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   BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93   

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https://dejure.org/1995,11163
BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93 (https://dejure.org/1995,11163)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1995 - 1 D 41.93 (https://dejure.org/1995,11163)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1995 - 1 D 41.93 (https://dejure.org/1995,11163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Für die Annahme des Milderungsgrundes müssen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sein Vorliegen nicht ausgeschlossen werden kann (Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294>).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Eine solche Versuchungssituation kann auch durch wiederholte Gewaltandrohungen jeweils neu entstehen (vgl. auch Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145> zur psychischen Ausnahmesituation durch wiederholte Selbstmorddrohungen durch einen dem Beamten persönlich nahestehenden Angehörigen).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93

    Gleichsetzung des disziplinaren Gewichts des Zugriffs auf dienstlich zugängliche

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt dieser Milderungsgrund auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -).
  • BVerwG, 27.01.1988 - 1 D 50.87

    Zurückweisung einer Berufung - Fahrlässiger Pflichtenverstoß durch einen Beamten

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Die Verfehlung hat jedoch aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls kein erhebliches disziplinares Eigengewicht und liegt zudem auf einem völlig anderen Gebiet (zu letzterem Kriterium vgl. Urteil vom 27. Januar 1988 - BVerwG 1 D 50.87 -).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 1 D 3.94

    Vorliegen von Milderungsgründen - Unverschuldete, unausweichliche wirtschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 1 D 3.94 -).
  • BVerwG, 21.07.1977 - 1 D 90.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, steht es der Spontaneität des Tatentschlusses nicht entgegen, daß dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt wird (z.B. Urteil vom 21. Juli 1977 - BVerwG I D 90.76 -).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht es der Annahme der Spontaneität eines Tatentschlusses aber nicht entgegen, dass dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt wird (Urteile vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 - juris Rn. 28, vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - juris Rn. 20, vom 15. September 1999 a.a.O. = juris Rn. 21 und vom 23. Juni 2005 - BVerwG 1 D 6.04 - S. 8).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, steht es der Spontaneität des Tatentschlusses nicht entgegen, daß dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt wird (Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 -).

    Hier kann noch bei "natürlicher Betrachtung" von einem einheitlichen Vorgang ausgegangen werden (vgl. hierzu Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 12.78 - ; auch Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 D 143.84 - ; Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 31.98 -, Rn. 20, juris; BVerwG, Urteil vom 8. August 1995 - 1 D 41.93 -, Rn. 28, juris) stehe der Annahme von Spontanität eines Tatenschlusses nicht entgegen, dass er konsequent überlegt und planvoll ausgeführte werde.
  • BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06

    Prognosebasis für die Einschätzung des Vorliegens eines schweren

    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 BVerwG 1 D 63.83 BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten psychische Ausnahmesituation führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 BVerwG 1 D 86.87 juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 BVerwG 1 D 5.90 BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 1 D 41.93 juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • BVerwG, 10.01.1996 - 1 D 51.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Post - Milderungsgrund der

    Auch der Milderungsgrund einer spontanen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation liegt nicht vor (vgl. hierzu näher Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 -).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 25.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung der

    In einem früheren Disziplinarverfahren, das u.a. den eigennützigen Zugriff auf eine Einschreibesendung mit Edelsteinen zum Gegenstand hatte, ist die Beamtin durch Urteil des Senats vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 - zur Postoberschaffnerin degradiert worden.
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