Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 15.06.1977 - 7 K 2596/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1978 - XIII A 1793/77
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.]; BVerwG, GewArch. 1973, 174 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintreten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 a.F. normierten antragsunabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202 [204]), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78
Dem § 35 GewO liegt nach der Neufassung seines Absatzes 6 eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133 [136 ff.]). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.]; BVerwG, GewArch. 1973, 174 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
- VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1936
Widerruf einer Erlaubnis nach § 34a GewO in Verbindung mit erweiterter …
Die Voraussetzungen für eine erweiterte Gewerbeuntersagung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegeben, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten oder in eine leitende unselbständige Tätigkeit zu erwarten ist (BVerwG v. 2.12.1982, 1 C 94/78 GewArch 1982, 298; Marcks , in Landmann/Rohmer, § 35, RdNr. 94).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf die andere - (noch) nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigung unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG v. 2. Dezember 1982, 1 C 94/78 GewArch 1982, 298; v. 29. Juli 1993, 1 C 3/92 GewArch 1995, 115).
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Diese Erwägung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 94.78 - GewArch 1982, 298 ). - VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.864
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH
Die Voraussetzungen für eine erweiterte Gewerbeuntersagung sind gegeben, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten oder in eine leitende unselbstständige Tätigkeit zu erwarten ist (vgl. BVerwG vom 2.12.1982 Az: 1 C 94/78).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf die andere, noch nicht ausgeübte gewerbliche Betätigung unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (vgl. BVerwG vom 2.12.1982 Az: 1 C 94/78; BVerwG vom 29.7.1993 Az: 1 C 3/92).
- VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.862
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH
Die Voraussetzungen für eine erweiterte Gewerbeuntersagung sind gegeben, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten zu erwarten ist (vgl. BVerwG vom 2.12.1982 Az: 1 C 94/78).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf die andere, noch nicht ausgeübte gewerbliche Betätigung unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (vgl. BVerwG vom 2.12.1982 Az: 1 C 94/78; BVerwG vom 29.7.1993 Az: 1 C 3/92).
- VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26
Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12 …
Eine positive Feststellung besonderer, das Ausweichen wahrscheinlich machender Umstände ist damit nicht zu verlangen (BVerwG vom 2.2.1982, GewArch 1982, 298 sowie vom 16.3.1982, GewArch 1982, 303;… Marcks in: Landmann-Rohmer, § 35 GewO, Rnr. 92 m.w.N.). - VG München, 08.04.2011 - M 16 K 11.396
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Diese sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegeben, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten zu erwarten ist (BVerwG v. 2.12.1982 GewArch 1982, 298).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf die andere - nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigung unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG v. 2.12.1982 GewArch 1982, 298; v. 29.7.1993 GewArch 1995, 115).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91
Gewerberecht: Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines …
Diese haben nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit, sondern gelten für jeden Gewerbetreibenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 -- 1 C 94.78 --, GewArch 1982, 298, und sind darüberhinaus -- entgegen der Auffassung des Klägers -- von allen Personen zu beachten, die einen Gewerbetreibenden vertreten oder mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragt sind.Denn es lagen keine besonderen Umstände vor, die es ausschlossen, daß der Kläger in Zukunft den in § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO umschriebenen Tätigkeiten nachgehen würde (zum insoweit maßgeblichen Prognosemaßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 -- 1 C 94.78 --, aaO. und Urteil vom 16. März 1982 -- 1 C 124.80 --, GewArch 1982, 303, 304.
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 5 K 18.59
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 94/78, juris, Rn. 16; B. v. 23.11.1990 - 1 B 155/90, juris, Ls. 1;… B. v. 9.4.1997 - 1 B 81/97, juris, Rn. 7).Der Untersagungsgrund der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit fällt nur dann weg, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und - trotz seiner Schulden - nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 94/78, juris, Rn. 15;… BeckOK GewO/Brüning, 47. Ed. 1.6.2019, GewO § 35 Rn. 23a).
- VG München, 12.03.2012 - M 16 K 11.6072
Gewerbeuntersagung gegenüber Unternehmergesellschaft und deren Geschäftsführerin
Die Voraussetzungen für eine erweiterte Gewerbeuntersagung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegeben, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten oder in eine leitende unselbständige Tätigkeit zu erwarten ist (BVerwG v. 2.12.1982, 1 C 94/78 GewArch 1982, 298; Marcks , in Landmann/Rohmer, § 35, RdNr. 94).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf die andere - (noch) nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigung unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG v. 2. Dezember 1982, 1 C 94/78 GewArch 1982, 298; v. 29. Juli 1993, 1 C 3/92 GewArch 1995, 115).
- VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1260
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Die Voraussetzungen für eine erweiterte Gewerbeuntersagung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegeben, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten oder in eine leitende unselbständige Tätigkeit zu erwarten ist (BVerwG v. 2.12.1982, 1 C 94/78 GewArch 1982, 298; Marcks , in Landmann/Rohmer, § 35, RdNr. 94).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf die andere - (noch) nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigung unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG v. 2. Dezember 1982, 1 C 94/78 GewArch 1982, 298; v. 29. Juli 1993, 1 C 3/92 GewArch 1995, 115).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1996 - 4 A 1819/95
Gewerberecht: Umfang der Gewerbeuntersagung bei wirtschaftlicher …
- VG Köln, 06.10.2016 - 1 K 5646/16
Rechtmäßige Versagung der Erteilung einer Erlaubnis für das gewerbliche Bewachen …
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5433
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH
- VG München, 24.02.2011 - M 16 K 10.5734
Widerruf der Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776
Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3855
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; eidesstattliche Versicherung
- VG München, 12.03.2012 - M 16 K 11.6107
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 04.10.2011 - M 16 K 11.2164
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.2084
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3328
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Widerruf Maklererlaubnis; Steuerschulden
- VG München, 26.02.2013 - M 16 K 12.5246
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher …
- VG München, 15.01.2013 - M 16 K 12.2908
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher …
- VG München, 04.12.2012 - M 16 K 12.3252
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher …
- VG München, 15.05.2012 - M 16 K 12.21
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 06.03.2012 - M 16 K 11.4663
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und strafgerichtlicher …
- VG München, 22.02.2011 - M 16 K 10.5570
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 12.10.2010 - M 16 K 09.2851
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 20.11.2009 - M 16 K 09.1993
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 02.07.2010 - M 16 K 10.775
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.2239
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; vorangegangene einfache …
- VG München, 30.10.2012 - M 16 K 12.2672
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5371
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 2577/92
Zur Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit des leitenden …
- VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026
Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes
- VG München, 01.04.2010 - M 16 K 09.625
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 29.12.2009 - M 16 K 09.3074
Erweiterte Gewerbeuntersagung nach Aufgabe des Gewerbes
- VG München, 03.02.2009 - M 16 K 08.5130
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Eidesstattliche Versicherung
- VG Augsburg, 13.09.2012 - Au 5 K 12.533
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH; Erweiterte Gewerbeuntersagung …
- OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02
Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung; …
- VG Köln, 22.12.2016 - 1 K 8079/16
Rechtmäßiger Widerruf einer Gaststättenerlaubnis aufgrund erheblicher …
- VG Köln, 15.06.2020 - 1. Kammer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 4 A 771/97
Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung gegen den …
- VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des betreffenden …
- VG Köln, 19.06.2019 - 1 K 11649/17
- VG Köln, 20.03.2019 - 1 K 2313/18
- VG Köln, 11.08.2009 - 1 L 976/09
Anforderungen an Versagungsgründe bzw. Widerrufsgründe bzgl. einer …
- VG Düsseldorf, 05.09.2005 - 32 K 3865/03
- OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 33/91
- VG Köln, 27.09.2016 - 1 L 2042/16
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung; Erforderlichkeit …
- VG Köln, 07.04.2016 - 1 K 4996/15
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund einer rechtskräftigen …
- VG Köln, 21.12.2012 - 1 L 1231/12
Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Tätigung von Rauschgiftgeschäften über …
- VG Köln, 24.09.2012 - 1 L 882/12
Unzuverlässigkeit eines Gaststättenbetreibers bei sich über einen Zeitraum von …
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 14 S 1954/94
Akzessorietät der (erweiterten) Gewerbeuntersagungsverfügung gegen …
- VG Köln, 19.05.2016 - 1 K 65/16
Untersagung der selbständigen Ausübung eines Schankwirtschaftsgewerbes aufgrund …
- VG Köln, 04.05.2016 - 1 K 4819/15
Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens aufgrund erheblicher …
- BVerwG, 15.04.1988 - 1 B 20.88
Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Untersagungsgrund für ein …
- VG Köln, 09.04.2021 - 1 L 270/21
- VG Köln, 15.06.2020 - 1 K 191/20
- VG Köln, 25.02.2020 - 1 L 2510/19
- VG Köln, 13.04.2015 - 1 K 3781/14
Rechtmäßige Untersagung eines bislang nicht ordnungsgemäß betriebenen …
- VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung einer Klage gegen eine …
- VG Schleswig, 25.10.2021 - 12 B 46/21
Gewerbeuntersagung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.1557
Gewerbeuntersagung aufgrund von beträchtlichen Steuerschulden
- VG Köln, 15.06.2020 - 1 K 7013/19
- VG Köln, 09.06.2020 - 1 L 360/20
- VG Köln, 12.10.2017 - 1 L 2894/17
- VG Köln, 18.05.2017 - 1 L 1845/17
- VG Köln, 23.03.2017 - 1 K 8470/16
- VG Ansbach, 19.11.2013 - AN 4 K 13.01408
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen UG und früheren Geschäftsführer; …
- VG Augsburg, 08.11.2012 - Au 5 K 12.927
Gewerbeuntersagung gegenüber Vertretungsberechtigtem einer GmbH
- VG Augsburg, 26.09.2012 - Au 5 K 12.249
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Verletzung steuerlicher …
- VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
Fehlende Unterschrift; Unwirksamkeit der Klageerhebung; gewerberechtliche …
- VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 5 K 10.1800
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter
- VG Düsseldorf, 11.12.2002 - 18 L 4636/02
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; …
- VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1514
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; …
- VG Würzburg, 29.05.2009 - W 6 K 08.2131
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; …