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   VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 1 K 2006/03   

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https://dejure.org/2004,14839
VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 1 K 2006/03 (https://dejure.org/2004,14839)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 (https://dejure.org/2004,14839)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 (https://dejure.org/2004,14839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Sanierung des historischen Rathauses sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus ; Hinweis des Bürgermeister gegen einen Kostendeckungsvorschlag; Ersetzung eines Ratsbeschlusses durch einen Bürgerentscheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht verhandelt über Bürgerbegehren zum Rathausneubau in Goch

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Ein Bürgerbegehren ist auch dann unzulässig, wenn sich dessen Rechtswidrigkeit aus einem Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen ergibt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. OVG NW, Urteil vom 04.04.2006 - 15 A 5081/05 -, NVwZ-RR 2007, 625 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - , juris; VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 22.01.2004 - Au 8 K 03.364 - juris, zu einer auf der Basis eines Gemeinderatsbeschlusses geschlossenen Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG; a. A. VG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -, juris, dann aber Hinweis auf die Folgekosten im Kostendeckungsvorschlag erforderlich).
  • VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05

    Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem

    Insbesondere lassen sich Verträge auf Grund der Privatautonomie im Einvernehmen mit dem Vertragspartner grundsätzlich wieder aufheben (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 -, juris).

    Vielmehr muss ein Zurechnungszusammenhang zur Ausführung der Entscheidung bestehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519 ; ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 -, Juris, das sinngemäß ausgeführt hat, zu den darzustellenden Kosten gehörten Folgekosten, der Verzicht auf Einnahmen sowie die Kosten einer von dem Vorhaben indirekt erzwungenen Alternative).

  • VG Düsseldorf, 28.10.2005 - 1 K 5195/04

    Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet über die Zulässigkeit des

    1998, S. 368, jeweils m.w.N. und Urteil vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -.

    1998, S. 368, und vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -, in: www.nrwe.de.

  • VG Düsseldorf, 02.12.2005 - 1 K 4332/04

    Anforderungen an ein Bürgerbegehren gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung

    1998, S. 368, jeweils m.w.N. und Urteil vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -.

    1998, S. 368, vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -, in: www.nrwe.de, und vom 28.10.2005 - 1 K 5195/04 -.

  • VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05

    Bürgerbegehren

    Vielmehr muss ein Zurechnungszusammenhang zur Ausführung der Entscheidung bestehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519 ; ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 -, Juris, das sinngemäß ausgeführt hat, zu den darzustellenden Kosten gehörten Folgekosten, der Verzicht auf Einnahmen sowie die Kosten einer von dem Vorhaben indirekt erzwungenen Alternative).
  • VG Oldenburg, 21.02.2005 - 2 B 392/05

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren, dessen

    Vielmehr muss ein Zurechnungszusammenhang zur Ausführung der Entscheidung bestehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519 ; ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 -, Juris, das sinngemäß ausgeführt hat, zu den darzustellenden Kosten gehörten Folgekosten, der Verzicht auf Einnahmen sowie die Kosten einer von dem Vorhaben indirekt erzwungenen Alternative).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2009 - 1 L 440/09

    Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau in Moers im einstweiligen

    Ebenso muss den Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht werden, dass es die Maßnahme nicht umsonst gibt, sondern dass -und wiesie bezahlt werden soll, vgl. hierzu im Einzelnen die Rechtsprechung der Kammer, etwa Urteil vom 26. Januar 1999 - 1 K 11023/96, NWVBl. 1999, S. 356; Urteil vom 13. Februar 1998 - 1 K 5181/96, NWVBl. 1998, S. 368 sowie Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03.
  • VG Düsseldorf, 21.01.2009 - 1 L 31/09

    Wuppertaler Bürgerbegehren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos

    Ebenso muss den Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht werden, dass es die Maßnahme nicht umsonst gibt, sondern dass -und wiesie bezahlt werden soll, vgl. hierzu im Einzelnen die Rechtsprechung der Kammer, etwa Urteil vom 26. Januar 1999 - 1 K 11023/96, NWVBl. 1999, S. 356; Urteil vom 13. Februar 1998 - 1 K 5181/96, NWVBl. 1998, S. 368 sowie Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03.
  • VG Düsseldorf, 15.10.2008 - 1 K 332/08

    Kevelaerer Bürgerbegehren unzulässig

    Urteil der Kammer vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -.
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