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   BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97   

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BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97 (https://dejure.org/1998,11840)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 1 D 16.97 (https://dejure.org/1998,11840)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 1 D 16.97 (https://dejure.org/1998,11840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Zollbeamten gegen seine dienstliche Kernpflichten - Ausprägungen des Begriffs der Kernpflichten - Relevanz des dienstlichen Bezuges eines außerdienstlichen Vergehens für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Auswirkungen eines außerdienstlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - DÖD 1998, 204> m.w.N.).

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
    Auch wenn diese Kernpflichten (vgl. zu diesem Begriff Urteil vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - <NJW 1989, 851 = RiA 1989, 107 = ZBR 1990, 90>) die Berufsstellung und damit den innerdienstlichen Bereich eines Zollbeamten prägen, so wirken sie - berufsbedingt - in seinen außerdienstlichen Bereich hinein mit der Folge, daß entsprechende Pflichtverletzungen durch ihre "Dienstbezogenheit" dem Gewicht innerdienstlicher Pflichtverletzungen nahekommen (vgl. speziell zum Zollbeamten, Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., 1996, Einleitung D Rn. 8 c; Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., 1994, A II Rn. 44).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
    Eine für den Betroffenen dadurch entstehende Härte ist schon deshalb nicht unverhältnismäßig oder unvereinbar mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise, weil sie im Risikobereich des für sein Handeln verantwortlichen Beamten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem bestimmten Verhalten seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BVerfG , Beschluß vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 D 23.90

    Gefälligkeitstaten eines Beamten ohne Eigennutz - Beteiligung eines Beamten an

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 D 23.90 - zugrunde liegt.
  • BVerwG, 25.08.1987 - 1 D 132.86

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im Grenzabfertigungsdienst - Schmuggel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
    Der Sachverhalt ist deshalb für den Beamten nachteiliger zu bewerten als der Fall, der dem Senatsurteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 132.86 - zugrunde liegt und in dem ein im Zollabfertigungsdienst eingesetzter Polizeibeamter im Bundesgrenzschutz wegen einer einmaligen außerdienstlichen Einfuhr von Alkohol und Zigaretten über die Reisefreimenge hinaus lediglich degradiert worden ist.
  • BVerwG, 23.07.1998 - 1 DB 16.98
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
    Es gehört gerade zu seinen (dienstlichen) Kernpflichten, der Verletzung von Zoll- und Steuervorschriften entgegenzuwirken (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. Juli 1998 - BVerwG 1 DB 16.98 -).
  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    Auch wenn diese Kernpflichten die Berufsstellung und damit den innerdienstlichen Bereich eines Zollbeamten prägen, wirken sie - berufsbedingt - in seinen außerdienstlichen Bereich hinein mit der Folge, dass entsprechende Pflichtverletzungen durch ihre Dienstbezogenheit dem Gewicht innerdienstlicher Verletzungen nahe kommen (Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 D 16.97 -).

    Nach Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe und unter Berücksichtigung bisheriger Entscheidungen zur Hinterziehung von Eingangsabgaben (vgl. Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.; Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 132.86 - ; Urteil vom 1. September 1981 - BVerwG 1 D 90.80 -, BVerwGE 73, 252) erscheint eine Ruhegehaltskürzung auf die Dauer von 30 Monaten angemessen.

  • VGH Bayern, 22.11.2017 - 16b D 15.1182

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung wegen schwerer

    Ausfuhrverboten oder -beschränkungen über die Grenze verbracht werden, i.d.R. als indiziert angesehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1979 - 1 D 64.78 - juris Rn. 37; U.v. 24.11.1998 - 1 D 16.97 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Insbesondere ist, wie vorstehend dargelegt, anerkannt, dass bei einer außerdienstlichen Steuerhinterziehung mit dienstlichem Bezug die Höhe der hinterzogenen Steuer keine ausschlaggebende Bedeutung hat, sondern die Rückschlüsse auf das zukünftige dienstliche Verhalten des Beamten maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 D 16.97 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 34.99

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten

    Ein Beamter, der daran mitwirkt, Waren unter Verletzung steuerrechtlicher Bestimmungen über die Grenze zu verbringen und deshalb wegen "gewerbsmäßigen Schmuggels" im Sinne des § 373 Abs. 1 AO, also wegen eines Strafschärfungsgrundes für den Fall der Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 370 AO, vgl. Koch/ Scholtz, AO, 5. Aufl. 1996, § 373 Rn. 2), bestraft wird, begeht ein schwerwiegendes Dienstvergehen (Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 D 16.97 -).

    Kein Milderungsgrund ist schließlich der Umstand, daß der Beamte die hinterzogenen Abgaben (ratenweise) nachzahlt; denn hierzu ist er ohnehin rechtlich verpflichtet (vgl. Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2006 - 21d A 3905/05

    Folgen für einen Finanzbeamten nach Steuerhinterziehung im Dienst binnen 10

    Z.B. Urteil vom 24. November 1998 - 1 D 16.97 - (gewerbsmäßiger Zigarettenschmuggel, Steuerschaden: 21.750, - DM).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 18.02

    Einfuhr von unversteuerten Zigaretten durch einen aufsichtsführenden Zollbeamten

    Dabei hat sich der Senat an Vergleichsfällen orientiert, in denen wegen zusätzlich vorliegender, erschwerender Umstände der Zollbeamte aus dem Dienst entfernt (Senatsurteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 D 16.97), bzw. mangels solcher Umstände gegen den Zollbeamten lediglich eine Degradierung ausgesprochen worden ist (Senatsurteil vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 D 23.90 - DokBer B 1991, 161).

    Das vorliegende Dienstvergehen unterscheidet sich zugunsten des Beamten von dem Fall, der dem Urteil in der Sache BVerwG 1 D 16.97 zugrunde liegt und in dem ein Zollbeamter wegen gewerbsmäßigen Zigarettenschmuggels, zwar außerdienstlich begangen, aber mit engem innerdienstlichen Bezug, nach Verurteilung zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe vom Senat aus dem Dienst entfernt worden ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2015 - 14 LB 2/15

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten; Bezichtigung engster

    Eine solche Beamtin ist für den Dienst in der Steuerverwaltung grundsätzlich nicht mehr tragbar (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 D 16/97 - Rn. 16 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 21d A 3905/05

    Entfernung eines Steuerbeamten aus dem Dienst wegen der Begehung einer

    Z.B. Urteil vom 24. November 1998 - 1 D 16.97 - (gewerbsmäßiger Zigarettenschmuggel, Steuerschaden: 21.750, - DM).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 21d A 2169/04

    Disziplinarverfahren - Einbehalt der Dienstbezüge wegen Steuerstraftat eines

    Z.B. Urteil vom 24.11.1998 - 1 D 16.97 - (gewerbsmäßiger Zigarettenschmuggel, Steuerschaden: 21.750,- DM).
  • VG Hannover, 13.12.2010 - 18 A 2079/10

    Aberkennung des Ruhegehalts; Bereicherungsabsicht; Burn-Out-Syndrom; geminderte

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des dem Urteil des BVerwG vom 23.09.1987 - 1 D 16/97 - zugrundeliegenden Sachverhalts.
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 80 A 33.06

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung von

  • VG Meiningen, 26.11.2007 - 6 D 60009/05

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Frage des endgültigen Vertrauensverlustes

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