    1. Über die Auslagenerstattung ist, nachdem der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt hat, gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13
    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13
    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 872/10

    Versagung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13
    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13
    Dabei prüft das Bundesverfassungsgericht die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde nicht, da auch eine kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts widerspräche, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ).
  • BVerfG, 04.08.2015 - 2 BvR 1690/14

    Abgeordnete sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beschwerdeberechtigt,

    Diese Billigkeitsentscheidung ist grundsätzlich nicht aufgrund einer überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, bei der eine lediglich kursorische Prüfung verfassungsrechtlicher Zweifelsfragen erfolgen müsste, zu treffen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2014 - 2 BvR 1222/14 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 505/13 -, juris, Rn. 9).

    Wesentliche Bedeutung kann im Rahmen der Billigkeitsentscheidung auch dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, zukommen (BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 505/13 -, juris, Rn. 9).

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