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ArbG Aachen, 11.07.2019 - 1 Ca 776/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Probespiel, Freistellung, Orchestermusiker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bezahlte Freistellung - für das Probespiel eines Solocellisten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten
- datev.de (Pressemitteilung)
Bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Musiker kann bezahlte Freistellung für Probespiel verlangen
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Bezahlte Freistellung für Probespiel eines Solocellisten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Musiker kann bezahlte Freistellung für Probespiel verlangen
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 11.07.2019 - 1 Ca 776/19
- LAG Köln - 5 Sa 460/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags
Auszug aus ArbG Aachen, 11.07.2019 - 1 Ca 776/19
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14, juris). - BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02
Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange
Auszug aus ArbG Aachen, 11.07.2019 - 1 Ca 776/19
Zu einer solchen Formulierung hat das BAG in seinem Urteil vom 18. März 2003 (Az. 9 AZR 126/02 - Rn. 42, juris) ausgeführt, Belange seien ein anderes Wort für Interessen. - LAG Köln, 08.09.2017 - 4 Sa 62/17
Annahmeverzug; tatsächliches Angebot; Leistungsunwilligkeit
Auszug aus ArbG Aachen, 11.07.2019 - 1 Ca 776/19
Ein Angebot der Arbeitsleistung kann ausnahmsweise auch dann entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (LAG L., Urteil vom 08. September 2017 - 4 Sa 62/17 - Rn. 46, juris).