Weitere Entscheidung unten: VG Potsdam, 18.04.2013

Rechtsprechung
   VG Trier, 11.10.2011 - 1 K 842/11.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11620
VG Trier, 11.10.2011 - 1 K 842/11.TR (https://dejure.org/2011,11620)
VG Trier, Entscheidung vom 11.10.2011 - 1 K 842/11.TR (https://dejure.org/2011,11620)
VG Trier, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 1 K 842/11.TR (https://dejure.org/2011,11620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz für entwendeten Schulschlüssel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gestohlener Dienstschlüssel: Lehrerin trägt Kosten der Schließanlage?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für entwendeten Schulschlüssel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für gestohlenen Schulschlüssel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulschlüssel aus dem Auto geklaut - Gericht verneint grob fahrlässiges Verhalten der Oberstudienrätin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulschlüssel entwendet - Beamter haftet für Schaden nur bei grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung - Aufbewahrung des Schlüssels in einem im Fahrzeug zurückgelassenen Rucksack ist nicht als grobe Fahrlässigkeit anzusehen

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1464
 
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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 18.04.2013 - 1 K 842/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,78805
VG Potsdam, 18.04.2013 - 1 K 842/11 (https://dejure.org/2013,78805)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.04.2013 - 1 K 842/11 (https://dejure.org/2013,78805)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. April 2013 - 1 K 842/11 (https://dejure.org/2013,78805)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 24.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

    Dessen den Rückübertragungsbescheid erneut aufhebendes Urteil vom 18. April 2013 - 1 K 842/11 - hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 8 B 102.13 - (juris) wegen erneuter Verletzung des Rechts der Beigeladenen auf rechtliches Gehör und der Begründungspflicht sowie wegen Verstößen gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und die Pflicht zur gerichtlichen Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückverwiesen.
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 102.13

    Umwidmung von Bauland in eine an eine Stadt abzutretende Straßen- oder Grünfläche

    Das Verwaltungsgericht hat mit dem angegriffenen, am 24. September 2013 zugestellten Urteil vom 18. April 2013 - VG 1 K 842/11 - den Bescheid der Beklagten vom 29. Oktober 2007 erneut aufgehoben und die Revision nicht zugelassen.
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