Rechtsprechung
VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 26 BeamtStG, § 56 BG RP, § 56a BG RP, § 61a BG RP
Amtsärztliche Untersuchungsanordnung bei der zentralen medizinischen Untersuchungsstelle zur Beurteilung der Dienstfähigkeit - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 A 11083/12
- BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10458/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer …
Auszug aus VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11
Ob für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung, die von einer Untersuchung durch die ZMU bei einer entsprechenden Befundlage umfasst sein kann, strengere Voraussetzungen als für die Anordnung einer sonstigen ärztlichen Untersuchung gelten (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 4 S 2398/04 -, Juris; a.A.: BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 1984, a.a.O.), kann hier dahinstehen.Dementsprechend kann sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Untersuchungsanordnung regelmäßig nicht darauf erstrecken, den Berechtigungsgrad der Zweifel des Dienstherrn zu ergründen, denn dies würde die Gefahr einer Vorwegnahme des ärztlichen Untersuchungsergebnisses beinhalten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005, a.a.O.).
- BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung - …
Auszug aus VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11
Von den Verwaltungsgerichten kann die Untersuchungsanordnung nur darauf geprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 B 106/97 - Beschluss vom 28. Mai 1984 - 2 B 205/82 -, beide juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2010 - 10 B 11035/10.OVG - Beschluss vom 26. Januar 1996 - 2 B 10118/96.OVG -, m.w.N.).Ob für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung, die von einer Untersuchung durch die ZMU bei einer entsprechenden Befundlage umfasst sein kann, strengere Voraussetzungen als für die Anordnung einer sonstigen ärztlichen Untersuchung gelten (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 4 S 2398/04 -, Juris; a.A.: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1984, a.a.O.), kann hier dahinstehen.
- BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
Auszug aus VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11
Dies gilt auch dann, wenn er sich selbst für dienstfähig hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1988 - 2 B 132/88 -, juris). - OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11
Beamtenrechtliche Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung
Auszug aus VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11
Die erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers bis zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (darüberhinausgehend OVG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 Bs 114/11 -, juris: Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung), sind als nicht aus der Luft gegriffene und hinreichend gewichtige Tatsache geeignet, Zweifel an seiner (unbegrenzten) Dienstfähigkeit zu begründen.