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   BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75   

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BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75 (https://dejure.org/1975,1808)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1975 - 1 D 59.75 (https://dejure.org/1975,1808)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1975 - 1 D 59.75 (https://dejure.org/1975,1808)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 91
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VG Münster, 19.03.2013 - 13 K 2930/12

    Entfernung einer Beamtin aus dem Dienst wegen privater Teilnahme an

    BVerwG, Urteile vom 30.8.2000 - 1 D 37.99 -, NVwZ 2001, 1080 (1081), und vom 11.11.1975 - 1 D 59.75 -, ZBR 1976, 61 (62); OVG NRW, Urteil vom 5.12.1969 - V 20/68 -, ZBR 1970, 367 (368); Bay. VGH, Urteil vom 17.2.1999 - 16 D 97.327 -, juris, Rdn. 71; VG Berlin, Urteil vom 11.6.2008 - 80 A 17.07 -, juris, Rdn. 30; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 3.4.2009 - 6 B 36.09 -, juris, Rdn. 16 ff.

    BVerwG, Urteile vom 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O., vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O., vom 30.8.2000 - 1 D 37.99 -, a. a. O., 1080 f., und vom 11.11.1975 - 1 D 59.75 -, a. a. O.

    BVerwG, Urteile vom 19.8.2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O., vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O., vom 30.8.2000 - 1 D 37.99 -, a. a. O. und vom 11.11.1975 - 1 D 59.75 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 5.12.1969 - V 20/68 -, a. a. O.

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 1 WB 79.81

    Rechtsmittel

    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].

    Der Antragsteller mußte sich bei der Abfassung seiner Erklärung auch vor Augen halten, daß die Bekundung, mit einer "in Folge seiner Weiterverpfiichtung" notwendig werdenden Versetzung nicht einverstanden zu sein, schon deshalb als auf eben diese Weiterverpflichtung beschränkt aufzufassen war, weil eine zeitlich unbeschränkt Geltung für die gesamte restliche Dienstzeit dem allgemein anerkannten Grundsatz jederzeitiger Versetzbarkeit der Zeit- und Berufssoldaten widersprechen würde (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 280) [BVerwG 21.04.1977 - I D 67/76].

  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 97.78

    Dienstfreies Wochenende - Wochenenddienst - Einsatzbereitschaft - Zurechnung

    Im übrigen ist die Frage, auf welchem Weg der zuständige militärische Vorgesetzte die Einsatzbereitschaft der ihm unterstellten Einheit oder des ihm unterstellten Verbandes wiederherstellen will, eine solche der militärischen Zweckmäßigkeit, die nicht der Rechtskontrolle durch das Gericht unterliegt (BVerwGE 43, 179; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 15.06.1988 - 1 WB 97.88

    Grundsätzliche Einräumung des öffentlichen Interesse an der sofortigen

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach I. entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses der freiwillig längerdienender Soldaten und der Berufssoldaten gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 12.01.1988 - 1 WB 142.87

    Aussetzung der Vollziehung der Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach B... entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 22.89

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen

    Die jederzeitige Versetzbarkeit gehört zu den von einem Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 31.08.1988 - 1 WB 144.88

    Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen Bedürfnisses -

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach K. entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses der freiwillig längerdienenden Soldaten und der Berufssoldaten gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 16.06.1988 - 1 WB 103.88

    Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller durch seine Versetzung nach W. entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 26.05.1988 - 1 WB 55.88

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Versetzung eines

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach K... entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].
  • BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82

    Berücksichtung der familiären Situation bei der Versetzung eines

  • BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 30.10.1986 - 1 WB 62.86

    Versetzung zum Amt für Studien und Übungen der Bundeswehr - Nachbesetzung eines

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 60.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 146.81

    Volle gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses

  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 WB 114.81

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses für

  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 98.86

    Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 24.11.1983 - 1 WB 161.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83

    Rechtsmittel

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