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   BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87   

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https://dejure.org/1987,3149
BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87 (https://dejure.org/1987,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1987 - 1 D 24.87 (https://dejure.org/1987,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1987 - 1 D 24.87 (https://dejure.org/1987,3149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.07.1986 - 1 D 178.85

    Bemessung der Disziplinarstrafe - Außerdienstlicher Diebstahl - Besonders

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87
    Hieraus hat die Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, in der Regel mindestens zu degradieren ist, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (BVerwGE 53, 368; 73.370; Urteil vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - ).
  • BVerwG, 13.02.1978 - 1 D 14.77

    Degradierung eines Beamten wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87
    Hieraus hat die Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, in der Regel mindestens zu degradieren ist, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (BVerwGE 53, 368; 73.370; Urteil vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Diese Angaben können Anlass geben aufzuklären, ob es sich bei den Pflichtenverstößen um "Entgleisungen während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" gehandelt hat (vgl. dazu Urteile vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219 , vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 - juris Rn. 17 und vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass mildernd zu berücksichtigen ist, wenn das Dienstvergehen Folge einer negativen Lebensphase ist, die der Beamte inzwischen überwunden hat (Urteile vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219; vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 - juris; vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851 und vom 23. November 1999 - BVerwG 1 D 5.99 - Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - NVwZ 2005, 1199 , insoweit nicht in Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 abgedruckt).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Bei der Prüfung, ob dem Beklagten mildernde Umstände zur Seite stehen, können seine Angaben zu seiner Lebenssituation im Jahr 2002 Anlass geben aufzuklären, ob es sich bei den Pflichtverletzungen um "Entgleisungen während einer negativen Lebensphase" handelte, die er inzwischen überwunden hat (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219 ; vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 - vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851; vom 23. November 1999 - BVerwG 1 D 5.99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - DB 16 S 6/06

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen mehrfachen Diebstahls von Eigentum

    Er erfordert vielmehr, dass die psychische Ausnahmesituation schockartig ausgelöst worden und das Dienstvergehen eine schockbedingte Verfehlung ist (BVerwG, Urteil vom 09.05.2001, BVerwGE 114, 240 unter Abkehr von der früheren Rechtsprechung, wonach es sich um eine "schocktypische" Verfehlung handeln musste); etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.07.1987 - 1 D 24.87 -, auf das sich der Beklagte bezieht.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

    Dieser Milderungsgrund erfordert, dass die Dienstpflichtverletzungen als Entgleisungen einer negativen Lebensphase anzusehen sind, die der Beamte infolge einer psychischen Erkrankung begangen hat, und zu erwarten ist, dass er zukünftig entsprechende Verfehlungen unterlassen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1987 - 1 D 24.87 -, juris Rn 17).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

    14 Dasselbe gilt von dem Milderungsgrund der "negativen Lebensphase", dessen Nichtberücksichtigung der Beklagte als Divergenz zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 - geltend macht.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

    Dieser Grund erfordert, dass die Dienstpflichtverletzungen als Entgleisungen einer negativen Lebensphase anzusehen sind, die der Beamte infolge einer psychischen Erkrankung begangen hat, und zu erwarten ist, dass er zukünftig entsprechende dienstliche Verfehlungen unterlassen wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 10.11.1987 - BVerwG 1 D 24.87 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem

    Dieser Grund erfordert, dass die Dienstpflichtverletzungen als Entgleisungen während einer negativen Lebensphase anzusehen sind, die der Beamte infolge einer psychischen Erkrankung begangen hat, und zu erwarten ist, dass er zukünftig entsprechende dienstliche Verfehlungen unterlassen wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 10.11.1987 - BVerwG 1 D 24.87 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 17).
  • VG Wiesbaden, 02.11.2012 - 28 K 73/12

    Einzelfall, bei dem der Schuldminderungsgrund der überwundenen negativen

    Dann aber ist es gerechtfertigt, wie es der Dienstherr durch sein Verhalten während des behördlichen Disziplinarverfahrens durch die Weiterbeschäftigung des Beamten gezeigt hat, noch einen Rest von Vertrauen in ihn zu setzen, so dass es seinem Dienstherrn und der Allgemeinheit zugemutet werden kann, dass der Beamte, allerdings mit einem um zwei Stufen gemindertem Status, weiterhin seinen Beruf ausüben kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10.11.1987 - 1 D 24/87 -, zitiert nach Juris; Urban/Wittkowski, Kommentar zum, BDG, Rdnr. 45 zu § 13 BDG).
  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 41.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Grenzschutzbeamten wegen Besitzes

    Soweit in den entschiedenen Fällen nicht auf Entfernung aus dem Dienst erkannt worden ist, lagen jeweils besondere Milderungsgründe vor (Urteil vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 - m.w.N.; Urteil vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - BVerwGE 83, 217 [BVerwG 22.07.1986 - 1 D 178/85]; Urteil vom 13. Februar 1978 - BVerwG 1 D 14.77 - BVerwGE 53, 368 [BVerwG 13.02.1978 - 1 D 14/77]).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10

    Anforderungen an die Begründung eines Wiederaufnahmeantrags für ein

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01

    Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen

  • BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95

    Präjudizielle Bedeutung eines Strafurteils für die Bemessung einer

  • BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 12.95

    Zugriffsdelikt im Sinne der Disziplinarrechtsprechung - Präjudizielle Bedeutung

  • BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92

    Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der

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