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   FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15   

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https://dejure.org/2017,16758
FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15 (https://dejure.org/2017,16758)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2017 - 1 K 3342/15 (https://dejure.org/2017,16758)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2017 - 1 K 3342/15 (https://dejure.org/2017,16758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Behandlung eines Teils des Bruttoarbeitslohn als steuerfrei im Rahmen der Änderung eines Einkommensteuerbescheids

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3b EStG 2009, EStG VZ 2013
    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Behandlung eines Teils des Bruttoarbeitslohn als steuerfrei im Rahmen der Änderung eines Einkommensteuerbescheids

  • rechtsportal.de

    EStG § 3b
    Verpflichtung zur Behandlung eines Teils des Bruttoarbeitslohn als steuerfrei im Rahmen der Änderung eines Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Nachweis der Steuerfreiheit von im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Unrecht als steuerpflichtig behandelten Zuschlägen für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1076
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15
    Hieran fehlt es, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur allgemein pauschaliert abgegolten wird, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach Vom-Hundert-Sätzen des Grundlohns) möglich ist (BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).

    Die Zulagen wurden nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314 und vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15
    Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1984 VI R 199/80, BFHE 142, 146, BStBl II 1985, 57) und setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit voraus (BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).
  • BFH, 30.12.2010 - III R 50/09

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15
    Da nach Abschluss des Lohnkontos des Arbeitnehmers --spätestens am 28. Februar des Folgejahres-- der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann, sind Fehler beim Lohnsteuerabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berichtigten, bei der keine Bindung an den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung besteht (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2010 III R 50/09, BFH/NV 2011, 786).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15
    Die Zulagen wurden nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314 und vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).
  • BFH, 26.10.1984 - VI R 199/80

    In den Mutterschutzlohn eingeflossene Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15
    Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1984 VI R 199/80, BFHE 142, 146, BStBl II 1985, 57) und setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit voraus (BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).
  • FG Düsseldorf, 11.07.2019 - 14 K 1653/17

    Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder

    An einer Zahlung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit fehlt es, wenn diese nur pauschal abgegolten werden, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach Vomhundertsätzen des Grundlohns) möglich ist (BFH-Urteil vom 25.05.2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 23.03.2017 1 K 3342/15, juris).
  • BFH, 29.11.2017 - VI B 45/17

    Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 2017 1 K 3342/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - L 6 BA 33/21
    Hieran fehlt es jedoch, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit lediglich allgemein abgegolten wird (BFH, Beschluss vom 29.11.2017 - VI B 45/17, juris, Rn 5; BFH, Urteil vom 14.10.2021 - VI R 31/19, juris, Rn 16; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2017 - 1 K 3342/15, juris, Rn 15; vgl. auch BSG , Urteil vom 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R, juris, Rn 46-48).
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