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   BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94   

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BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94 (https://dejure.org/1995,4799)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1995 - 1 C 20.94 (https://dejure.org/1995,4799)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1995 - 1 C 20.94 (https://dejure.org/1995,4799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - Rechtmäßigkeit des Entzuges einer Waffenbesitzkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    (Parallelsache zum Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245).

    Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (BVerwGE 97, 245 [BVerwG 13.12.1994 - 1 C 31/92]; Beschluß vom 30. April 1992 a.a.O.).

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 97, 245 [BVerwG 13.12.1994 - 1 C 31/92]; Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).

    Maßgebend ist insoweit ebenfalls der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 97, 245 [BVerwG 13.12.1994 - 1 C 31/92]).

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer, hier in § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 1976 (GVBl S. 498) vorgesehene Jahresfrist für den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts auch auf den Widerrufstatbestand des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG Anwendung findet (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; 97, 245 [BVerwG 15.12.1994 - 7 C 57/93]).

  • Drs-Bund, 18.12.1987 - BT-Drs 11/1556
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    Der Bundesgesetzgeber selbst habe die bisherige gegenteilige Auslegung des geltenden Rechts als nicht mit dem Gesetzeszweck vereinbar angesehen (vgl. BTDrucks 11/1556), weshalb das Bundesjagdgesetz bereits dahin gehend geändert worden sei, daß Steuerdelikte nicht mehr zwangsläufig oder auch nur regelmäßig eine jagdrechtliche Unzuverlässigkeit begründeten.

    Die Erwägungen der Bundesregierung in der Begründung des - nicht Gesetz gewordenen - Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, die bisherige Regelvermutung habe zu Ergebnissen geführt, die mit dem Gesetzeszweck nicht mehr zu vereinbaren seien, und sich dadurch die Einbeziehung von Straftaten, die keinen Bezug zum Umgang mit Schußwaffen aufwiesen, als zu pauschal erwiesen (BTDrucks 11/1556 S. 28), sind rechtspolitischer Natur.

    Der Bundesrat hatte einer Neuregelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG, wie sie entsprechend dem später neu gefaßten § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJagdG geplant war, aus Sorge um eine Verminderung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und zum Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in eine effektive Handhabung des Waffengesetzes widersprochen (vgl. BTDrucks 11/1556 S. 56).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung klargestellt hat (Beschluß vom 9. April 1992 a.a.O.; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64), zielt das Gesetz nicht allein darauf ab, Straftaten vorzubeugen, bei denen Waffen eingesetzt werden könnten, insbesondere nicht darauf, der Gefahr von Gewalttaten zu begegnen.

    Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (BVerwGE 97, 245 [BVerwG 13.12.1994 - 1 C 31/92]; Beschluß vom 30. April 1992 a.a.O.).

    Gerichte und Behörden dürfen unabhängig von der Art der Verurteilung grundsätzlich von deren Richtigkeit ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschluß vom 30. April 1992 a.a.O.) Es stellt unter diesen Umständen entgegen der Auffassung des Klägers keine Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO dar, wenn das Berufungsgericht hier von der Richtigkeit der strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers ausgegangen ist, denn es liegen keine Gründe für eine abweichende Beurteilung vor.

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine Straftat nach § 370 AO eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Zwischen der Begehung der Straftat in den Jahren 1983/1984 und dem Erlaß des Widerspruchsbescheides am 17. Dezember 1990 ist nicht ein derart langer Zeitraum verstrichen, daß die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bereits deswegen als widerlegt anzusehen wäre, weil der Kläger sich seither straffrei geführt hat (vgl. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine Straftat nach § 370 AO eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung klargestellt hat (Beschluß vom 9. April 1992 a.a.O.; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64), zielt das Gesetz nicht allein darauf ab, Straftaten vorzubeugen, bei denen Waffen eingesetzt werden könnten, insbesondere nicht darauf, der Gefahr von Gewalttaten zu begegnen.

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    Anders sind die Verhältnisse dann zu beurteilen, wenn die Regelung nicht auf Besonderheiten des einen oder anderen Ordnungsbereichs, sondern auf allgemeinen sie übergreifenden Erwägungen beruhen (BVerfGE 38, 187 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 505/68]).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderem systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhang stehen (BVerfGE 11, 283 [BVerfG 25.07.1960 - 1 BvL 5/59]; 40, 121 ).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderem systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhang stehen (BVerfGE 11, 283 [BVerfG 25.07.1960 - 1 BvL 5/59]; 40, 121 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält der Gleichheitssatz kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (BVerfGE 75, 78 ).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
    So kennt z.B. die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG, vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprengG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83

    Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte

  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Hinzu komme, dass die Sachverhalte nicht vergleichbar seien, denn es handele sich, wie bereits vom Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil vom 4. September 1995 festgehalten worden sei (BVerwG, Urt. v. 4.9.1995, 1 C 20.94), beim Waffen- und Jagdrecht um zwei unterschiedliche Rechtskreise, die sich auch im Hinblick auf das Gefährdungspotential voneinander unterschieden.

    Gegen eine Vergleichbarkeit von Normzweck und Interessenlage spricht nicht der Umstand, dass das BVerwG in einer früheren Entscheidung das Jagd- und Waffenrecht als zwei unterschiedliche Rechtskreise angesehen hat, die nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung miteinander zu vergleichen seien (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.1995, 1 C 20.94, juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Urteil vom 4.9.1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, Beschluss vom 22.4.1992 - 1 B 61.92 -, GewArch.
  • VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines wegen eines Verstoßes gegen das

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121.
  • VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13

    Waffenrecht: Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei dreijähriger

    Die Annahme der Unzuverlässigkeit als Regelfall setzt deshalb gerade nicht voraus, dass außer dem Vermutungstatbestand weitere Umstände hinzutreten; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat und weiterhin verhält, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, Beschl. v. 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch. 1992, 314).
  • VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10

    Waffenrecht: Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit (Beihilfe

    Zudem setzt die Annahme der Unzuverlässigkeit als Regelfall gerade nicht voraus, dass außer dem Vermutungstatbestand weitere Umstände hinzutreten; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich - wie der Kläger - ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat und weiterhin verhält, ist mithin unerheblich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; BVerwG Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 - , Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, und Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch. 1992, 314).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3723/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, und Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch 1992, 314.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 20 A 1490/05

    Voraussetzungen der erforderlichen jagdrechtlichen Zuverlässigkeit; Anspruch auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, und Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch 1992, 314.
  • VG Köln, 14.07.2011 - 20 K 8701/09
    vgl. BVerwG Urteil vom 24.04.1990 - 1 C 56.89 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 sowie Urteil vom 04.09.1995 - 1 C 20.94 -, juris.
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