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   FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10   

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FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10 (https://dejure.org/2012,47450)
FG Saarland, Entscheidung vom 08.11.2012 - 1 K 1284/10 (https://dejure.org/2012,47450)
FG Saarland, Entscheidung vom 08. November 2012 - 1 K 1284/10 (https://dejure.org/2012,47450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages i.R.d. Gewerbesteuerpflicht bei Annahme einer gewerblichen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuer - Übergang vom ruhenden zum aktiv tätigen Gewerbebetrieb im Grundstücksbereich (§ 2 Abs. 1 GewStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang eines ruhenden zu einem aktiven Gewerbebetrieb durch Bilanzierung von Teileigentumseinheiten als Umlaufvermögen und Vorarbeiten zu im Folgejahr realisierten gewerblichen Grundstücksgeschäften keine erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übergang eines ruhenden zu einem aktiven Gewerbebetrieb durch Bilanzierung von Teileigentumseinheiten als Umlaufvermögen und Vorarbeiten zu im Folgejahr realisierten gewerblichen Grundstücksgeschäften - keine erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbesteuer - Übergang vom ruhenden zum aktiv tätigen Gewerbebetrieb im Grundstücksbereich (§ 2 Abs. 1 GewStG)

Papierfundstellen

  • BB 2013, 790
  • EFG 2013, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Es habe jedoch im Jahr 2000 an der für die Gewerblichkeit notwendigen unbedingten Veräußerungsabsicht der Klägerin gefehlt (BFH vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BStBl II 2007, 777).

    Das typusprägende Händlerbild umfasst das Gesamtspektrum des Grundstücksumschlages (Erwerb und Veräußerung und damit neben dem bloßen "Durchhandeln" auch sämtliche Phasen der Grundstücksentwicklung, -bebauung oder -modernisierung und Grundstücksteilung sowie die Zwischenschaltung von Großabnehmern (BFH vom 14. Mai 2006 IV R 3/05, BStBl II 2007, 777, 778).

    Die Rechtsprechung bereinigt zwar den nach ertragsteuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrages nach § 7 GewStG um Bestandteile, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (z.B. BFH vom 14. Mai 2006 IV R 3/05, BStBl II 2007, 777, 778 m.w.N.).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit wieder zu verkaufen ("unbedingte Veräußerungsabsicht", "feste Verkaufsabsicht"), so sind gewerbliche Grundstücksgeschäfte selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte verkauft wurden (z.B. BFH vom 15. März 2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532; vom 24. Juni 2009 X R 36/06, BStBl II 2010, 171) oder - etwa weil die Planungen sich nicht verwirklichen ließen - kein einziges Objekt veräußert wurde (BFH vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797; FG Nürnberg vom 15. November 1995, EFG 1996, 643 m.w.N.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Absicht, das Grundstück alsbald wieder zu veräußern, ist der Erwerb oder die Bebauung, und zwar jeweils der Zeitpunkt, zu dem sich der Steuerpflichtige rechtlich bindet (z.B. BFH vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, 262; vom 24. Juni 2009 X R 36/06, BStBl II 2010, 171, 174).

    Es ist aber ein nicht unerhebliches Indiz im Zusammenhang mit anderen Aspekten des Falles (BFH vom 24. Juni 2009 X R 36/06, BStBl II 2010, 171, 174 m.w.N.).

  • BFH, 17.10.2002 - I R 24/01

    Die Beteiligung einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft an einer

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Ob und inwieweit Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, richtet sich nach den Vorschriften des EStG, bei körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmern nach denen des EStG i.V.m. dem KStG (z.B. BFH vom 22. Januar 1992 I R 61/90, BStBl II 1992, 628; vom 17. Oktober 2002 I R 24/01, BStBl II 2003, 355; vom 30. November 2005 I R 54/04, BFH/NV 2006, 1148).

    Generell gilt auch für diesen Aspekt des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ein restriktives Verständnis (BFH vom 17. Oktober 2002 I R 24/01, BStBl II 2003, 355, 356).

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 3/03

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Betriebsverpachtung -

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Es darf also nur die begünstigte Tätigkeit ausgeübt werden und es muss sich ausnahmslos um eigenen Grundbesitz handeln (z.B. BFH vom 14. Juni 2005 VIII R 3/03, BStBl II 2005, 778, 779).

    Nebentätigkeiten sind nicht begünstigungsschädlich, wenn sie der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung angesehen werden können (z.B. BFH vom 14. Juni 2005 VIII R 3/03, BStBl II 2005, 778, 779).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 160/97

    Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Der Gemeinschafter tritt bei der Übernahme in die Stellung der Gemeinschaft ein und übernimmt die Immobilie in der rechtlichen Qualifikation (als Betriebs- oder Privatvermögen), die sie bei der Gemeinschaft gehabt hat (s. dazu: BFH vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BStBl II 1996, 599; vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890; vom 30. November 2004 VIII R 15/00, juris).

    Bei Immobilien, die durch Realteilung erworben worden sind, ist auf den Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung durch die Gemeinschaft und deren Ziele abzustellen (offen lassend: BFH vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890, 891).

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Nach der Auslegung, die § 15 Abs. 2 EStG durch die Rechtsprechung des BFH erfahren hat, setzt die Annahme eines Gewerbebetriebs u.a. voraus, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschritten hat (z.B. BFH vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Absicht, das Grundstück alsbald wieder zu veräußern, ist der Erwerb oder die Bebauung, und zwar jeweils der Zeitpunkt, zu dem sich der Steuerpflichtige rechtlich bindet (z.B. BFH vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, 262; vom 24. Juni 2009 X R 36/06, BStBl II 2010, 171, 174).

  • BFH, 22.01.1992 - I R 61/90

    Verstoß gegen Ausschließlichkeitsgebot (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG 1968/1974)

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Ob und inwieweit Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, richtet sich nach den Vorschriften des EStG, bei körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmern nach denen des EStG i.V.m. dem KStG (z.B. BFH vom 22. Januar 1992 I R 61/90, BStBl II 1992, 628; vom 17. Oktober 2002 I R 24/01, BStBl II 2003, 355; vom 30. November 2005 I R 54/04, BFH/NV 2006, 1148).
  • BFH, 30.11.2005 - I R 54/04

    GewSt: erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Ob und inwieweit Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, richtet sich nach den Vorschriften des EStG, bei körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmern nach denen des EStG i.V.m. dem KStG (z.B. BFH vom 22. Januar 1992 I R 61/90, BStBl II 1992, 628; vom 17. Oktober 2002 I R 24/01, BStBl II 2003, 355; vom 30. November 2005 I R 54/04, BFH/NV 2006, 1148).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Die gewerbliche Tätigkeit kann - auch während eines längeren Zeitraumes - z.B. durch die Verpachtung des Betriebes unterbrochen werden, wenn die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb jederzeit wieder aufzunehmen (grundlegend: BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BStBl III 1964, 124; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BStBl II 1996, 276 m.w.N.).
  • BFH, 13.10.1977 - IV R 174/74

    Gewerbesteuer - Erträge einer GbR - Gewerbliche Tätigkeit - Verpachtung eines

    Auszug aus FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10
    Bei einer Personengesellschaft setzt die Gewerbesteuerfreiheit einer Betriebsverpachtung im Hinblick auf § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG voraus, dass die Gesellschaft insgesamt nicht "werbend" tätig ist (BFH vom 13. Oktober 1977 IV R 174/74, BStBl II 1978, 73).
  • BFH, 09.02.1983 - I R 29/79

    Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in

  • FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3685/17

    Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher

    In derartigen Fällen dient die Vermietung des fremden Grundbesitzes nicht der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes im engeren Sinn; insoweit kommt es nach Auffassung des Senats in diesen Fällen auf die Frage, ob die Vermietung ein zwingend erforderlicher Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksverwaltung und -nutzung angesehen werden kann, nicht an (a.A. FG Saarland, Urteil vom 08.11.2012 - 1 K 1284/10 -, EFG 2013, 385).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 8 K 8055/17

    Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung einer Lagerhalle -

    Es wäre rechtlich ohne weiteres möglich, über jedes der verschiedenen Objekte unabhängige Mietverträge mit den verschiedenen Vermietern abzuschließen (Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 08. November 2012 - 1 K 1284/10, EFG 2013, 385).
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   VG Chemnitz, 18.05.2013 - 1 K 1284/10   

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