Rechtsprechung
VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auskunft nach Art. 15 DSGVO kann verweigert werden wenn sich Anspruchsteller zu Klärung der Identität weigert Geburtsdatum mitzuteilen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen bei Auskunft nach DSGVO
- delegedata.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Identifizierung bei Auskunftsanfragen - Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17
Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der …
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht zudem nur im Fall einer Reduzierung auch des Auswahlermessens "auf Null" (OVG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2019 - 5 Bf 279/17, juris Rn. 72). - VG Ansbach, 08.08.2019 - AN 14 K 19.00272
Anspruch auf aufsichtliches Einschreiten in Datenschutzaufsichtsangelegenheit
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Nach der Gegenauffassung steht der betroffenen Person ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu, welche gerichtlich umfassend überprüfbar und durchsetzbar ist (Halder, jurisPRITR 16/2020 Anm. 6; VG Ansbach, Urteil vom 8. August 2019, AN 14 K 19.00272, juris, Rn. 43). - BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von …
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Prozesskostenhilfe muss jedoch verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16, juris Rn. 9).
- VG Berlin, 31.08.2020 - 1 K 90.19
DSGVO: Muss eine Ausweiskopie zur Auskunft durch Justizbehörden vorgelegt werden?
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung der Kammer vom 31. August 2020 (Urteil vom 31. August 2020 - VG 1 K 90.19, juris) folgt nichts anderes, da der vorliegende Sachverhalt wesentlich von dem damals zu entscheidenden abweicht. - VG Berlin, 28.01.2019 - 1 L 1.19
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Dies hat die Kammer mit der Begründung verneint, dass das Beschwerderecht als Petitionsrecht ausgestaltet sei (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2019 - VG 1 L 1.19, juris Rn. 5;… so auch mit eingehender Begründung OVG Koblenz, a.a.O., Rn. 37 ff.; a.A. Halder, jurisPR-ITR 16/2020 Anm. 6;… Bergt, a.a.O., Rn. 17, jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe zum Problem auch Will, ZD 2020, 97). - VG Berlin, 07.04.2022 - 1 K 391.20
Übermittlung von Daten der Finanzämter an die Kirchensteuerstelle; …
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Die Beantwortung dieser Rechtsfrage kann aber vorliegend offenbleiben, da der Anspruch des Antragstellers auch unter Zugrundelegung der Gegenmeinung erfüllt ist (ebenso Urteil der Kammer vom 7. April 2022, VG 1 K 391/20, juris, Rn. 40). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2013 - 3 M 81.13
Humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossenem Asylverfahren; …
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht ist zwar bereits dann zu bejahen, wenn der Ausgang des beabsichtigten verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - OVG 3 M 81.13, juris Rn. 2 …und vom 17. August 2012 - OVG 3 M 70.12, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2012 - 3 M 70.12
Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Klageverfahren; hinreichende Erfolgsaussichten …
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2023 - 1 K 227.22
Eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht ist zwar bereits dann zu bejahen, wenn der Ausgang des beabsichtigten verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - OVG 3 M 81.13, juris Rn. 2 und vom 17. August 2012 - OVG 3 M 70.12, juris Rn. 3).